Kitaplatz am Waldorfkindergarten im Nachbarort (anderer Landkreis)

4. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2020 19:34:35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kitaplatz am Waldorfkindergarten im Nachbarort (anderer Landkreis)

Unser Sohn ist 2 Jahre alt und sollte ab Sommer in die naheliegende Waldorf-KiTa gehen. Der Platz ist reserviert, meine Frau arbeitet ehrenamtlich im Vorstand des Kindergartens (Verein), unsere Tochter geht in den Waldorfkindergarten und unser Sohn auf die Waldorfschule (beides auf dem gleichen Areal). Nun sind wir von Leipzig ca. 2 km weiter in den Nachbarort Markkleeberg gezogen. Die Folge ist, dass uns der Kitaplatz von der Stadt Leipzig mit der Begründung verweigert wird, dass sie Ihre Vergabepraxis vor den Leipzigern Eltern rechtvertigen muss und für selbige sowieso zu wenig KiTa-Plätze zur Verfügung stünden. Wir hatten im entsprechenden Antrag auf unterschiedliche Art und Weise Begründungen begegründet, dass es sinnvoll wäre, dass unser Sohn diese Kita dennoch besucht (Geschwisterkinder, Arbeit meiner Frau für den Kindergarten, fehlende Alternative mit ähnlichem pädagogischen Konzept (Waldorf) im Ort). Dennoch wurde unsere Forderung zurückgewiesen.

Nun meine Frage: Gibt es Präzedenzfälle oder rechtliche Regelungen auf die ich mich im Widerspruch auf den Bescheid berufen kann? Welche rechtlichen Mittel gibt es um den Kita-Platz zu bekommen und mit welchem zeitlichen Rahmen ist zu rechnen um selbige durchzusetzen?

Vielen Dank

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1 Antwort
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Bei städtischen Kindergärten ist es das übliche Vorgehen. Einfach weil die Kindergärten von der Gemeinde subventioniert werden, und man natürlich primär aus eigenen Steuergeldern eigene Kinder unterstützen möchte. Wenn die Stadt hier ein Mitspracherecht hat, so spricht viel dafür, dass die Stadt auch diesen privat betriebenen Kindergarten subventioniert und sich als Gegenleistung eben das obige Konstrukt erstritten hat, bzw., dass es einen Vertrag zwischen Verein und Kita gibt. Der wäre anzuschauen und zu überprüfen, wie die Bedingungen festgezurrt sind.

Da es hier um kommunales Recht geht, ist es nicht weiterführend, hier auf andere Verträge, andere Kommunen zu schauen.

wirdwerden

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