Hallo zusammen,
ich musste kürzlich innerhalb derselben Stadt umziehen, um näher bei meinen Kindern zu sein. Für diesen Umzug fielen mehrere Kosten an, darunter die Miete für einen Lieferwagen und die Miete für zwei Wohnungen für zwei Monate. Ich frage mich, ob diese Umzugskosten als Schulden betrachtet werden können, wenn ich eine Neuberechnung des Unterhalts für mein Kind beantrage.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle für meine Kinder immer gesichert war. Ich bin in eine Einkommensgruppe oberhalb des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle eingestuft.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, ob solche Ausgaben bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden können? Für Hinweise und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!
Vielen Dank im Voraus!
Können Umzugskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts als Schulden angerechnet werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nein. Umzugskosten können nicht angerechnet werden.
Das habe ich auf dem Kindergeldrechner gefunden. Ich ziehe aufgrund der Trennung um, um näher bei meinen Kindern zu sein. Sonst würde ich auf deren Wohnung wohnen.
https://www.smart-rechner.de/kindesunterhalt/rechner.php
"Ausnahmen sind notwendige, unvermeidbare Anschaffungen wie z.B. die Finanzierung eines anlässlich der Trennung oder Scheidung vorgenommen Umzugs oder der Kauf eines PKW, der notwendig ist, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Irgendwie ist der Sachverhalt nicht so richtig nachvollziehbar. Du schreibst von einer Neuberechnung, was erst mal indiziert, dass die Eltern schon länger getrennt sind. Dann schreibst du aber von der Trennung. Hast du dich vom anderen Elternteil getrennt oder von einem neuen Partner?
Die 50-100 Euro Leihgebühr für einen Transporter wirken sich wohl kaum auf den Unterhalt aus.
Bei der doppelten Miete könnte man bei Eheleuten vielleicht im Rahmen des Trennungsunterhaltes drüber reden, wenn die räumliche Trennung sofort stattfinden musste. Beim Kindesunterhalt finde ich es schwierig. Ggf. könnte man auf den Mindestunterhalt herunterhandeln für die zwei Monate.
Letztendlich kann die Frage nur der Unterhaltsgläubiger beantworten. Du befindest dich hier im Zivilrecht.
Hier sind smogman und ich mal wirklich einer Meinung. Hinzu kommt ja noch, dass die Gehaltsstufen recht weit gefasst sind. Es ist ja das Einkommen von einem Jahr bzw. der letzten 12 Monate zu berücksichtigen. Und da ist es nicht unrealistisch, dass unter Berücksichtigung von Gehaltserhöhungen, Steuerrückzahlungen eben überhaupt keine Reduzierung in Betracht kommt.
wirdwerden
Das MUSS kommt woher?Zitatich musste kürzlich innerhalb derselben Stadt umziehen, um näher bei meinen Kindern zu sein. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten