Komplizierte Frage

1. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierte Frage

Hallo,

ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben. So, nun mal von Anfang an:

1998 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt. Seit Juli 1999 sind wir geschieden. 1994 haben wir ein Haus gebaut und dafür beide Darlehensverträge unterschrieben. Ich wurde im Innenverhältnis von den Zahlungen der Kreditraten befreit, d.h. dass ich im Aussenverhältnis, also gegenüber der Bank, nicht befreit bin. Mein Ex-Mann hat mir damals eine einmalige Summe von 6.000,00 DM gezahlt als Abgeltung (fand ich ja wohl witzig). Daraufhin habe ich auf sämtliche Unterhaltszahlungen verzichtet. Das Haus wurde (ohne meines Wissens) zum Verkauf an einen Makler übergeben, der damit beauftragt wurde, dieses zu verkaufen. Wie schon gesagt, ich hatte keine Ahnung, dass mein Ex-Mann dieses in Auftrag gegeben hatte. Wir waren beide je zur ideellen Hälfte eingtragen. Nun kommt ein Schreiben von der Bank, dass mein Ex-Mann verlangt, da die damalige Finanzierung ausläuft, einen Festzins zur Weiterfinanzierung zu bekommen.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich diese Ergänzung unterschreiben ?
Kann ich aufgrund des Verkaufes bzw. des in Auftrag geben zum Verkauf eines Maklers noch Schadensersatzansprüche geltend machen ?

Würde mich über jegliche kleine Antwort freuen.

Lieben Gruss
weidi

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Wer ist denn Grundbuchmäßiger Eigentümer des Hauses?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

das waren wir beide. Je zu 50 %.

Lg
weidi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

"Waren", und wer ist es jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

das Haus wurde ja daraufhin verkauft. Die Zustimmung zum Vertrag habe ich im nachhinein gegeben, wo ich natürlich auch noch die Kosten tragen musste. Es geht mir nunmehr aber um die Auftragsvergabe, da ich davon nichts wusste.

weidi

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Weidi

ich nehme mal an:

Da ihr im Außerverhältnis ja noch beide Kreditnehmer seid, verlangt die Bank natürlich auch die Unterschrift von BEIDEN zur Fortführung des Kredits.

Ich würde die Chance nutzen, Deinen Ex zu bitten, Dich aus den Verpflichtungen zu entlassen. Dies müsste er mit den Banken verhandeln.
Wenn das Häuschen kurz vor dem Verkauf steht, ist es allerdings ein denkbar schlechter
Zeitpunkt, mit den Banken eine Entlassung eines Schuldners zu verhandeln.

Habt ihr damals keinen vernünftigen Notar-Vertrag gemacht?

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es wurde damals kein Vertrag gemacht. Es wurde nur schriftliche zwischen den Anwälten kommuniziert. Mehr nicht. Das Haus ist bereits 1998 verkauft worden.

weidi

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

Fortschreibung der Finanzierung für ein bereits verkauftes Haus?

Wie geht das denn?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

ich habe den Eindruck, Du machst es komplizierter als es ist (um Deine Situation schlimmer darzustellen):

Du warst die ganze Zeit Mit-Eigentümeri, daran hatte sich nicht geändert.
Mit dem Verkauf des Hauses wurde vermutlich ein Teil der Grundschuld beglichen;
nun ist aber nach wie vor eine Anschluss-Finanzierung notwendig, das Haus gehört aber inzwischen weder Dir noch Deinem Ex.
Richtig?
Sollst Du denn die Raten mit abtragen?

nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Catchup

"Fortschreibung der Finanzierung für ein bereits verkauftes Haus?

Wie geht das denn? "


Wenn Du die Hütte verscherbelst, der VerkaufsPreis aber nicht die Schulden gedeckt hat, musst man natürlich weiter bezahlen. Logisch, oder?

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

die Verkaufssumme hat die Darlehen nicht abgelöst, d.h. es sind noch Schulden vorhanden. Nein, die Raten soll ich nicht mit abtragen, es sei denn, mein Ex-Mann zahlt sie nicht. Dann werde ich ihn Regress genommen, wenn ich den Vertrag unterschreiben sollte.

weidi

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Weidi

wo ist Dein Problem?

Dein Ex trägt Eure GEMEINSAMEN Schulden aus Eurem damals GEMEINSAMEN Haus ALLEIN ab.
Und was erwartest Du nun von ihm??

nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 01.12.2004 10:21:33

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Im übrigen hätte ich die Hütte niemals verscherbelt sondern selbst übernommen, wenn sich mir die Möglichkeit ergeben hätte, dies zu tun. Aber dies war ja nun nicht der Fall.


weidi

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@nachgefragt

Ist natürlich möglich.

Was ist das denn aber für eine Bank, die höher finanziert als die Hütte wert ist?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Weid:

ich denke, Du hast dem Verkauf zugestimmt?


