Hallo,
ich habe folgendes Problem, vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben. So, nun mal von Anfang an:
1998 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt. Seit Juli 1999 sind wir geschieden. 1994 haben wir ein Haus gebaut und dafür beide Darlehensverträge unterschrieben. Ich wurde im Innenverhältnis von den Zahlungen der Kreditraten befreit, d.h. dass ich im Aussenverhältnis, also gegenüber der Bank, nicht befreit bin. Mein Ex-Mann hat mir damals eine einmalige Summe von 6.000,00 DM gezahlt als Abgeltung (fand ich ja wohl witzig). Daraufhin habe ich auf sämtliche Unterhaltszahlungen verzichtet. Das Haus wurde (ohne meines Wissens) zum Verkauf an einen Makler übergeben, der damit beauftragt wurde, dieses zu verkaufen. Wie schon gesagt, ich hatte keine Ahnung, dass mein Ex-Mann dieses in Auftrag gegeben hatte. Wir waren beide je zur ideellen Hälfte eingtragen. Nun kommt ein Schreiben von der Bank, dass mein Ex-Mann verlangt, da die damalige Finanzierung ausläuft, einen Festzins zur Weiterfinanzierung zu bekommen.
Nun zu meinen Fragen:
Muss ich diese Ergänzung unterschreiben ?
Kann ich aufgrund des Verkaufes bzw. des in Auftrag geben zum Verkauf eines Maklers noch Schadensersatzansprüche geltend machen ?
Würde mich über jegliche kleine Antwort freuen.
Lieben Gruss
weidi
Komplizierte Frage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wer ist denn Grundbuchmäßiger Eigentümer des Hauses?
hallo,
das waren wir beide. Je zu 50 %.
Lg
weidi
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"Waren", und wer ist es jetzt?
das Haus wurde ja daraufhin verkauft. Die Zustimmung zum Vertrag habe ich im nachhinein gegeben, wo ich natürlich auch noch die Kosten tragen musste. Es geht mir nunmehr aber um die Auftragsvergabe, da ich davon nichts wusste.
weidi
@ Weidi
ich nehme mal an:
Da ihr im Außerverhältnis ja noch beide Kreditnehmer seid, verlangt die Bank natürlich auch die Unterschrift von BEIDEN zur Fortführung des Kredits.
Ich würde die Chance nutzen, Deinen Ex zu bitten, Dich aus den Verpflichtungen zu entlassen. Dies müsste er mit den Banken verhandeln.
Wenn das Häuschen kurz vor dem Verkauf steht, ist es allerdings ein denkbar schlechter
Zeitpunkt, mit den Banken eine Entlassung eines Schuldners zu verhandeln.
Habt ihr damals keinen vernünftigen Notar-Vertrag gemacht?
Grüße,
nachgefragt
Hallo,
es wurde damals kein Vertrag gemacht. Es wurde nur schriftliche zwischen den Anwälten kommuniziert. Mehr nicht. Das Haus ist bereits 1998 verkauft worden.
weidi
Fortschreibung der Finanzierung für ein bereits verkauftes Haus?
Wie geht das denn?
ich habe den Eindruck, Du machst es komplizierter als es ist (um Deine Situation schlimmer darzustellen):
Du warst die ganze Zeit Mit-Eigentümeri, daran hatte sich nicht geändert.
Mit dem Verkauf des Hauses wurde vermutlich ein Teil der Grundschuld beglichen;
nun ist aber nach wie vor eine Anschluss-Finanzierung notwendig, das Haus gehört aber inzwischen weder Dir noch Deinem Ex.
Richtig?
Sollst Du denn die Raten mit abtragen?
nachgefragt
@ Catchup
"Fortschreibung der Finanzierung für ein bereits verkauftes Haus?
Wie geht das denn? "
Wenn Du die Hütte verscherbelst, der VerkaufsPreis aber nicht die Schulden gedeckt hat, musst man natürlich weiter bezahlen. Logisch, oder?
Gruß,
nachgefragt
Hallo,
die Verkaufssumme hat die Darlehen nicht abgelöst, d.h. es sind noch Schulden vorhanden. Nein, die Raten soll ich nicht mit abtragen, es sei denn, mein Ex-Mann zahlt sie nicht. Dann werde ich ihn Regress genommen, wenn ich den Vertrag unterschreiben sollte.
weidi
@ Weidi
wo ist Dein Problem?
Dein Ex trägt Eure GEMEINSAMEN Schulden aus Eurem damals GEMEINSAMEN Haus ALLEIN ab.
Und was erwartest Du nun von ihm??
nachgefragt
-- Editiert von nachgefragt am 01.12.2004 10:21:33
Im übrigen hätte ich die Hütte niemals verscherbelt sondern selbst übernommen, wenn sich mir die Möglichkeit ergeben hätte, dies zu tun. Aber dies war ja nun nicht der Fall.
weidi
@nachgefragt
Ist natürlich möglich.
Was ist das denn aber für eine Bank, die höher finanziert als die Hütte wert ist?
@ Weid:
ich denke, Du hast dem Verkauf zugestimmt?
