Komplizierte Berechnung des Unterhalts

21. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)
Komplizierte Berechnung des Unterhalts

Hi, schon lange lese ich die Beiträge hier. Nun hab ich selbst ein paar Fragen an euch, vielleicht könnte ihr mir ja weiterhelfen.
Ich bin ein Vater von insgesamt 4 Kindern. Bin geschieden und lebe mit meiner neuen Partnerin (die ich im August heirate) und unserer gemeinsamen Tochter (15 Monate) zusammen. Meine große Tochter ist im November 2007 18 Jahre geworden. Sie macht zur Zeit noch eine schulische Ausbildung, wohnt aber nicht bei ihrer Mutter, sondern hat ein Zimmer bei ihrer Oma gemietet. Meine beiden anderen Kinder sind 16 (April 2008) und 11 Jahre (Dez. 2007) alt. Nun geht es um die Berechnung des Unterhaltes für alle Kinder. Ich habe ein bereinigtes Einkommen von monatlich 1510 Euro netto.
Meine Fragen:
1. Wieviel Unterhalt steht meiner großen Tochter zu? Sie hat ein Bafög-Einkommen von 386 Euro und ihr Kindergeld. Wieviel Euro berufsbedingte Aufwendung darf abgezogen werden? Kann auch die Miete abgezogen werden (90 Euro an die Oma)? Wie hoch ist mein Selbstbehalt? Liegt dieser bei 1100 Euro? Die Mutter soll nicht leistungsfähig sein (990 Euro Einkommen, abzgl. Fahrtkosten zur Arbeit von 190 Euro = 800 Euro, dies entspricht dem Selbstbehalt).
2. Wie hoch wäre der Unterhalt für meine beiden anderen Kinder, die bei der Mutter leben?
3. Hat meine Lebenspartnerin Anspruch auf Betreuungsunterhalt? Sie bekommt AlgII und hat selbst zwei Kinder (8 und 10 Jahre) aus einer anderen Beziehung.

Ich weiß, es sind viele viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand helfen, ich wäre euch sehr dankbar.
Habe mich schon oft ans Jugendamt gewandt, habe aber die Ahnung, das diese eher auf der Seite der Mutter stehen.

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"Engelchen"

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7 Antworten
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#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 123x hilfreich)

Hallo der 18 Jährigen Tochter stehen insgesamt 640 Euro zu, (Bafög 386 Kindergeld 154 Euro = 540) dei restlichen 100 Euro darfst allerdings mit der Mutter teilen.

Im Übrigen werden von den 990 Euro nicht die 190 Euro abgezogen sondern nur 5 % also 49,50 Euro.

Dein Selbsbehalt liegt bei 900 Euro ergibt eine Verteilungsmasse von 610 Euro die entsprechend auf die 3 priviligierten Kindern verteilt werden, das können hier andere besser berechnen.

In Deiner Situation würde ich aber nicht heiraten, sondern wieder getrennte Wohnungen nehmen. :bang:

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#2
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die Antwort. Noch eine Frage zum Betreuungsunterhalt meiner Lebenspartnerin. Hat sie Anspruch vor meiner 18jährigen Tochter? Steigt der Selbstbehalt ab 18 Jahren nicht auf 1100 Euro?

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"Engelchen"

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo Engelchen1993!

Deine Große geht leer aus, da du nicht leistungsfähig bist und diese, nach ihrem Auszug im dritten Rang, hinter deiner LG gelandet ist.
Wie @1968alex schon beschrieb: erstmal die drei Kleinen und dann ist auch schon Ende, da dein Einkommen nicht einmal für deren Unterhalt ausreicht.

Zu 1.)1100€ sind richtig.
Zu 2.) 735€ Gesamtunterhalt (ich gehe davon aus, das die Große nicht mehr zählt und somit das eigentlich vierte Kind als Drittes in die Berechnung eingeht :???: )daraus ergäben sich:
288x610/735=239€
245x610/735=203€
202x610/735=168€

239+203=442€, für die beiden, bei der KM lebenden Kinder.
Sollte es so sein, dass Kindergeld in Höhe von 189€, für das Jüngste gezahlt wird, muss der Betrag 735 durch 722,50 und der Betrag 202 durch 189,50 ersetzt werden.

Zu 3.) Wie ist die Frage zu verstehen?
Meinst du BU, für die beiden großen Kinder?

Da kann ich dir im Moment nicht folgen.

@alex: Es können auch höhere Beträge als die pauschalen 5% in Anrechnung gebracht werden, der Nachweis wäre zu erbringen.

Lieben Gruß!

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo, nochmal!

Nachtrag:
Vergiss bitte meine verwirrende Angabe zum KG des jüngsten Kindes.
Es leben ja nur drei Kinder in der Familie und somit werden auch nur 154€/Kind ausgezahlt.
Die Berechnung müsste so hin kommen.

Lieben Gruß!

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#5
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Meine große Tochter hat also keinerlei Anspruch, weil sie bereits eigenständig wohnt. Obwohl sie in der Ausbildung ist? (Berufsfachschule)

Ich verstehe nicht, wie du auf 735 Euro Gesamtunterhalt kommst. Sind es nicht nach Abzug des Selbstbehaltes 610 Euro, die auf meine drei kleinen Kinder aufgeteilt werden müssen?

Zur Frage 3:

Meine Lebenspartnerin betreut unser gemeinsames Kind (15 Monate). Wie ich schon den Berechnungen entnommen habe, wird sich wohl für sie kein Betreuungsunterhalt ergeben, stimmts? Dazu ist einfach die Verteilermasse zu wenig oder sehe ich das falsch?

Ich danke euch sehr im voraus.

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"Engelchen"

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#6
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hi!

Anspruch hätte die Große durchaus, woher aber sollte sie bedient werden?
Auch die KM scheint penibel darauf zu achten, nicht einen Cent zuviel zu verdienen, um eventuell Unterhalt an ihre geliebte Tochter zahlen zu müssen?!

Der Unterhaltsanspruch beträgt 735€.
Die Verteilungsmasse beträgt 610€
Mach ruhig die Gegenrechnung und addiere die drei Endbeträge, dann ergeben sich wieder die 610€.
Die 735€ brauchst du aber für die Berechnung der Anteile.

Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du gerne, dass die Betreuung der Kleinen bei der Unterhaltsberechnung mehr Beachtung findet?
Wird leider nichts, da die junge Mutter erst nach den Kids an den Trog darf.
Der ist leider schon leer! :(

Lieben Gruß!

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#7
 Von 
Engelchen1993
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank für deine echt hilfreichen Tipps und Berechnungen ARTiger.

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"Engelchen"

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