@ Catchup

1. gibt es Wertverlust
2. Bei vorzeitiger Ablösung eines Teilkredits
wegen Verkauf nimmt die Bank nochmals zusätzliche "Gebühren" (komme gerade nicht auf den Begriff)

Gruß,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@nachgefragt

Es geht darum, ob ich den Vertrag nun mitunterschreiben muss oder nicht. Desweiteren hatte er auch damals einfach einen Kredit aufgenommen den er mit den Schulden für das Haus zusammengeschmissen hat. Soll ich für seine Schulden evtl. zahlen ? Kein Stück !!!


weidi

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

"Desweiteren hatte er auch damals einfach einen Kredit aufgenommen den er mit den Schulden für das Haus zusammengeschmissen hat"

@nachgefragt

Sieht jetzt schon anders aus, oder?
:)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

@ nachgefragt

Das ist die Vorfällligkeitsentschädigung, die musste auch gezahlt werden, nur würde dann doch ein neuer Vertrag zustande kommen. Mir ist das mittlerweile Suspekt.

weidi

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

@nachgefragt - Vorfälligkeitsentschädigung

@weidi - Da ihr im Innenverhältnis schon die alleinige Tilgung seitens deines Ex vereinbart habt, wäre es nur konsequent, dieses jetzt auch im Aussenverhältnis umzusetzen, d.h. dein Ex übernimmt die Anschlußfinanzierung alleine. Ich würde keinesfalls mit unterschreiben, zur Not gehe zu einem Anwalt, das kann sich in diesem Falle schnell rechnen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
catchup
Status:
Schüler
(380 Beiträge, 60x hilfreich)

@Saduka
Das sehe ich auch so.

@weidi
Mit dem Anwalt kannst du natürlich erst mal warten (Kosten). Lass doch die andere Seite erst mal damit kommen.

LG

-- Editiert von catchup am 01.12.2004 10:37:23

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
weidi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke erstmal, soweit hatte ich mir das auch schon gedacht. Denn wenn die keinen zweiten Sicherungsgeber haben, dann machen die wahrscheinlich dicke Backen.

Und wie ist es mit dem damaligen Auftrag an den Makler ? Sind da noch Schadensersatz-ansprüche geltend zu machen ? Ich habe soetwas von einem Freund gehört, der auf der juristischen Seite hängt.

weidi

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

für mich stellt sich die Situation so dar, dass der Mann bisher die alleinige Schuldentilgung vorgenommen hat und im Innenverhältnis auf Regressnahme verzichtet hat.
Er will ja offensichtlich auch weiterhin allein entschulden.
Deshalb verstehe ich die Sorgen der Fragestellerin nicht.
Es war doch ihr Haus auch und somit auch ihre Schulden.
Sie sollte sich doch freuen, dass sie so günstig aus der Sache herauskommt.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 128x hilfreich)

@ Weidi

"Denn wenn die keinen zweiten Sicherungsgeber haben, dann machen die wahrscheinlich dicke Backen"

nein, machen die Banken nicht.
Sie haben ja zwei Mitschuldner: dich und deinen Ex.
Also: gut aufpassen.

Wie gesagt: Wenn das Haus schon verkauft ist, wird es eh schwieirig, die Banken zu überzeugen, Dich aus der Mithaftung zu entlassen. Ich weiß nicht, ob die Bank dazu verpflichtet wäre.

Grüße,
nachgefragt

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Die Banken sind natürlich NICHT verpflichtet, dich aus der Mithaft zu entlassen. Da wird auch kein Anwalt helfen können. Somit wirst du auch diesen - oder einen anderen Vertrag - unterschreiben müssen, wenn die Banken und/oder dein Exmann darauf bestehen. Muss ja schliesslich weiterfinanziert werden die Hütte oder?
Als erstes aber würde ich mich mal erkundigen, ob es wirklich nur um die Restfinanzierung des Hauses geht.

Dein Mann konnte doch den Kreditvertrag ohne deine Unterschrift gar nicht ändern. Somit wird er auch keinen Aufstockungskredit o.ä. bekommen haben. Ergo kannst du auch für seine persönlichen Schulden nicht mithaften.
Oder hast du damals die Unterschrift gegeben?
Dann ist es jetzt dein Bier. Den Drittschuldnern gegenüber bist du haftbar, sofern du nicht aus den Veträgen entlassen wirst. Das dürfte Fakt sein! Lass dir von der Bank die Kontoauszüge und den Finanzierungsplan schicken. Somit weißt du jedenfalls erstmal, wieviel für das Haus überhaupt noch abzutragen ist und was evtl. noch für einen persönlichen Kredit abgestottert werden muss. Zeit für einen Anwalt ist dann immer noch, wenn dein Exmann nicht mehr zahlungsfähig ist.

PS: Die Vorfälliggkeitsentschädigung kann auch erhoben werden, wenn ein großer Teil des Kredits auf einmal abbezahlt wird.

Den Rest deines Problems versteh ich aber überhaupt nicht: Aus welchen Gründen willst du Schadensersatzansprüche geltend machen? Du hast dem Verkauf zugestimmt. Musstest du sogar, denn ohne deine Zustimmung hätte er gar nicht verkaufen können. Was hat der Makler mit Ansprüchen deinerseits zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.311 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen