Kommender Elternunterhalt wieviel?

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommender Elternunterhalt wieviel?

Hallo ihr.
Meine Mutter ist seit ca 2 jahren Pflegefall und lebt seit 1 Monat im heim. Sie hat noch etwa 40tsd € wird also in etwa 2 jahren Sozialhilfe beziehen müssen

Ich selbst bin single und als kinderkrankenschwester mot dem bereinigten Einkommen unter den 1800 Euro selbstbehalt.

Jedoch hab ich einiges gespart um mir zb nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und eine neue küche.
Darf ich das so einfach oder könnte mir vorgeworfen werden das Geld durchbringen zu wollen? Sollte man da Quittungen verwahren? Und welche Ausgaben sind da denn noch gerechtfertigt?
Wäre ja über 1 jahr vor dem Antrag.


Wieviel selbstbehalt hätte ich? Mal lese ich 5%jahresbrutto * berufsjahre das wären ca 20tsd euro. Mal lese ich 10tsd standard für ausgaben.

Vor 4 jahren verstarb mein Vater da erhielten meine Geschwister und ich von der Mutter nach dem Hausverkauf ca 12tsd euro. Aber eigentlich nicht als schenkung sondern als Erbauszahlung. Gilt das? Oder kann ich mich auf Rückzahlung einstellen? Komplett oder dann anteilig wegen 6 jahre her... egal ob es noch bar vorhanden oder ausgegeben ist?

Und wäre das Vermögen direkt fällig oder wird das über die monate verrechnet? Ich glaub nämlich das ich nicht plötzlich monatlich die differenz von 1500 euro für meine mutter übernehmen könnte.

Danke für eure Einschätzung.
Ps ich hab echt ein super verhältnis zu meiner mum und geb gerne wenn ich kann.. ich will mich nur drauf einstellen.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb502588-20):
seit ca 2 jahren Pflegefall
Moin. Welcher Pflegegrad ist nun festgestellt, seit sie im Heim ist? Bezieht sie eine Rente /Witwenrente?
Zitat (von fb502588-20):
Wäre ja über 1 jahr vor dem Antrag.
Welcher Antrag?
Zitat (von fb502588-20):
Wieviel selbstbehalt hätte ich? Mal lese ich 5%jahresbrutto * berufsjahre das wären ca 20tsd euro. Mal lese ich 10tsd standard für ausgaben.
Wo liest du das, was in X Jahren evtl. zu Tragen kommen könnte?

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#2
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat pflegegrad 4 seit juni 17
Lebt seit 4 wochen im heim mit gleichem pflegegrad. Mdk kommt 2019 wieder.

1 jahr vor antrag auf sozialhilfe,darum gehts ja.
Was anderes beantragt sie nicht.
Rente ca 1400 euro. Heimkosten 2700 euro
Daher ca differenz von 1300 euro

Ich lese aktuelle berechnungen
Klar kann sich was ändern aber hellsehen kann ich nicht. Daher beziehe ich mich auf zur zeit angewandte Regelungen und schätze es kommt in 1 jahr auch noch zum Tragen.

-- Editiert von fb502588-20 am 01.11.2018 11:11

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb502588-20):
Sie hat pflegegrad 4 seit juni 17
Was ist mit Pflegegeld?

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#4
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll damit sein? Sie erhielt es 15 monate bar, hat davon ne Polin bezahlt. Aber sie lebt nun im Heim da erhält es das heim automatisch.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb502588-20):
Aber sie lebt nun im Heim da erhält es das heim automatisch.
Aha. Kann ich leider nicht ahnen.
Wer sich aus eigenem Angesparten ein Auto und eine neue Küche kauft, wird sich nicht dem Vorwurf der Entreicherung oder der Verschleuderung von Vermögen aussetzen müssen.
Kaufbelege sollte man unabhängig von der hier angefragten Situation immer länger aufbewahren.
Der Selbstbehalt ist 1800,-
Alterssicherung (ist was anderes) und ist extra geschützt, dazu hast du was mit 5% brutto usw. gelesen.

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#6
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch das das pflegegeld vollstationär als sachleistung gezahlt wird ist normal.
Und ich kenn den unterschied von selbstbehalt und altersvorsorge. Wie gesagt ich liege unter selbstbehalt. Es geht um mein erspartes (Altersvorsorge/notgroschen) und dazu die frage wieviel darf ich vor antragsstellung ausgeben obwohl ich jetzt schon weiß, dass der antrag gestellt werden muss. Es sei denn meine mutter stirbt vorher.

