Hallo,
wir waren heute bei der Suchtberatung der Diakonie, um eine Essstörung bei meiner Frau zu besprechen und Handlungsmöglichkeiten zu suchen. Als ich das Gespräch mit der Suchtberatung zur Terminvereinbarung gemacht habe, ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten (wegen Kleinigkeiten pubertierender Kinder). Die Kinder sind gut versorgt, haben Top Noten, Freunde, materiell ist alles da.
Beim Gespräch, was sich eigentlich um die Essstörung drehen sollte, wurde uns gesagt, dass sie uns dem Jugendamt melden, bzw. wir müssen uns melden, weil (nur durch den Streit) eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (incl. Entbindung der Schweigepflicht). Aus einem Problem wurden jetzt zwei Probleme. Wie sollen wir uns hier verhalten. Es gab noch nie irgendwelche Probleme mit dem Jugendamt, die Kinder sind nicht gefährdet. Wir wollten ja proaktiv das Problem mit der Essstörung lösen und jetzt das. Wer kann helfen?
Kirchliche Suchtberatung droht mit Jugendamt
21. Juli 2023
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juli 2023 | 17:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kirchliche Suchtberatung droht mit Jugendamt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Juli 2023 | 17:11
Von
Status: Unbeschreiblich (116423 Beiträge, 39264x hilfreich)
Zitatist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten :
Mal abgesehen davon, was die Tochter da überhaupt zu suchen hatte und warum man sowas dann unbedingt dort öffentlich machen muss, was bedeutet dieses "in Streit geraten" denn konkret?
#2
Antwort vom 21. Juli 2023 | 17:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
zur Klarstellung: während ich den Termin ausmachte, kam es zu dem Streit, was die Mitarbeiterin gehört hat. Bei dem Termin wurden wir damit konfrontiert und uns eine KIndeswohlgefährdung angehängt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 21. Juli 2023 | 17:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMal abgesehen davon, was die Tochter da überhaupt zu suchen hatte und warum man sowas dann unbedingt dort öffentlich machen muss, was bedeutet dieses "in Streit geraten" denn konkret? :
Erst richtig lesen und dann schreiben. Das ist wohl hier nicht passsiert.
#4
Antwort vom 21. Juli 2023 | 17:48
Von
Status: Unbeschreiblich (116423 Beiträge, 39264x hilfreich)
Zitatzur Klarstellung: während ich den Termin ausmachte, kam es zu dem Streit, was die Mitarbeiterin gehört hat. :
Ich rate jetzt mal, es war ein Telefonat?
ZitatErst richtig lesen und dann schreiben. :
Erst richtig schreiben, dann auf "absenden" klicken.
Es ist ungemein hilfreich, den Sachverhalt so zu schildern, das auch unbeteiligte Dritte den konkrten Ablauf kennen.
ZitatDas ist wohl hier nicht passsiert. :
Steht hier
ZitatAls ich das Gespräch mit der Suchtberatung zur Terminvereinbarung gemacht habe, ist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten (wegen Kleinigkeiten pubertierender Kinder) :
halt anders.
Das man den Rest der Frage nicht beantwortet hat, beantworte ich die Frage
ZitatWer kann helfen? :
mit "ein Rechtsanwalt".
-- Editiert von User am 21. Juli 2023 17:53
#5
Antwort vom 21. Juli 2023 | 19:21
Von
Status: Unbeschreiblich (30590 Beiträge, 5458x hilfreich)
Ruhig und ohne familiären Streit wäre mein Vorschlag.ZitatWie sollen wir uns hier verhalten. :
Und man könnte zB jetzt erstmal abwarten, ob die Beratungsstelle dem JA tatsächlich etwas was meldet und ob dann das JA auf euch zukommt---
ICH würde nichts und niemandem beim JA melden und jetzt auch noch nicht über einen Anwalt nachdenken.
...wegen des Lesens/Verstehens... WER hat jetzt womit gedroht? ICH finde keine Drohung und lese sie auch nicht heraus.
#6
Antwort vom 22. Juli 2023 | 12:27
Von
Status: Praktikant (811 Beiträge, 88x hilfreich)
ZitatEs gab noch nie irgendwelche Probleme mit dem Jugendamt, die Kinder sind nicht gefährdet. :
Sofern es denn so ist, wird das Jugendamt das ja dann auch feststellen und man muss sich keine Sorgen deswegen machen.
Zumal es eh sein kann, dass das Jugendamt gar nicht tätig wird.
Der geschilderte Sachverhalt legt jedenfalls nicht zwangsläufig eine Kindeswohlgefährdung nahe...Streit gibt es wohl in jeder Familie mal - gerade mit pubertierenden Kindern.
ZitatBeim Gespräch, was sich eigentlich um die Essstörung drehen sollte, wurde uns gesagt, dass sie uns dem Jugendamt melden, bzw. wir müssen uns melden, weil (nur durch den Streit) eine Kindeswohlgefährdung vorliegt (incl. Entbindung der Schweigepflicht). :
Sicher? Wurde euch das so gesagt? Oder habt ihr evtl. was missverstanden?
Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass die Diakonie tatsächlich wegen eines "normalen" Streits zwischen deiner Frau und deiner Tochter eine Kindeswohlgefährdung vermutet.
Irgendwas ist an der Geschichte nicht rund.
-- Editiert von User am 22. Juli 2023 12:31
#7
Antwort vom 22. Juli 2023 | 17:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIrgendwas ist an der Geschichte nicht rund. :
Doch, genau das ist ja das Problem. Wir haben uns nie etwas zu Schulden kommen lassen, die Kinder sind top versorgt, haben gute Noten, Freunde. Aus dem Streit hat die Dame eine Gefährdung der Kinder konstruiert. Wir sind völlig am Boden, und haben Angst. Es ist richtig, dass der große Sohn halt manchmal seinen eigenen Kopf hat und seine Grenzen, vor allem gegen meine Frau, gerne mal austestet, aber nur zu Hause.
Egal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Sie hat mit ihrem Kollegen und regelrecht genötigt.
Niemals wieder werden wir zu staatlichen Stellen gehen, um Hilfe zu holen.
#8
Antwort vom 22. Juli 2023 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32436 Beiträge, 17086x hilfreich)
Egal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Und Sie wurden zu welcher Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt? Und vor allem - durch welche Drohung? Das Jugendamt kann nicht gemeint sein, denn man hat ja nicht gesagt "Wenn Sie nicht X tun oder Y unterlassen, melden wir Sie dem Jugendamt"...
#9
Antwort vom 22. Juli 2023 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (30590 Beiträge, 5458x hilfreich)
Es ist kein Grund für Angst oder Zerstörung zu erkennen. Man kann in Ruhe abwarten.ZitatWir sind völlig am Boden, und haben Angst. :
Wichtiger ist mE, sich um die tats. Probleme (Eßstörung) zu kümmern.
Was soll der Unsinn? Habt ihr ein einziges Wort in Schriftform?...ZitatEgal wie, wenn die Sache durch ist, stelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. :
#10
Antwort vom 22. Juli 2023 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (116423 Beiträge, 39264x hilfreich)
ZitatEs ist richtig, dass der große Sohn halt manchmal seinen eigenen Kopf hat und seine Grenzen, vor allem gegen meine Frau, gerne mal austestet, aber nur zu Hause. :
Die Geschlechtsumwandlung ging ja schnell ...
Zitatist meine Frau mit der 12jährigen Tochter in Streit geraten :
ZitatIrgendwas ist an der Geschichte nicht rund. :
Das liegt an der lückenhaften und widersprüchlichen Schilderung.
In Ermangelung von Details bezüglich des Streites werden wir da auch nicht wirklich zielführend zu dirskutieren können.
Aber schon ein "dann gibt es halt kein Abendessen für Dich" kann schon den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen.
Zitatstelle ich einen Strafantrag wegen Nötigung. Sie hat mit ihrem Kollegen und regelrecht genötigt. :
Aus der bisherigen Schilderung ergibt sich aber keine Nötigung.
In dem Zusammenhang sollte man sich dann auch mal den § 164 StGB - Falsche Verdächtigung durchlesen, bevor man Strafanträge formuliert.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
260.338
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
13 Antworten
-
36 Antworten
-
4 Antworten