Kommt Vater Unterhaltspflichten nach?

23. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
Kommt Vater Unterhaltspflichten nach?

Einen wunderschönen. - Eigentlich gehört zur Häfte des Themas wohl auch noch "Mietsrecht", aber ich versuche es dennoch mal hier.

Zur aktuellen Situation:
Ich bin 20 und studiere Momentan Jura. ich wohne momentan mit meinem Vater noch auf 380 quadrat, wobei er die Wohnung aufgrund zu hoher Fläche ab dem 01.06.2016 vermietet hat. Momentan baut er sich und seiner momentanen Lebensgefährtin eine eigene Wohnung und möchte mich ganz gerne in eine bis zum 01.04.2016 freiwerdende Eigentumswohnung von ihm stecken, was mir prinzipiell sehr entgegen kommt.

Nun gibt es allerdings folgendes Problem:
Er kommt fast jeden zweiten Tag an und meinte ich solle die Nebenkosten bezahlen und ein bisschen Miete(150€ mtl.)
Ich sage ihm natürlich, dass er sich überlegen soll, wie ich das tun soll, denn ich darf max. 450€ verdienen. Natürlich habe ich noch mein Kindergeld, allerdings hat mir bis vor einem Monat keiner gesagt, dass ich ausziehen solle und habe dementsprechend monatliche fixkosten von knapp 200€(Auto,Handy,Internet etc.)

Alles in einem habe ich also 450€ über, wofür ich mir Essen kaufen würde, aber natürlich brauche ich auch sämtliche Sachen, wie Waschezug, Shampoo - ihr kennt das ja.

Ich habe mittlerweile überlegt, Bafög zu beantragen, allerdings sehe ich ein bisschen schwarz, da er momentan 8 Eigentumswohnungen vermietet hat und noch andere Gewerbe am laufen hat.

Ich habe jetzt aber auch nicht zwangsläufig bock, ihn auf Unterhalt zu verklagen - denn er stellt mir ja sehr vergünstigt seine Wohnung, ich weiß nur, dass ich sie nicht bezahlen kann.

Was wäre euer Rat?

Ps. seit 3 Jahren habe ich - außer das er mich hat bei ihm wohnen lassen, keinen Cent gesehen - Essen musste ich mir stets selber kaufen, weil er Mittags und Abends jeden Tag essen geht.

-- Editier von maexis am 23.03.2016 13:19

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi!

Tatsächlich sind deine Eltern dir zum Unterhalt verpflichtet. Deine Mutter erwähnst du nicht ... deswegen gehe ich mal davon aus, dass da nichts zu holen ist. Dein Vater aber scheint leistungsfähig zu sein.

Du bist nicht verpflichtet neben dem Studium noch zu arbeiten. Wenn du trotzdem Einnahmen hast, dann gelten die (wenn die Beträge im Rahmen bleiben) als überobligatorisch und werden nicht angerechnet.

Der Bedarf eines auswärtig untergebrachten Studenten beträgt derzeit m.W. 750 Euro pro Monat. Dein Vater kann seinen Anteil natürlich in Form von Kost und Logis erbringen. Aber so wie ich das sehe, wird da nur eine Wohnung gestellt und noch Zuzahlung gefordert. Und das ist nicht ausreichend.

Verklagen solltest du deinen Vater erst mal nicht. Er ist ja wohl nicht ganz zahlungsunwillig. Aber du solltest ihm nahebringen, dass du während des Studiums nicht extensiv arbeiten kannst und dazu auch nicht verpflichtet bist. Schließlich liegt es ja auch in seinem Interesse, dass du dein Studium schnell und erfolgreich beendest. Guck mal, dass du eine günstige Gelegenheit zu so einem Gespräch erwischst!

Einen Schlagabtausch vor Gericht solltest du so lange es geht vermeiden. Denn einvernehmliche Lösungen schonen Zeit und Kräfte ... und erhalten die gute Beziehung. Und das ist schließlich auch wichtig ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

In den 735 € sind Kindergeld und Mietkosten enthalten.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Wenn in den 735€ kindergeld und Mietskosten enthalten sind, dann ist er mir ja rein ofiziell
max. 100€ schuldig - sofern die Wohnung einen Mietswert von 400€ hat(+Nebenkosten)

Dann verstehe ich das nicht so ganz, denn dann wäre meine einzige Möglichkeit um Sorgenfrei zu leben und in kritischen Situationen(Klausurphasen) den Nebenjob zu vernachlässigen, komplett auf sein Eigentum zu verzichten und Bafög zusätzlich zu beantragen? - Ansonsten kommt doch mit 735€ niemand zurecht, der ofiziell 350€ Miete bezahlt + Nebenkosten ohne jegliche Zuschüsse.

