Komplizierte Verhältnisse nach Trennung

7. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Komplizierte Verhältnisse nach Trennung

Ein verheiratetes Paar hat zwei Kinder bekommen, das finanzierte Haus ist zu klein, ein neues wird gesucht.
2008 waren die Immobilienpreise günstig, ein großes Haus bot sich an, allerdings stark sanierungsbedürftig. Doch die Lage ist optimal v.a. für Kinder (Schule etc.).

Die Frau möchte schnellstens aus der aktuellen Immobilie raus, auch weil sie Ärger mit den Nachbarn hat. Der Mann zeigt ihr das sanierungsbedürftige Haus, sie verliebt sich sofort und möchte, dass sie es gleich kaufen. Der Mann sagt aber, "das ist viel Arbeit". Sie entgegenet "ach komm, das schaffen wir gemeinsam. Es ist so schön hier (usw.)".

Die bestehende Immobilie wird konjunkturbedingt mit Verlust verkauft. Deren Eigenkapital hat weitestgehend der Mann beigesteuert. Die Vorfälligkeitsentschädigung musste er ebenfalls tragen. Die Frau verdient 2000, der Mann 3000,- Euro netto, sie arbeitet aber nur Teilzeit. Die Finanzierung wäre fairerweise 2/5 zu 3/5 an allen Kosten.

Doch kaum war die Tinte unter dem Kaufvertrag trocken, der Grundbucheintrag erfolgt, sagte die Frau, sie würde nichts bezahlen. Mit Mühe und Not hat sich das Paar darauf verständigt, dass die Frau den Hauptteil der Lebensmittel kauft und der Mann die ganze Finanzierung plus die Nebenkosten plus sämtliche Renovierungskosten alleine trägt. Dafür aber wurde ein handschriftlicher Vertrag von beiden verfasst, nachdem die Ehefrau auf die Ansprüche an das Haus verzichtet, wenn es zur Trennung kommen sollte. Auf einen Ehevertrag könnte man damit verzichten, meinte sie. Der würde nur unnötig Geld kosten und man könnte ihr vertrauen. Allerdings kriselt es in der Ehe häufig, denn die Ehefrau hat Depressionen, will aber nicht in Behandlung gehen und nimmt nur Tabletten.

Die Renovierung dauert seit 15 Jahren an, hat 100.000e Euro und unzählige Arbeitsstunden des Ehemanns verschlungen und jetzt ist sie nahezu bewältigt. Die Ehefrau hat so gut wie keine Arbeitsleistung und Finanzleistung beigesteuert. Dafür hat sie sich durchaus teure Wellnessurlaube etc. gegönnt, die sich der Ehemann nie leisten hätte können. Mehr als 1x Familienurlaub war nie drin.

Nun hat sich die Frau einen anderen Mann gesucht und ist ausgezogen. Die Kinder sind beim Ehemann.

Die beiden haben sich auf einen weiteren Vertrag geeinigt, da die Ehefrau einen teuren Lebenswandel hat und Geld für ihre Lebensleistung haben wollte. Der Ehemann zahlt nun 25.000,- Euro in monatlichen Raten, 50 Monate lang 500,- Euro. In diesem Vertrag sind auch andere Dinge geregelt, wie, dass jeder für sein eigenes Auskommen sorgen muss und eben, dass das Haus dem Ehemann und den gemeinsamen Kindern gehört.

Nun ist die Frage: Was passiert bei der Scheidung? Was wird ein Scheidungsanwalt und Richter zu diesen Verträgen sagen?

Notfall oder generelle Fragen?

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45 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Was wird ein Scheidungsanwalt und Richter zu diesen Verträgen sagen?
Verträge sind einzuhalten.
Der Anwalt des Mannes wird ihm vermutlich andere Ratschläge geben als der Anwalt der Frau.
Ein Richter stellt dann zum Verhandlungstermin vermutlich lediglich fest, dass die Ehe gescheitert/zerrüttet ist. Damit wird die Ehe geschieden.




Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127475 Beiträge, 40816x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Was wird ein Scheidungsanwalt und Richter zu diesen Verträgen sagen?

Der Anwalt des Mannes wird vermutlich in Tränen ausbrechen, der Anwalt der Frau einen Freudensprung machen und das Gericht wird den handschriftlicher Vertrag vermutlich für nichtig erklären.

Bei dem anderen Vertrag kommt es auf den uns unbekannten Inhalt an - ich vermute mal das auch dort der Ehemann suboptimale Positionen hat ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind jetzt quasi zwei unterschiedliche Aussagen. :augenroll:

Die Ehefrau hatte dem Mann und den Kindern zugesagt, dass mit diesem Vertrag alles geregelt sein und sie keine weiteren Ansprüche erheben wird.

Soll der Ehemann darauf vertrauen oder lieber per anwaltlicher Unterstützung die Verträge "wasserdicht" machen?

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#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1469 Beiträge, 250x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
und eben, dass das Haus dem Ehemann und den gemeinsamen Kindern gehört

Wem ein Haus gehört, kann man nicht privat-vertraglich regeln.
Die Eigentumsverhältnisse ergeben sich aus dem Grundbuch und die dortigen Eintragungen ergeben sich aufgrund notarieller Vereinbarungen.



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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Das sind jetzt quasi zwei unterschiedliche Aussagen.
Warum auch nicht? Selbstverständlich sind Verträge grundsätzlich einzuhalten. Es gibt hier sogar mehrere Verträge.