Und zum notgroschen liest man alles zwischen 10000 und 80000 (weil unter selbstbehalt und daher im Alter nicht fähig von der rente zu leben) unabhängig von der altersvorsorge denn der betrag ist ja lachhaft davon zu leben. Bin erst 34 das dürften also erst 20.000 sein. Dann viel Spaß wenn ich rentner bin.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb502588-20):
Doch das das pflegegeld vollstationär als sachleistung gezahlt wird ist normal.
Ja. Ich weiß. Du hast aber Heimkosten 2700,- genannt. Ja, ich habe gelesen, dass dein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt. Wenn du dir bald ein Auto kaufst und ne neue Küche oder mal nen ordentlichen Urlaub machst, dann gehört das nicht zu vorwerfbarer Verschleuderung von Vermögen.
Wieviel du vor Antragstellung ausgeben darfst? Das ist nicht geregelt. Es gibt auch für dein *Schonvermögen* keine generellen Grenzen. Es zählt der Einzelfall.
Zitat (von fb502588-20):
Und zum notgroschen liest man alles zwischen 10000 und 80000
Wo liest du das? Was ist für dich *Notgroschen*?
Wenn du selbst erst 34 bist, hast du noch ca. 34 Jahre Zeit, für deine Altersvorsorge zu sparen. Das hat mit deiner Mutter mal nichts zu tun.
Zitat (von fb502588-20):
Oder kann ich mich auf Rückzahlung einstellen?
Nö. Kannst du vergessen.
Zitat (von fb502588-20):
meine Geschwister und ich
Du hast noch Geschwister. Die werden auch zum Unterhalt herangezogen, sofern sie leistungsfähig sind. Die Kinder werden dann anteilig nach ihrem Einkommen und Vermögen berücksichtigt.
Beispiel: 3 Kinder, 1 Mutter im Heim. 1 Kind nicht leistungsfähig weil Hartz 4. 1 Kind mit eigenen studierenden Kindern, die gehen vor. 1 Kind mit viel Einkommen und Vermögen. Dieses *Reiche Kind* muss seinen Anteil bis zum Tode der Mutter zahlen. Den Rest zahlt das Sozialamt.

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#8
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich vergessen? Würde mich ja freuen wenn ich es nicht zurückzahlen muss.

1 bruder wird zahlen einer nicht.
Aber das hat ja mit meinem vermögen nichts zu tun
Er wird nicht alles zahlen müssen. Das ist doch die hauptsache.

Die 2700 die ich meinte sind der preis fürs heim minus pflegegeld.

Klar kann ich noch 30 Jahre einzahlen. Werde aber nie mehr verdienen. Meine rente wird 1000 euro werden evzl 1200.
Also sollte ich locker 100.000 ansparen dürfen um mich selbst aufzustocken. Wenn ich von 10 jahren rente ausgehe. So rechnen manche stellen. Also sicher bisher mehr als 15000.

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Die Pflegekasse trägt einen großen Teil der Differenz. Das sollte man sich mal von der Heimleitung vorrechnen lassen. Sie dürfen selbstverständlich ihr Erspartes ausgeben, wofür Sie wollen!

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Die pflegekasse trägt 1500 meine mutter zahlt noch 2700

Irgendwann hat sie kein erspartes mehr dann hat sie 1300 rente und es fehlen 1400 euro.
Habe die rechnungen ja hier.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32191 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von fb502588-20):
Rente ca 1400 euro. Heimkosten 2700 euro. Daher ca differenz von 1300 euro
Ja, die Differenz kann ich noch selbst errechnen.
Zitat (von fb502588-20):
Doch das das pflegegeld vollstationär als sachleistung gezahlt wird ist normal.
Ja, Pflegegeld bei PG4 im Pflegeheim ist 1.775,-
Zitat (von fb502588-20):
Die 2700 die ich meinte sind der preis fürs heim minus pflegegeld.
Also kostet das Heim 4.475,-. Wirklich?
Zitat (von fb502588-20):
dann hat sie 1300 rente und es fehlen 1400 euro.
Oben war es noch anders. Schau bitte in die Berechnungen.
Zitat (von fb502588-20):
1 bruder wird zahlen einer nicht. Aber das hat ja mit meinem vermögen nichts zu tun. Er wird nicht alles zahlen müssen. Das ist doch die hauptsache.
Du scheinst etliches recht falsch zu verstehen. Wie willst du jetzt wissen, ob irgendwann einer deiner Brüder zahlen muss? Außerdem: Alles zahlt sowieso keiner, jedes Kind zahlt nur im Rahmen seiner eigenen Leistungsfähigkeit. Den Rest zahlt das Sozialamt.
Zitat (von fb502588-20):
Also sollte ich locker 100.000 ansparen dürfen um mich selbst aufzustocken. Wenn ich von 10 jahren rente ausgehe. So rechnen manche stellen. Also sicher bisher mehr als 15000.
Wie bitte? Ich zumindest weiß jetzt nicht, was ich in den nächsten 30 Jahren verdienen werde bzw. wie hoch dann meine Altersrente wäre.
Hier muss ich aussteigen. Da komme ich nicht mit.

