Meine Tochter, fast 7 Jahre alt,
lebt seit der Trennung
vor fast 3 Jahren zum etwas größeren Teil bei der Mutter, eine Straße weiter.
Sie ist jedes 2. Wochenende von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule bei mir
und mehr oder weniger regelmäßig 1 oder 2 Tage in der Woche zusätzlich mit den Übernachtungen.
Nun will die Mutter ca. 100 KM weit weg ziehen und meine Tochter mitnehmen.
Sie hat es mir kürzlich eröffnet und lässt mir Frist bis Ende dieser Woche, dem Schulwechsel usw. zuzustimmen.
Meine Tochter hat eine sehr gute, bedeutsame Beziehung zu mir,
lebt Ihren Alltag mit Schule, Freundinnen-Besuchen usw. ganz normal bei mir wie bei der Mutter
ist hier sehr verwurzelt,
ich biete Ihr Sicherheit und Beständigkeit,
und möchte, dass sie hier wohnen bleibt.
Die Mutter würde mir eine "großzügige" Umgangsregelung einräumen, die wohl deutlich über das "alle 2 Wochen Wochenende" hinausgeht,
will es aber erst mal nicht schriftlich fixieren.
Ich kann mir gut vorstellen, dass meine Tochter ganz bei mir lebt
und muss dafür wohl
-- das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen?
-- wie sehen dazu meine Erfolgsaussichten als Vater aus?
-- wie würden Sie vorgehen, was soll ich der Mutter antworten??
-- was ist das Risiko für meine Beziehung zur Tochter vor Gericht.
-- Habe ich mit Pech am Ende weniger Kontakt, als wenn ich mich auf das o.g. Angebot der Mutter einlasse??
-- wie viel kostet ein Gerichtsverfahren?
Ich würde meinerseits der Mutter ein großzügiges Umgangsrecht einräumen und auch fest zusagen.
Vielen Dank!
Klage auf Aufenthaltsbestimmungsrecht sinnvoll?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Uwe,
sofort zu einem fähigen Fachanwalt für Familienrecht.
Womit begründet die Kindsmutter den Wegzug?
Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- die offizielle Begründung für den Wegzug liegt in Ihren persönlichen Gründen, aber ich kann auch Rache oder andere Motive vermuten, aber was nutzt es ...
-- ja, wir haben gemeinsames Sorgerecht
Danke und schnelle Grüße
Uwe
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Hallo Uwe,
mein Rat bliebt der selbe: Ab zum Anwalt! Und das schnell!
Rein theoretisch darf die Mutter ohne deine Zustimmung nicht mit eurem Kind umziehen. Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet auch das gemeinsame Aufenthaltbestimmungsrecht. Also schnell handeln! Und zwar bevor die beiden weg sind!
Kannst du die Betreuung eurer Tochter gewährleisten?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert am 14.04.2009 11:09
Hallo Uwe,
schließe mich @Loddar an:
ist die KM erst mal weg mit dem Kind, sind Tatsachen geschaffen, die nur sehr schwer bis gar nicht umkehrbar sind.
Grüße
Hallo Loddar, hallo "Haselstrauch,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich habe bei der jetzigen Schule gemeldet, dass ich einer Abmeldung nicht zustimme.
Ich kapiere aber noch nicht ganz,
-- wie die Mutter z.B. die Schulummeldung und die Anmeldung bei der Meldebehörde machen kann, ohne meine Zustimmung?
Also,
-- muss ich was unternehmen,
-- oder ist es nicht (kosten)günstiger, zu warten, bis sie zum Gericht geht??
Und ja, ich kann die Betreuung meiner Tochter gut gewährleisten, kenne ja den Alltag mit ihr, kann meinen Job reduzieren.
Soweit noch mal und
Dank im voraus für Antworten!!
Uwe
Hallo Uwe Fischer,
der einzige, der einschätzen kann, was günstiger ist, bist du. Nur du kennst die Mutter deiner Tochter, wir nicht.
Wird sie umziehen und das Kind mitnehmen ohne dein Einverständnis? Oder wird sie versuchen, mit dir eine Einigung zu erzielen?
Ich denke, du bewegst dich derzeit auf Nebenkriegsschauplätzen. Melde- und schulrechtliche Bestimmungen sind zweitrangig. Überall sitzen Menschen, die nicht auf der Unterschrift beider Elternteile bestehen. Weil es in intakten Familien nicht unüblich ist, dass nur ein Elternteil diese Dinge regelt.
Du musst dich mit der Mutter über den "Verbleib" eures Kindes einigen. Da kommst du nicht drum rum. Geht es nicht einvernehmlich, bleibt dir nur der Gerichtsweg und das Einklagen des ABR.
Warten, was die Mutter tut, halte ich in der Situation für eine leichtfertige und leichtsinnige Reaktion. Agieren ist immer besser, als reagieren.
Grüße
Hallo Uwe,
ich sag dir das jetzt mal ganz unmissverständlich:
hier hab ich schon zig Fälle gelesen, in denen die KM MIT Kind TROTZ gemeinsamem Sorgerecht einfach umgezogen ist ... auch ohne Zustimmung.
Da werden einfach Tatsachen geschaffen.
Und bisher hab ich noch von keinem Fall gelesen, wo die KM deshalb eine Strafe bekommen hätte oder das Kind wieder zurück verbracht werden musste auf richterliche Anordnung.
So stellt sich die Realität zumindest vom Eindruck hier im Forum dar.
Sich zu informieren, über das Forum hinaus auch bei einem fähigen Fachanwalt, über deine faktischen und realistischen rechtlichen Möglichkeiten, halte ich für sinnbringend.
Hier heißt es m.E. vorbeugen.
Meine Sichtweise
Grüße
Okay,
das war eindeutig,
ich mache mich auf den Weg!
Vielen herzlichen Dank noch einmal!!!
Und jetzt?
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