Klage gegen Versorgungsausgleich wegen Unzumutbarkeit

22. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lutz65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage gegen Versorgungsausgleich wegen Unzumutbarkeit

Hallo, liebe Forengemeinde.

Im Zuge meiner Scheidung will ich erreichen, dass der Anspruch auf Versorgungsausgleich der (Noch)- Ehefrau gestrichen wird.

Grund: Ich empfinde es als unzumutbare Härte, dass ich im Alter auch noch jeden Monat einen "Gruss" an die Ex- Frau sende. Ich empfinde es als unzumutbare Härte, dass Teile meiner Lebensversicherung, die ja mein Alter absichern, an die (Noch)-Ehefrau übergehen.

Hintergrund: Ehebetrug. Bei Eheschliessung hatte die Frau bereits eine (streng geheim gehaltene) Parallelbeziehung, seit zum Zeitpunkt des "Ja- Wortes" schon bereits 4 Jahren, und diese bestand weiter geheim bis zur Trennung (als es endlich "raus" kam).

Damit sind für mich grundlegende Zusicherungen, die zur Eheschliessung "gehören", nicht gegeben. Vertrauensbruch, Untreue, Bigamie, also Heiratsschwindel.

Hat jemand so etwas erfolgreich vor Gericht erstreiten können? Oder ist es eben so, dass der Gehörnte auch noch verhöhnt wird?

Ich bitte um moralische Anmerkungen, sowie "das gibts doch gar nicht" u.ä. abzusehen. Danke schön!

Lutz

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das ist natürlich eine riesengroße, persönliche Enttäuschung, ich kann - wie wohl jeder andere auch - gut nachvollziehen, daß Sie über die Maßen traurig, enttäuscht und wütend sind.

Aber den Straftatbestand des Ehebetrugs gibt es seit den 70ern nicht mehr.

Vertrauens rich und Untreue in der Ehe sind keine Straftatbestände und Bigamie liegt nicht vor (sie ist ja nicht auch mit dem Anderen verheiratet, oder?)

Zitat (von Lutz65):
Damit sind für mich grundlegende Zusicherungen, die zur Eheschliessung "gehören", nicht gegeben. Vertrauensbruch, Untreue, Bigamie, also Heiratsschwindel.


In so fern sehe ich rechtlich keine Möglichkeit, den Versorgungsausgleich zu verhindern.

Es gibt zwar eine Reihe an Härtefällen, die zu einer Minderung führen können, aber ausgerechnet die eheliche Untreue bzw der Ausbruch aus der Ehe gehören nicht dazu. Allerdings wird im Zitat auf die "langjährige Führung von Haushalt und Familie" Bezug genommen (quasi "okay, Sie hat betrogen, aber dennoch zum Gelingen der Ehe auf andere Weise beigetragen"). VIELLEICHT gibt's da einen Ansatzpunkt, keine Ahnung.
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/versorgungsausgleich-64-haertefaelle-herabsetzung-und-ausschluss-des-versorgungsausgleichs-aus-billigkeitsgruenden_idesk_PI17574_HI1557724.html

Zitat:
Härtefallbeispiele sind das Unterschieben eines Kindes, ein phasenverschobener Erwerb von Anwartschaften bei Finanzierung des Studiums durch einen Partner, eine Erwerbsunfähigkeit und ein großer Altersunterschied, bei dem der andere Partner noch weitere Anrechte erwerben kann, Alkoholismus und die Durchführung einer Ausbildung ohne Beteiligung an der Führung des Haushalts, der sexuelle Missbrauch eines gemeinschaftlichen Kindes, die Prostitution, Straftaten gegenüber dem Partner, die Tilgung von Verbindlichkeiten, die der Ehegatte durch Straftaten verursacht hat, nicht jedoch ein Ausbruch aus der Ehe und Verfehlungen gegen die eheliche Treuepflicht bei langjähriger Haushaltsführung und Kinderbetreuung.


Wie lange bestand die Ehe denn und hat sie zB auch gearbeitet, gibt es Kinder?

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Lutz65):
dass der Anspruch auf Versorgungsausgleich der (Noch)- Ehefrau gestrichen wird.
Du könntest dich vielleicht anders mit deiner Frau auseinandersetzen. Oder ist die Ehe bereits geschieden und der V-Ausgleich beschlossen?
Der Versorgungsausgleich ist eine Art Automatismus in Scheidungsverfahren, wenn keine andere (außergerichtliche) Einigung vorliegt.
Ob du als *Traditionalist* das deiner Frau anbieten würdest--- oder stur auf der Ungerechtigkeit der ganzen Welt beharrst---musst du leider selber entscheiden.
Zitat (von Lutz65):
Damit sind für mich grundlegende Zusicherungen, die zur Eheschliessung "gehören", nicht gegeben. Vertrauensbruch, Untreue, Bigamie, also Heiratsschwindel.
mW wäre nur Heiratsschwindel ein Delikt. Das wäre dann *Betrug* nach § 263 StGB .
Aber ihr seid ja verheiratet. Also schon mal kein Betrug.

Wozu hat sie bei der standesamtl. Trauung JA gesagt?
Wie lange seid ihr verheiratet?
Seit wann seid ihr getrennt?
Wann gehst du in Rente?
Weißt du die voraussichtliche Höhe des V-Ausgleichs?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Lutz65
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, und sorry, für die späte Antwort.

Erst mal vielen lieben Dank.

Ich erkenne, dass mein Ansinnen wohl erfolglos sein dürfte.




Wie lange bestand die Ehe denn und hat sie zB auch gearbeitet, gibt es Kinder?

12 Jahre, sie hat Teilzeit etwas gearbeitet. 2 Kinder.



Wozu hat sie bei der standesamtl. Trauung JA gesagt?

Zur monogamen ehr, Treue, in schlechten und in guten Zeiten.

Wie lange seid ihr verheiratet?

12 Jahre

Seit wann seid ihr getrennt?

seit dem 1.4.2018

Wann gehst du in Rente?

Oje. In etwa 13 Jahren....


liebner Gruß
Lutz

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Lutz65):
Zur monogamen ehr, Treue, in schlechten und in guten Zeiten.
Das war wohl dann doch in der Kirche...und eben vor Gott.
Nach deutschem Recht ist NUR die monogame Ehe erlaubt. Da wird im Standesamt doch nicht extra gefragt.
Da gehts um Ja... oder nein... also Eheschließung oder Abbruch der Trauung.

Übrigens: Eine monogame Ehe bedeutet nur, dass man nur mit 1 Partner verheiratet sein kann.
Andere Beziehungen interessieren den Staat/das Amt/das Gericht nicht. Und Gott auch nicht, nehme ich an.
Die Ehe ist zerrüttet--- das Trennungsjahr hat keine *Versöhnung* gebracht....die Ehe wird geschieden.

Zitat (von Lutz65):
Ich erkenne, dass mein Ansinnen wohl erfolglos sein dürfte.
Ja, so siehts aus.
Wenn du erst in 13 Jahren in Rente gehst---- wird es dir dann nicht mehr so sehr auffallen, wie groß der *Gruß an deine Ex-Frau* sein wird.
Du hast deine Rente... und sie hat ihre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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