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#12
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun wenn alles so bleibt verdien ich so weiter. Immerhin wird die rente auch so berechnet oder was steht im jährlichen rentenbescheid? Und ich weiß was meine brüder verdienen und haben. Da glaub mal einfach meinen worten.

Ist für mein "wieviel erspartes darf ich ausgeben?" Aber auch unrelevant

Und ja das heim kostet ca 4400 Euro ist doch nicht ungewöhnlich. Haben etwa alle gleich viel gekostet die ich gesehen hab. Plus minus 200.

Und meine angaben waren immer gleich und immer circa. Und immer 2700 euro eigenleistung etwa hälfte Rente und hälfte jetzt erspartes und später sozialamt bzw Kinder

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

@fb502588-20
Deine Angaben sind absolut plausibel, so dass ich die zahlreichen Rückfragen nicht ganz nachvollziehen kann.

Zitat:
Jedoch hab ich einiges gespart um mir zb nächstes Jahr ein neues Auto zu kaufen und eine neue küche.
Darf ich das so einfach oder könnte mir vorgeworfen werden das Geld durchbringen zu wollen?


Ja, das darfst Du einfach so. Ansparungen für wirtschaftlich sinnvolle Ausgaben werden dem Vermögensfreibetrag noch hinzugerechnet. Das, was Du gelesen hast ist der Vermögensfreibetrag für die eigene Altersvorsorge.

Zitat:
Vor 4 jahren verstarb mein Vater da erhielten meine Geschwister und ich von der Mutter nach dem Hausverkauf ca 12tsd euro. Aber eigentlich nicht als schenkung sondern als Erbauszahlung. Gilt das?


Wenn einfach der Erbteil ausgezahlt wurde, dann ist das keine Schenkung und dann muss nichts zurückgezahlt werden.

Außerdem hat die aktuelle Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die aktuelle Regelung so geändert wird, dass Vermögen bis zu 100.000€ verschont wird. Vielleicht ist diese Vereinbarung ja bereits gesetzlich umgesetzt bis es bei Dir so weit ist.

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#14
 Von 
fb502588-20
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank HH ich habe gerade wirklich schon gezweifelt warum ich so komisch verstanden werde.
Von dieser neuen Regeöung hab ich gehört. Vielleicht habe ich ja glück.
Ist es auch richtig das man bei Antragsstellung als Kind seine Vermögenswerte für stichtag X belegen muss? Denn dann wäre ja wirklich egal wieviel Geld 2 jahre vorher da war. Erfährt dann ja keiner.

Ich würde es als Erbteil deklarieren da es etwa 1/3 des verkaufserlöses des Eigenheims war, welches nach dem Tod meines vaters von der mutter verkauft wurde.
Sie hat uns das Geld damals dann einfach üverwiesen. Da gibt es halt keinen Erbschein zu. Da wir ursprünglich auf das Erbe verzichtet hatten, da das Haus in Spanien war und nach spanischem Erbrecht muss ein Kind sehr viel steuern zahlen ein Ehegatte nur die hälfte.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Ich würde es als Erbteil deklarieren da es etwa 1/3 des verkaufserlöses des Eigenheims war,


Es kommt nicht darauf an, wie Du es deklarierst. Relevant ist ausschließlich, was es tatsächlich war.

Zitat:
Da wir ursprünglich auf das Erbe verzichtet hatten, da das Haus in Spanien war und nach spanischem Erbrecht muss ein Kind sehr viel steuern zahlen ein Ehegatte nur die hälfte.


Dann war es wohl ganz offensichtlich eine Schenkung.

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