Klage auf Kindesunterhalt nach der Scheidung mit PKH möglich?

22. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
syfi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Klage auf Kindesunterhalt nach der Scheidung mit PKH möglich?

Hallo Ihr´,

ich habe ein ganz grosses Problem.
Mein Anwalt streitet sich jetzt mit der Gegenpartei seit Januar um den Kindesunterhalt.Der Vater zahlt für beide(10,13)340 Euro im Monat. Mir reicht es jetzt, nach Anforderungen sämtlicher Papiere (und eigenem Wissen)kann er mehr zahlen.Ich will eine Klage.Nun ist es so, mein Anwalt hat alle Zeit der Welt.Nun kam es heute zur Scheidung (einvernehmlich!!)aber ich habe mir Berufungszeit geben lassen, damit ich alles wegen den Versicherungen regeln kann.

Nun ist mein Anwalt der Meinung....ich bekomme Prozesskostenhilfe auch für eine Klage nach der Scheidung!! Nun lese ich aber immer was anderes, das der Staat nicht zahlt, und das als Verbund hätte gemacht werden müssen.

Mein Anwalt tut einfach nichts!!Wollte mir einen anderen nehmen, aber die wollen viel Geld für Erstgespräch, das kann ich nicht zahlen.

Was soll ich nun tun? Meinem Anwalt vertrauen, das er irgendwann mal was macht, und ich auch PKH bekomme?? Oder kann ich noch Berufung gegen die Scheidung einlegen und das als Verbundsverfahren dranhängen??

Dank Euch

Lg Syfi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hm....das Scheidungsverfahren hat doch mit KU nix zu tun, und könnte unabhängig von dem Scheidungsverfahren geklärt werden.

Ich verstehe nun nicht wirklich, warum Du die Scheidung deshalb in die schwebe hängen willst.

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Bei Vorliegen der Voraussetzungen (keine Mutwilligkeit der Klage, Erfolgtsaussicht und entspr. Einkommensverhältnisse) gibt es für eine notwendige KU-Klage auch erneut PKH, das muss nicht zwingend im Scheidungsverbund geregelt werden.

Allerdings kannst du auch eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten, die kümmern sich dann um die Durchsetzung der Ansprüche der Kinder und klagen auch für dich bzw. die Kinder, falls der KV keinen Titel freiwillig unterschreiben möchte. Das kostet dich dann nichts.

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"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
syfi
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

ich danke euch. Da bin ich ja beruhigt. Ich denke mal, das ich diesen Prozess ja auch nicht verlieren kann. Daher muss ja selbst, wenn ich PKH bekomme, die Gegenpartei zahlen.

Beim Jugendamt habe ich zweimal nachgefragt. Die wollen das nicht, da schon seit 1,5 Jahren da ein Anwalt dran ist(Zuerst zahlte er, dann konnte er auf einmal nicht mehr).

Dann werde ich die Scheidung einfach so laufen lassen und gleich am Anfang nächsten Jahres die Klage erheben.

Danke euch, und wünsche euch ein frohes Fest.

Lg Sylvie

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