Klage vom Ex-Mann

21. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jtmbg
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage vom Ex-Mann

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand einpaar Tipps geben und weiterhelfen.

Folgendes Problem.

Meine Frau hat heute von den Anwalt Ihres Ex-Mannes eine Klageschrift bekommen. Wo nach es um Unterhaltszahlungen und die Kostenübernahme von Zahnarztkosten geht.

Ich und meine Frau sind seid 1997 zusammen und haben letzten Oktober 2005 geheiratet.
Sie hat schon 2 Kinder aus ihrer ersten Ehe im Alter von 10 und 12 Jahre.
Wir zusammen haben selber ein Kind im alter von 4 Jahre.
Sie ist seit 1999 Geschieden.
Ihr Ex-Mann hat in den 12 Jahren kein einziges mal für Sie oder die Kinder gezahlt.
Mir hatte er damals ( waren da noch gute Freunde ) gesagt,von Ihm kriegt sie kein Geld auch für die Kinder nicht.
Jetzt leben seid 2005, beide Kinder bei Ihm.
Meine frau ist schon seid 2005 Hartz 4 Empfängerin und ich bin Unglücklicher weise im November da reingerutscht.
Vor unserer Heirat kam von ihm nix wegen Unterhaltszahlungen,
aber Urplötzlich nach unserer Heirat.
Das Sie für Ihre KInder zahlen muss ist einleuchten,nur muss ich den dafür nachher gradestehen wenn ich wieder Arbeit habe ?
Unser Sohn ist 4 Jahre alt,und im Brief vom Anwalt steht drin,
das sie keine Bemühungen anstellt um eine Vollzeit Arbeitsstelle zu bekommen.
Was ist das für eine Gesetzeslage ??
Er hat für Sie oder geschweige den für die Kinder nie ein Pfennig in den 12 Jahren bezahlt,obwohl er damals sogar mehr Geld hatte als wenn wir zusammen Arbeiten war.
Muss dazu sagen,daß wir erst seit Oktober 2005 zusammen Wohnen.
So das er woher eigendlich hätte Zahlen müssen.
Wie gesagt und heute kam der Brief.
Wir sind natürlich aus allen Wolken gefallen.
Vorallen behaupt er,ich hätte seine Kinder geschlagen,was nix passiert ist.
Kann ich den dies bezüglich gegen ihn eine Anzeige wegen Verleugnung machen?
Er versucht jetzt mit allen Mitteln an Geld zu kommen das wir selber nicht haben.
Aber vorallen,steht nicht zuerst die Sicherstellung unser jetzigen Familie im vordergrund ??
Kann doch nicht sein,daß er jetzt versucht auf Kosten von uns seine Taschen vollzuziehen,vorallen mit Behauptungen die nicht ein funken Wahrheit beinhalten.
Meine frage nun,was haltet ihr davon und was kann ich dagegen unternehmen,daß er solche Lügen über mich Erzählt und unterstellt ??
Und,muss ich nachher,wenn ich wieder Arbeit habe,für ihre Kinder zahlen??
Würdet mir echt weiterhelfen.


Gruß

Jörg







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-- Editiert von Jtmbg am 21.01.2006 16:27:20

-- Editiert von Jtmbg am 21.01.2006 16:29:02

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Also das mit dem "Anzeigen" würd ich erst mal lassen, bringt eh nichts außer noch mehr Ärger. Natürlich ist Deine Frau unterhalts- pflichtig für die Kinder, egal, ob er vorher gezahlt hat oder nicht.
Das mit der Vollzeitstelle ist bei einem 4 jährigen Kind natürlich Quatsch.

Kann aber nicht verstehen, warum Deine Frau nie Unterhalt für sich und die Kinder geltend gemacht hat. Hat Sie Unterhaltsvorschüsse vom Amt erhalten?

Das der Ex, nachdem er jetzt die Kinder hat und ihr verheiratet seid, Unterhaltsansprüche stellt, hätte euch ansich klar sein müssen. Für Kinder muss man immer zahlen.

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#2
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Und Du wirst, wenn Du arbeitest nicht mit Deinem Geld für ihre Kinder zahlen müssen.

Es ist aber durchaus möglich, das ihr ein Taschengeld angerechnet wird, welches Du ihr zahlen mußt, wovon sie dann den Unterhalt bestreiten kann.

Zudem gibt es ein Urteil aus Karlsruhe, wonach die Mutter verpflichtet wurde, z.b. einen 400€ Job anzunehmen, um davon den Unterhalt zu bezahlen.....da war dann nichts mehr mit Selbstbehalt für die Mutter, da ja verheiratet, und durch ihren Mann versorgt.

Und bei einem 4 jährigen Kind kann ihr durchaus eine Teilzeitarbeitsstelle zugemutet werden, da das Kind ja in den Kindergarten gehen kann, und notfalls kannst Du es ja auch betreuen.

Wenn Mutter damals nichts unternommen hat, um Unterhalt für ihre Kinder zu bekommen, ist es dumm......und machen kann sie da nachträglich nichts.......genaugenommen hat sie sich unkorrekt verhalten, weil laut Gesetz darf auf Kindsunterhalt nicht verzichtet werden!!!!!

Wenn Mutter nachgewiesen wird, sie bemüht sich nicht genug um Arbeit, um zumindest irgendwie etwas zahlen zu können, kann ihr ein fiktives Einkommen angerechnet werden....bedeutet......es wird angenommen, sie könne so und so viel verdienen, und davon Summe X Unterhalt zahlen.

Woher sie es dann nimmt........könnte dann ihr großes Problem werden.

Also da hilft wohl wirklich nur.........Job suchen und zahlen, und kooperativ sein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Das mit dem Taschengeld ist hier irrelevant. Für einen pfändbaren Taschengeldanspruch müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die Frau hat keinerlei eigenes Einkommen, 2. der Mann muss leistungsfähig sein.

Beides scheidet hier aus.

Problematisch wird es hinsichtlich der Bemühungen um eine Arbeit. Die muss sie tatsächlich nachweisen, zumal du auch zu Hause bist und die Betreuung eures Kleinen übernehmen kannst. Darauf kann sie sich derzeit also nicht zurückziehen. Sie sollte schleunigst zusehen, dass sie umfangreiche Bemühungen um einen Arbeitsplatz nachweisen kann.

Was den Unterhalt aus der Vergangenheit betrifft, wäre es hilfreich zu erfahren, ob dieser jemals tituliert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jtmbg
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
also meine Frau hat in den ganzen 12 Jahren versucht von ihrem Ex-Mann an Unterhalt zu kommen ( Rechtsanwalt ),jedoch konnte er sich immer wie aus der Verantwortung ziehen.
Und ihn wurde nie aufgelegt,irgendeine Arbeit anzunehmen um mindesten ein Teil zu Bezahlen.Meine Frau hatte dann natürlich Unterhaltvorschuss vom Jugendamt erhalten.
Diesen Unterhaltvorschuss bekommt der Ex-Mann jetzt natürlich nicht mehr,da es jetzt ausgelaufen ist.
Und nun versucht er es natürlich mit der Klage.Nur es kann doch nicht wahr sein,daß man bei so einen Kerl 12 Jahre nix erreichen kann und er immer schön davon kam.
Vorallen hat er die Kinder Beeinflusst damit sie zu Ihm kommen.
Vorallen wurde bei dem Jüngsten Kind ( 10 Jahre ) damals beim Arzt ein ADS Syntrom festgestellt,das auch Medikament mässig behandelt worde ist.
Nur,er stellt es jetzt laut Brief von seinem Anwalt so dar,daß er es garnicht hatte und uns die Schuld gibt,daß er es wohl hatte.
Sämtliche Unterlagen vom Arzt haben wir natürlich da.
Und 12 Jahre hat er sich nie um die Kinder gekümmert,keine Geschenke zu Weihnachten und zum Geburtstag,und jetzt stellt er sich als liebevollen Vater hin.
Wir werden morgen mal zum Anwalt gehen und dort sämtliche Unterlagen die wir haben vorlegen und dagegen angehen.
Vorallen könnte der Ex-Mann jetzt doch auch Arbeiten gehen,oder nicht ??
Kann doch nicht wahr sein das meine Frau mit unseren 4 Jährigen Sohn Arbeiten soll und der Ex lacht sich ins Fäustchen.
Vorallen bin ich selber zur Zeit schwer auf der Suche nach einer neuen Arbeit.
Die Gesetzeslage in Deutschland in solchen fällen ist doch wirklich fürn Arsch.
Und überhaupt hätte er das jüngste Kind,nie bekommen dürfen aufgrund seiner Krankheit,der Pyshologe hatte damals festgestellt das er eine Gefahr für sich und sein Umfeld ist.
Nur das wollte das Jungendamt damals nicht einsehen.
Wiegesagt,wir werden morgen zum Anwalt gehen und mit unter eine Gegenklage wegen Falschangaben und Verleugnumg anstreben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Jtmbg,

eine Klage wegen Falschangaben und Verleumdung gibt es nicht. Soviel mal vorweg.

Und die Frage, ob der Unterhalt damals jemals durch eine Jugendamtsurkunde oder durch ein Gerichtsurteil tituliert worden ist, hast du immer noch nicht beantwortet. Irgend jemand wird doch damals tätig geworden sein, um die Ansprüche zu sichern. Was ist mit dem Ehegattenunterhalt? Steht dazu was im Scheidungsurteil? Gibt es ein anderes Urteil hierzu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jtmbg
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

also, in der Scheidungsakte steht drin das der Ex-Mann keine Versorgungspflichten gegenüber seiner Ex-Frau hatte.
Da er zum Scheidungstermin im Jogginanzug kam und erzählt hatte das er kein Geld hat und damals ( 1999 ) unter der Brüche schlafen würde ,was alles natürlich gelogen war, weil er mir damals ja schon gesagt hatte,wenn seine Ex-Frau einen neuen Freund hat,er keinen Pfennig an Ihr oder die Kinder zahlen würde.
Und eine Titulierung für das Unterhalt der Kinder wurde damals nie angestrebt von der Rechtsanwältin meiner Frau.
Nur,wie können wir den vorgehen,bezüglich der Lügen die er jetzt Erzählt ??

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