@ Catchup
1. gibt es Wertverlust
2. Bei vorzeitiger Ablösung eines Teilkredits
wegen Verkauf nimmt die Bank nochmals zusätzliche "Gebühren" (komme gerade nicht auf den Begriff)
Gruß,
nachgefragt
@nachgefragt
Es geht darum, ob ich den Vertrag nun mitunterschreiben muss oder nicht. Desweiteren hatte er auch damals einfach einen Kredit aufgenommen den er mit den Schulden für das Haus zusammengeschmissen hat. Soll ich für seine Schulden evtl. zahlen ? Kein Stück !!!
weidi
"Desweiteren hatte er auch damals einfach einen Kredit aufgenommen den er mit den Schulden für das Haus zusammengeschmissen hat"
@nachgefragt
Sieht jetzt schon anders aus, oder?
@ nachgefragt
Das ist die Vorfällligkeitsentschädigung, die musste auch gezahlt werden, nur würde dann doch ein neuer Vertrag zustande kommen. Mir ist das mittlerweile Suspekt.
weidi
@nachgefragt - Vorfälligkeitsentschädigung
@weidi - Da ihr im Innenverhältnis schon die alleinige Tilgung seitens deines Ex vereinbart habt, wäre es nur konsequent, dieses jetzt auch im Aussenverhältnis umzusetzen, d.h. dein Ex übernimmt die Anschlußfinanzierung alleine. Ich würde keinesfalls mit unterschreiben, zur Not gehe zu einem Anwalt, das kann sich in diesem Falle schnell rechnen.
@Saduka
Das sehe ich auch so.
@weidi
Mit dem Anwalt kannst du natürlich erst mal warten (Kosten). Lass doch die andere Seite erst mal damit kommen.
LG
-- Editiert von catchup am 01.12.2004 10:37:23
Hallo,
danke erstmal, soweit hatte ich mir das auch schon gedacht. Denn wenn die keinen zweiten Sicherungsgeber haben, dann machen die wahrscheinlich dicke Backen.
Und wie ist es mit dem damaligen Auftrag an den Makler ? Sind da noch Schadensersatz-ansprüche geltend zu machen ? Ich habe soetwas von einem Freund gehört, der auf der juristischen Seite hängt.
weidi
für mich stellt sich die Situation so dar, dass der Mann bisher die alleinige Schuldentilgung vorgenommen hat und im Innenverhältnis auf Regressnahme verzichtet hat.
Er will ja offensichtlich auch weiterhin allein entschulden.
Deshalb verstehe ich die Sorgen der Fragestellerin nicht.
Es war doch ihr Haus auch und somit auch ihre Schulden.
Sie sollte sich doch freuen, dass sie so günstig aus der Sache herauskommt.
Grüße,
nachgefragt
@ Weidi
"Denn wenn die keinen zweiten Sicherungsgeber haben, dann machen die wahrscheinlich dicke Backen"
nein, machen die Banken nicht.
Sie haben ja zwei Mitschuldner: dich und deinen Ex.
Also: gut aufpassen.
Wie gesagt: Wenn das Haus schon verkauft ist, wird es eh schwieirig, die Banken zu überzeugen, Dich aus der Mithaftung zu entlassen. Ich weiß nicht, ob die Bank dazu verpflichtet wäre.
Grüße,
nachgefragt
Hallo,
Die Banken sind natürlich NICHT verpflichtet, dich aus der Mithaft zu entlassen. Da wird auch kein Anwalt helfen können. Somit wirst du auch diesen - oder einen anderen Vertrag - unterschreiben müssen, wenn die Banken und/oder dein Exmann darauf bestehen. Muss ja schliesslich weiterfinanziert werden die Hütte oder?
Als erstes aber würde ich mich mal erkundigen, ob es wirklich nur um die Restfinanzierung des Hauses geht.
Dein Mann konnte doch den Kreditvertrag ohne deine Unterschrift gar nicht ändern. Somit wird er auch keinen Aufstockungskredit o.ä. bekommen haben. Ergo kannst du auch für seine persönlichen Schulden nicht mithaften.
Oder hast du damals die Unterschrift gegeben?
Dann ist es jetzt dein Bier. Den Drittschuldnern gegenüber bist du haftbar, sofern du nicht aus den Veträgen entlassen wirst. Das dürfte Fakt sein! Lass dir von der Bank die Kontoauszüge und den Finanzierungsplan schicken. Somit weißt du jedenfalls erstmal, wieviel für das Haus überhaupt noch abzutragen ist und was evtl. noch für einen persönlichen Kredit abgestottert werden muss. Zeit für einen Anwalt ist dann immer noch, wenn dein Exmann nicht mehr zahlungsfähig ist.
PS: Die Vorfälliggkeitsentschädigung kann auch erhoben werden, wenn ein großer Teil des Kredits auf einmal abbezahlt wird.
Den Rest deines Problems versteh ich aber überhaupt nicht: Aus welchen Gründen willst du Schadensersatzansprüche geltend machen? Du hast dem Verkauf zugestimmt. Musstest du sogar, denn ohne deine Zustimmung hätte er gar nicht verkaufen können. Was hat der Makler mit Ansprüchen deinerseits zu tun?
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