Können Umzugskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts als Schulden angerechnet werden?

9. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Können Umzugskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts als Schulden angerechnet werden?

Hallo zusammen,

ich musste kürzlich innerhalb derselben Stadt umziehen, um näher bei meinen Kindern zu sein. Für diesen Umzug fielen mehrere Kosten an, darunter die Miete für einen Lieferwagen und die Miete für zwei Wohnungen für zwei Monate. Ich frage mich, ob diese Umzugskosten als Schulden betrachtet werden können, wenn ich eine Neuberechnung des Unterhalts für mein Kind beantrage.

Es ist wichtig zu wissen, dass der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle für meine Kinder immer gesichert war. Ich bin in eine Einkommensgruppe oberhalb des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle eingestuft.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, ob solche Ausgaben bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden können? Für Hinweise und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Nein. Umzugskosten können nicht angerechnet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gyver
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich auf dem Kindergeldrechner gefunden. Ich ziehe aufgrund der Trennung um, um näher bei meinen Kindern zu sein. Sonst würde ich auf deren Wohnung wohnen.

https://www.smart-rechner.de/kindesunterhalt/rechner.php

"Aus­nahmen sind not­wen­dige, unver­mei­dbare An­schaf­fungen wie z.B. die Finan­zierung eines anläss­lich der Trennung oder Schei­dung vor­genommen Umzugs oder der Kauf eines PKW, der not­wendig ist, um zum Arbeits­platz zu gelangen. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3210 Beiträge, 1062x hilfreich)

Irgendwie ist der Sachverhalt nicht so richtig nachvollziehbar. Du schreibst von einer Neuberechnung, was erst mal indiziert, dass die Eltern schon länger getrennt sind. Dann schreibst du aber von der Trennung. Hast du dich vom anderen Elternteil getrennt oder von einem neuen Partner?

Die 50-100 Euro Leihgebühr für einen Transporter wirken sich wohl kaum auf den Unterhalt aus.

Bei der doppelten Miete könnte man bei Eheleuten vielleicht im Rahmen des Trennungsunterhaltes drüber reden, wenn die räumliche Trennung sofort stattfinden musste. Beim Kindesunterhalt finde ich es schwierig. Ggf. könnte man auf den Mindestunterhalt herunterhandeln für die zwei Monate.

Letztendlich kann die Frage nur der Unterhaltsgläubiger beantworten. Du befindest dich hier im Zivilrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40772 Beiträge, 14417x hilfreich)

Hier sind smogman und ich mal wirklich einer Meinung. Hinzu kommt ja noch, dass die Gehaltsstufen recht weit gefasst sind. Es ist ja das Einkommen von einem Jahr bzw. der letzten 12 Monate zu berücksichtigen. Und da ist es nicht unrealistisch, dass unter Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, Steuerrückzahlungen eben überhaupt keine Reduzierung in Betracht kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37039 Beiträge, 6230x hilfreich)

Zitat (von Gyver):
ich musste kürzlich innerhalb derselben Stadt umziehen, um näher bei meinen Kindern zu sein.
Das MUSS kommt woher?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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