Klage auf Ehebruch

11. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)
Klage auf Ehebruch

Hallo,
ich benötige dringend eine Information zum Thema Ehebruch!

Hintergrund ist, meine "noch" Ehefrau hat sich im Juli 2006
von mir getrennt wegen einem anderen Mann!
Für mich war das alles völlig Uberaschend,ohne dass ich etwas
gemerkt habe, einfach so richtig versenkt!(wie sagt man:Mit Haus und Haaren!)
Sie wollte nur zu Ihrem neuen Typen und aus dem Haus raus und ist mit unseren 3 Kindern 3Wochen später sofort in eine neue Wohnung gezogen und ihr neuer Typ gleich mit! Zwar war er dort noch nicht gemeldet hat aber bei Ihr seitdem reglemäßig gewohnt!
Nun ist er offiziell bei Ihr eingezogen, mit Ummeldung und all seinen Möbel und das direkt 10 Monate nach der Trennung!

Das wurde alles so schnell und eiskalt durchgezogen, dass noch nicht einmal das Trennungjahr abgewartet wurde! Ich habe jetzt daraufhin den Unterhalt für sie gekürzt wegen eheähnlicher Gemeinschaft, möchte aber aufgrund diese absolut unfairen Trennung bei der Scheidung auf Ehebruch klagen,damit ich Ihren Unterhalt völlig wegbekomme!
Ich habe nämlich überhaupt keinen Bock mehr für so einen unfairen verletztenden Menschen noch Unterhalt zu bezahlen!

Wer so scrupellos handelt kann doch nicht noch erwarten, dass der Mensch, der von Ihr kaputt gemacht wurde, auch noch vollen Unterhalt für sie leistet und sie lebt einfach in eine "wilden Ehe" weiter!!
Gibt es Irgendwelche Erfahrungwerte, wie meine Chancen für die Klage auf Ehebruch stehen würden??

Gruß
DJDEE

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Mir ist nicht ganz klar, was Sie wollen.

Klage auf Ehebruch
??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
buerste69
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich richtig informiert bin, dann gibt es doch die Schuldfrage nicht mehr, oder?

Wo fängt denn Ehebruch an und wo hört er auf? Dass das weh tut und teilweise auch sehr unfair ist, habe ich ja am eigenen Leib erfahren müssen, aber von einer Klage auf Ehebruch habe ich noch nie was gehört.....

Ralph

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Eine Enefrau kann ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt durchaus verwirken!
Rede mal mit Deinem Anwalt darüber.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Hallo, es stimmt, dass es das Schuldprinzip im Scheidungsverfahren nicht mehr gibt. Wenn Ihre Frau aber, ohne das Trennungsjahr einzuhalten, bereits mit einem anderen Partner zusammen lebt, dann würde ich über einen Anwalt versuchen, eine Härtefallscheidung durchzubekommen. In dem Fall hätten Sie dann auch gute Chancen, ihr keinen Unterhalt bezahlen zu müssen. Versuchen Sie es !

-- Editiert von Annaminna am 11.06.2007 14:09:57

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

DJDEE hallo,
na besser kann es ja gar nicht sein.
Ich bin für einen Anwaltsbesuch.
Informiere dich vorab umfassend wie man sowas am besten aufzieht.

Ist so ähnlich zu handhaben als würde ein Mann die Frau verprügeln.
Verstehst? Da gibt es auch keine Schuldfrage mehr???????
Mehr sag ich nicht.



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
djdee10
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Danke für Eure Informationen!
Auch wenn es kein Schuldprinzip mehr gibt,
aber das beigefügte Urteil vom OLG Frankfurt/Main ermutigt mich zu diesem Thema! Viellicht gibt es ja doch noch eine Gerechtigkeit in unserem Land!
Gruß
DJDEE

Trennungsunterhalt, Ehebruch, Verwirkung
Kein Ehegattenunterhalt nach Ehebruch

Nach § 1579 BGB kann ein Unterhaltsanspruch ganz oder teilweise wegen grober Unbilligkeit entfallen, wenn der Unterhaltsberechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinwegsetzt oder ihm ein schwerwiegendes Fehlverhalten anzulasten ist. Ein grobes Fehlverhalten wird beispielsweise dann angenommen, wenn der Unterhaltsberechtigte aus einer intakten Ehe ausbricht und ein intimes Verhältnis mit einem neuen Partner eingeht.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geht davon aus, dass bei Aufnahme einer intimen Beziehung stets von einer Unterhaltsverwirkung auszugehen ist. Das Gericht lässt daher das Argument, dass eine Ehe nicht intakt gewesen sein könne, wenn sich ein Partner von dem anderen abwende, nicht gelten. Anderenfalls könnte der Verwirkungsgrund des Ehebruchs gemäß § 1579 Nr. 6 BGB praktisch nie erfüllt sein.

Beschluss des OLG Frankfurt/Main v. 18.04.2006 2 WF 128/06 Pressemitteilung des OLG Frankfurt
OLG Frankfurt/Main
2 WF 128/06

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Natürlich gibt es viele Frauen, die Hals über Kopf ausziehen.
Aber ob wirklich jeder Ehemann völlig schuldlos daran ist?
Sicher etliche, aber wirklich alle?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

djdee10 hallo,
zu deinem Anliegen habe ich gerade was interessantes gelesen, schau doch mal unter
Anwaltsuchdienst nach.

Den Link setze ich hier nicht rein, musst halt ein bisschen forschen:)
Lass dich nicht entmutigen!
Viel Erfolg:)


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

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