Kommt vor der Scheidung noch etwas auf mich zu, was erledigt oder ausgefüllt werden muss?

31. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Kommt vor der Scheidung noch etwas auf mich zu, was erledigt oder ausgefüllt werden muss?

Hallo!

Mal eine Frage zur Scheidung bzw. zum Versorgungsausgleich.

Ich habe bereits vom Amtsgericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich erhalten, ausgefüllt und zurückgesendet!

Könnt Ihr mir sagen, was als nächstets ansteht?
Kommt vor der Scheidung noch etwas auf mich zu, was erledigt oder ausgefüllt werden muss? Kommen noch mehr Fragebögen vom Gericht bzw. Rentenversicherung?

Ich habe mal von jemandem gehört, dass evtl. noch 2-3 weitere Fragebögen vor der Festsetzung des Scheidungstermins kommen würden und dass man den Lebenslauf noch reingeben muss, usw.

Kann mir hierzu etwas sagen?
Ich würde gerne wissen was noch auf mich zukommt und
wann ich etwa von einem Scheidungstermin ausgehen kann...

DANKE!!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann hierzu keiner etwas sagen?

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#2
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Soweit nicht noch andere Sachen geklärt werden müssen (Sorgerecht, Unterhalt pp.), kommt noch eine Anhörung, sobald der Versorgungsausgleich ausrechnet wurde. Dann kann man erklären, ob die Berechnungsweise korrekt ist oder nicht.
Der Scheidungstermin ist abhängig von der Auslastung des Gerichts. In der Regel kann man von einer Frist von einem halben Jahr nach Zustellung des Scheidungsantrages ausgehen, jedoch erfolgt keine Anberaumung des Termins vor Ablauf des Trennungsjahres, d.h. beantragen kann man die Scheidung schon vorher, geschieden wird man aber erst nach dem Trennungsjahr.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
che1975
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Und wie sieht es mit weiteren Unterlagen / Fragebögen aus?
Kommt da noch mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Es gibt nur den Fragebogen zum Versorgungsausgleich, mehr nicht! Sofern der/die Vorsitzende noch Fragen hat, werden diese in der Terminverhandlung erörtert.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

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