Kita-Platz und Masernschutz

7. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
AnsgarKrees
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kita-Platz und Masernschutz

Hallo, wir sind seit März neu in einer Kita aufgenommen worden. Hatten auch schon die Eingewöhnung und plötzlich ist der Kita Leitung aufgefallen, dass unser Masernschutz nicht vollständig ist, obwohl wir das eigentlich schon vor Aufnahme erwähnt haben, und dass wir auch schon den Termin zur zweiten Impfung haben. Jetzt hat die Kita Leitung unsere Tochter (4) mitten während der Betreuung rausgeschmissen. Ist das rechtens, weil wir bereits aufgenommen wurden? Die zweite Impfung holen wir nach, aber es dauert noch eine Weile, wegen dem Termin.
Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von AnsgarKrees):
wir sind seit März neu in einer Kita aufgenommen worden.
Seit letzten Dienstag. Ist denn in der Akte vermerkt, wann der 2. Impftermin vorgesehen ist?

Das Gesetz sagt, dass für Kinder, die seit dem 1. März 2020 im Kindergarten betreut werden, den Nachweis bis zum 31. Juli 2022 erbringen müssen.

Nachzulesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
(10) Personen, die am 1. März 2020 bereits in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut wurden ...., haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis ... bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 vorzulegen.

Einfach *Rausschmiss* eines 4jährigen Kindes ist nicht rechtens und geht sowieso gar nicht.
Sondern was kam?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 921x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Gesetz sagt, dass für Kinder, die seit dem 1. März 2020 im Kindergarten betreut werden, den Nachweis bis zum 31. Juli 2022 erbringen müssen.
Nur liegt dieser Fall hier gar nicht vor, da das Kind erst seit März 2022 in der Kita ist.

Richtig ist daher Absatz 9 des § 20 IfSG, der Nachweis hätte vor der Aufnahme vorgelegt werden müssen.

Da hier aber schon der Termin zur zweiten Impfung klar war, könnte ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 9a vorliegen, der einen zusätzlichen Monat Zeit für die Vervollständigung der Impfung einräumt. Mehr Zeit braucht man in der Regel auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AnsgarKrees
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Rückmeldung,
Wir haben ein Schreiben vom Arzt mitgegeben, darin konnte man entnehmen, dass der Termin in 6 Wochen geplant ist.
Und nein, das Kind wurde natürlich nicht alleine vor die Tür gestellt, ich musste es SOFORT da herausnehmen.

Und wegen der Nachweispflicht bis zum Juli 2022, die gilt ja nur für Bestandskinder. Wir sind ganz neu aufgenommen worden.
Oder zählen wir nun als Bestandskinder, weil wir bereits in der Einrichtung betreut wurden, auch wenn es nur paar Tage sind?


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AnsgarKrees
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Da hier aber schon der Termin zur zweiten Impfung klar war, könnte ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 9a vorliegen, der einen zusätzlichen Monat Zeit für die Vervollständigung der Impfung einräumt.


Interessant, ich kenne nämlich auch andere Kitas, die Kinder (Über 2Jahre alt) mit nur einer Impfung aufnehmen, wenn der Termin für die zweite feststeht.
Aber diese Kita Leitung ist mit so einem Fall noch nicht konfrontiert worden.
Wo finde ich diesen Absatz 9a, damit ich der Kita Leitung was vorlegen kann?
Und vielen Dank für diese Idee.

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#5
 Von 
AnsgarKrees
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AnsgarKrees):
Wo finde ich diesen Absatz 9a, damit ich der Kita Leitung was vorlegen kann?


Danke hab ihn gefunden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AnsgarKrees
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AnsgarKrees):
Wo finde ich diesen Absatz 9a, damit ich der Kita Leitung was vorlegen kann?


Danke hab ihn gefunden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

die am 1. März 2020 bereits
Ach so. Nicht seit dem ...
Danke @smogman.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Da hier aber schon der Termin zur zweiten Impfung klar war, könnte ein Ausnahmetatbestand nach Absatz 9a vorliegen, der einen zusätzlichen Monat Zeit für die Vervollständigung der Impfung einräumt.

Man sollte bedenken, das die Gesetze nur die Mindestvorgaben regeln, die vertraglichen Vereinbarungen / Satzungen der Kitas können da durchaus strengere Regelungen festlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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