Um nochmal auf meine Mutter einzugehen. Diese ist Arzthelferin mit einem Nettoeinkommen von ca. 1200€ - Desweiteren kriegt sie für meine kleine Schwester 450€ Unterhalt + 180€ Kindergeld. Bedingt durch die Scheidung erhält sie des Weiteren 114.000€ von meinem Vater, die ja - wenn ich mich nicht irre - keine Rolle bzgl. meines Unterhalts spielen, da es nach Netto Einkommen mtl. geht?

BTW. Wenn meine kleine Schwester von 11 Jahren 450€ bekommt, dann müsste mir doch eine kleine Ecke mehr zustehen oder?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Tja, dann musst Du Dir eine preiswertere Wohnung suchen, in eine WG ziehen. Setzt Euch doch noch mal zusammen. Ihr könnt doch miteinander reden, was viele Trennungskinder ja leider nicht mehr können.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Bedarf beträgt tatsächlich derzeit 735 Euro pro Monat.

Zunächst ist das Kindergeld anzurechnen, das an dich auszuzahlen bzw weiterzuleiten ist. Derzeit beträgt das Kindergeld 190 Euro, weil du wohl das zweite Kind von zwei Kindern bist. Verbleiben 545 Euronen.

Im Bedarf von 735 Euro sind Mietkosten in Höhe von ca. 300 - 350 Euro enthalten. Soviel etwa kostet ein Zimmer im Studentenwohnheim (je nach Wohnort verschieden). Wenn dein Vater dir eine Wohnung stellt kann er diesen Betrag abziehen - die tatsächliche auf dem freien Markt zu erzielende Miete ist dabei irrelevant. Verbleiben also 545 - 350 = 195 Euro.

Dieser Betrag steht dir zu. Außerdem kannst du noch die Studiengebühren und die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung (sofern sie anfallen) als Mehrbedarf geltend machen.

Wie die Eltern das jetzt aufteilen hängt von deren Einkommen ab. Aber so wie ich das sehe, ist deine Mutter wohl kaum leistungsfähig.

Wenn du dich mit deinem Vater darauf einigen könntest, dass er dir die Wohnung stellt, auf Zuzahlungen verzichtet, die Studiengebühren übernimmt und noch pro Monat 100 - 200 Euronen drauflegt, dann sollte das eine faire Regelung sein. Mit ein bissl jobben neben dem Studium solltest du dann zwar nicht in Saus und Braus aber immerhin entspannt leben können.

Es wäre schön, wenn ihr das ohne Anwalt und Gericht hinbekommen könntet.


-- Editiert von Marcus2009 am 23.03.2016 17:50

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Dann verstehe ich das nicht so ganz, denn dann wäre meine einzige Möglichkeit um Sorgenfrei zu leben und in kritischen Situationen(Klausurphasen) den Nebenjob zu vernachlässigen , komplett auf sein Eigentum zu verzichten und Bafög zusätzlich zu beantragen? - Ansonsten kommt doch mit 735€ niemand zurecht, der ofiziell 350€ Miete bezahlt + Nebenkosten ohne jegliche Zuschüsse.


Kompliment! Ihre Frage um die Zukunft dreht sich um die Frage: "denn dann wäre meine einzige Möglichkeit um Sorgenfrei zu leben und in kritischen Situationen(Klausurphasen) den Nebenjob zu vernachlässigen "
Ihnen geht es ja offensichtlich sehr gut!
Jeder Versuch, hier Bafög oder sowas zu beantragen kann gezwungenermaßen nur darauf hinauslaufen, dass Sie Vati dann auch verklagen auf Zahlung von Unterhalt.
Kurz gesagt, wenn Eltern in der Lage sind, ihren Kindern Unterhalt zu zahlen und diese sich in der 1.Ausbildung befinden, dann müssen Eltern auch zahlen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
maexis
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Besten dank an dich Marcus für deine ausführliche Antwort. Mein Vater ist nur leider etwas stehen geblieben bzgl. des Themas Verantwortung mit folgenden Argumenten: "Ihr wollt alle nur, aber gebt nichts" - "Gesetze interessieren mich nicht, Gesetze mache ich auf meinem Hof".

Eine außergerichtliche Einigung zu finden ist daher sehr sehr schwer. Ich muss es ebenfalls schwarz auf weiß haben, weil es Monate geben wird, in denen er sagt: "Geht momentan nicht" - was aber daran liegt, dass er kein Bock hat, als das er nicht könnte.

Ich habe auf jedenfall auch ebenfalls einen Beratungstermin beim Anwalt, da das gezwungenermaßen mein letzter Ausweg ist. Seitdem meine Mutter ausgezogen ist, habe ich nicht einen Cent gesehen und habe meine Studiengebühren + Klassenfahrten der Schule damas selber bezahlt von meinem eigen verdientem Geld und er hat sich immer geweigert mit der Aussage "was hab ich damit zutun" - Man sollte also sehen, wo das am Ende des Tages sowieso hinführt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen