Kirchliche Suchtberatung droht mit Jugendamt

21. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
go639362-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchliche Suchtberatung droht mit Jugendamt

Hallo,
wir waren heute bei der Suchtberatung der Diakonie, um eine Essstörung bei meiner Frau zu besprechen und Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Als ich das Gespräch mit der Suchtberatung zur Terminvereinbarung gemacht habe, ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten (wegen Kleinigkeiten pubertierender Kinder). Die Kinder sind gut versorgt, haben Top Noten, Freunde, materiell ist alles da.
Beim Gespräch, was sich eigentlich um die Essstörung drehen sollte, wurde uns gesagt, dass sie uns dem Jugendamt melden, bzw. wir müssen uns melden, weil (nur durch den Streit) eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (incl. Entbindung der Schweigepflicht). Aus einem Problem wurden jetzt zwei Probleme. Wie sollen wir uns hier verhalten. Es gab noch nie irgendwelche Probleme mit dem Jugendamt, die Kinder sind nicht gefährdet. Wir wollten ja proaktiv das Problem mit der Essstörung lösen und jetzt das. Wer kann helfen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116423 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten

Mal abgesehen davon, was die Tochter da überhaupt zu suchen hatte und warum man sowas dann unbedingt dort öffentlich machen muss, was bedeutet dieses "in Streit geraten" denn konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go639362-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

zur Klarstellung: während ich den Termin ausmachte, kam es zu dem Streit, was die Mitarbeiterin gehört hat. Bei dem Termin wurden wir damit konfrontiert und uns eine KIndeswohlgefährdung angehängt.

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#3
 Von 
go639362-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mal abgesehen davon, was die Tochter da überhaupt zu suchen hatte und warum man sowas dann unbedingt dort öffentlich machen muss, was bedeutet dieses "in Streit geraten" denn konkret?

Erst richtig lesen und dann schreiben. Das ist wohl hier nicht passsiert.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116423 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
zur Klarstellung: während ich den Termin ausmachte, kam es zu dem Streit, was die Mitarbeiterin gehört hat.

Ich rate jetzt mal, es war ein Telefonat?



Zitat (von go639362-32):
Erst richtig lesen und dann schreiben.

Erst richtig schreiben, dann auf "absenden" klicken.
Es ist ungemein hilfreich, den Sachverhalt so zu schildern, das auch unbeteiligte Dritte den konkrten Ablauf kennen.



Zitat (von go639362-32):
Das ist wohl hier nicht passsiert.

Steht hier
Zitat (von go639362-32):
Als ich das Gespräch mit der Suchtberatung zur Terminvereinbarung gemacht habe, ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten (wegen Kleinigkeiten pubertierender Kinder)

halt anders.



Das man den Rest der Frage nicht beantwortet hat, beantworte ich die Frage
Zitat (von go639362-32):
Wer kann helfen?

mit "ein Rechtsanwalt".




-- Editiert von User am 21. Juli 2023 17:53

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30590 Beiträge, 5458x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
Wie sollen wir uns hier verhalten.
Ruhig und ohne familiären Streit wäre mein Vorschlag.
Und man könnte zB jetzt erstmal abwarten, ob die Beratungsstelle dem JA tatsächlich etwas was meldet und ob dann das JA auf euch zukommt---

ICH würde nichts und niemandem beim JA melden und jetzt auch noch nicht über einen Anwalt nachdenken.

...wegen des Lesens/Verstehens... WER hat jetzt womit gedroht? ICH finde keine Drohung und lese sie auch nicht heraus.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(811 Beiträge, 88x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
Es gab noch nie irgendwelche Probleme mit dem Jugendamt, die Kinder sind nicht gefährdet.


Sofern es denn so ist, wird das Jugendamt das ja dann auch feststellen und man muss sich keine Sorgen deswegen machen.

Zumal es eh sein kann, dass das Jugendamt gar nicht tätig wird.

Der geschilderte Sachverhalt legt jedenfalls nicht zwangsläufig eine Kindeswohlgefährdung nahe...Streit gibt es wohl in jeder Familie mal - gerade mit pubertierenden Kindern.

Zitat (von go639362-32):
Beim Gespräch, was sich eigentlich um die Essstörung drehen sollte, wurde uns gesagt, dass sie uns dem Jugendamt melden, bzw. wir müssen uns melden, weil (nur durch den Streit) eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (incl. Entbindung der Schweigepflicht).


Sicher? Wurde euch das so gesagt? Oder habt ihr evtl. was missverstanden?

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass die Diakonie tatsächlich wegen eines "normalen" Streits zwischen deiner Frau und deiner Tochter eine Kindeswohlgefährdung vermutet.

Irgendwas ist an der Geschichte nicht rund.

-- Editiert von User am 22. Juli 2023 12:31

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go639362-32
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Irgendwas ist an der Geschichte nicht rund.

Doch, genau das ist ja das Problem. Wir haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen, die Kinder sind top versorgt, haben gute Noten, Freunde. Aus dem Streit hat die Dame eine Gefährdung der Kinder konstruiert. Wir sind völlig am Boden, und haben Angst. Es ist richtig, dass der große Sohn halt manchmal seinen eigenen Kopf hat und seine Grenzen, vor allem gegen meine Frau, gerne mal austestet, aber nur zu Hause.
Egal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Sie hat mit ihrem Kollegen und regelrecht genötigt.
Niemals wieder werden wir zu staatlichen Stellen gehen, um Hilfe zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32436 Beiträge, 17086x hilfreich)

Egal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Und Sie wurden zu welcher Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt? Und vor allem - durch welche Drohung? Das Jugendamt kann nicht gemeint sein, denn man hat ja nicht gesagt "Wenn Sie nicht X tun oder Y unterlassen, melden wir Sie dem Jugendamt"...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30590 Beiträge, 5458x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
Wir sind völlig am Boden, und haben Angst.
Es ist kein Grund für Angst oder Zerstörung zu erkennen. Man kann in Ruhe abwarten.
Wichtiger ist mE, sich um die tats. Probleme (Eßstörung) zu kümmern.
Zitat (von go639362-32):
Egal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung.
Was soll der Unsinn? Habt ihr ein einziges Wort in Schriftform?...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116423 Beiträge, 39264x hilfreich)

Zitat (von go639362-32):
Es ist richtig, dass der große Sohn halt manchmal seinen eigenen Kopf hat und seine Grenzen, vor allem gegen meine Frau, gerne mal austestet, aber nur zu Hause.

Die Geschlechtsumwandlung ging ja schnell ...
Zitat (von go639362-32):
ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten




Zitat (von Nana71):
Irgendwas ist an der Geschichte nicht rund.

Das liegt an der lückenhaften und widersprüchlichen Schilderung.
In Ermangelung von Details bezüglich des Streites werden wir da auch nicht wirklich zielführend zu dirskutieren können.
Aber schon ein "dann gibt es halt kein Abendessen für Dich" kann schon den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen.



Zitat (von go639362-32):
stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Sie hat mit ihrem Kollegen und regelrecht genötigt.

Aus der bisherigen Schilderung ergibt sich aber keine Nötigung.
In dem Zusammenhang sollte man sich dann auch mal den § 164 StGB - Falsche Verdächtigung durchlesen, bevor man Strafanträge formuliert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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