Zitat (von Tropheus):
wenn es zur Trennung kommen sollte
Trennung ist nicht Scheidung. Für eine Trennung brauchts keinen Anwalt und keinen Richter. Die Ehefrau hat bereits die Trennung vollzogen, also wieder einen Punkt gesetzt.
Zitat (von Tropheus):
...die Verträge "wasserdicht" machen?
Welche wären das nun? Fraglich, ob die ausgezogene Ehefrau sich darauf einlässt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127475 Beiträge, 40816x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Selbstverständlich sind Verträge grundsätzlich einzuhalten

Richtig.

Nur sind z.B. nichtige Verträge keine Verträge die einzuhalten wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur sind z.B. nichtige Verträge keine Verträge die einzuhalten wären.


Genau darum geht's mir. :smile:

Die Ehefrau hat dem Ehemann ja zugesichert, neben dem Vertrag mit der Auszahlung vom 25.000,- Euro keine weiteren Ansprüche zu stellen.

Private Dinge, die sie mitnehmen durfte, sind ebenfalls aufgeführt, z.B. Schränke, Sofas, Wäschetrockner undund.

Wichtig ist auch der Punkt, dass auf Unterhaltszahlungen beiderseits verzichtet wird. Zwar ist der Ehemann der noch besser verdienende (arbeitet auch 40 h, sie 28 h), doch er steht möglicherweise vor der Berufsunfähigkeit. In diesem Fall müsste ohne diesen Vertragspassus´ ja im Prinzip die Ehefrau ihm Unterhalt zahlen.

Der Ehemann behält zwar mit seinen Kindern das Haus, muss dementsprechend aber auch sämtliche Kosten und Arbeiten übernehmen. Würde die Ehefrau nach mittlerweile 15 Jahren entgegen den Absprachen und Vereinbarungen nun Ansprüche hierauf erheben, müsste doch im Grunde die Ehefrau die ganzen "gesparten" Jahre nachzahlen. Das wären hunderttausende an Euro.

In der Vereinbarung steht auch, dass die Änderung im Grundbuch mit Löschung des Eintrags der Ehefrau frühestmöglich vollzogen und deren Anteil auf die Kinder umgelegt werden soll. Nun ist die Frage: Wie geht man vor? Und was macht das mit dem Riester-Bausparvertrag, der zwar vom Ehemann voll bezahlt wird, jedoch auf den Namen der Ehefrau läuft?

Danke an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nur sind z.B. nichtige Verträge keine Verträge die einzuhalten wären.
Richtig.
Ein Kundiger wird durch Lesen relativ schnell feststellen können, ob und welche Verträge nichtig sind.
Man hätte das schon mal geklärt.
Zitat (von Tropheus):
Die Ehefrau hat dem Ehemann ja zugesichert, neben dem Vertrag mit der Auszahlung vom 25.000,- Euro keine weiteren Ansprüche zu stellen.
Wie denn? Handschriftlich, mündlich, geflüstert oder mit Zeugen oder WIE? Könnte inzwischen nichtig sein, oder vom neuen aktuellen Vertrag (weil nach 15 Jahren doch die Trennung und weitere Vereinbarungen kamen) ersetzt worden sein.

Zitat (von Tropheus):
Wie geht man vor?
Man suche sich einen Fachanwalt für Familienrecht, breite diesem alles aus, und zwar so, dass er alles selbst lesen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Man suche sich einen Fachanwalt für Familienrecht, breite diesem alles aus, und zwar so, dass er alles selbst lesen kann.


Das hat der Ehemann mittlerweile getan. Die Anwältin für Familienrecht sagte ihm, dass das ohne notarielle Festschreibung eine gefährliche Sache wäre, weil die Rechtslage vorsieht, dass das Haus - egal von wem bezahlt und egal wer wem was einmal gesagt hat - beiden hälftig gehört.

Ansonsten wären die Scheidungskosten ca. 14.000,- Euro, wenn es zu einer einvernehmlichen Einigung auf Basis dieser schriflichen Vereinbarung käme. Mit unterzeichnet hat diese der damals schon volljährige Sohn. Die Vertragsinhalte wurden über Wochen durchgesprochen, deshalb sind auch beide Kinder Zeugen.

Tatsächlich ging aber die Ehefrau wider aller Absprachen doch zu einer anderen Anwältin. Und diese forderte das volle Programm. Unterhaltszahlungen, obwohl der Ehemann amtsärztlich bescheinigt eigentlich arbeitsunfähig ist für mindestens 6 Monate. Er geht aufgrund der hohen Kosten seit Juni 2024 dennoch wieder arbeiten und belastet damit seine Gesundheit. Den Rehatermin der psychosomatischen Klinik hat er stornieren müssen. Kurz: Er betreibt Raubbau mit seiner Gesundheit, da er u.a. den Kindern einen 3000,- Euro Zuschuss zum Führerschein zugesagt hat und die Tochter bald studieren möchte. Zudem liegen noch Belastungen von 27.000,- Euro auf dem Haus, die er alleine tilgt.

Bei einem weiteren Termin mit der Anwältin des Mannes sagte sie, dass sie ein Gespräch zwischen ihm und der Gegenseite empfiehlt, da, wenn sie aktiv würde, aufgrund der Geschäftsgebühren mindestens 5000,- Euro an Vorleistung fällig würden. Das Geld hat der Mann nicht, zumal noch richtig viele Kosten nachfolgen werden.

Tatsächlich ist die Belastung von einem 40-h-Job, die sich wöchentlich mit Überstunden, Fahrtzeiten und Pausen auf mehr als 50 h/Woche summiert zu hoch. Der Ehemann hat i.d.R. 4 medizinische Termine pro Woche und kaum noch Ruhephasen. Die Ehefrau lebt in einer 2-Zimmer-Wohnung zur Miete, die eigentlich zu hoch für ihr Einkommen ist. Deshalb sind die monatlich vereinbarten 500,- Euro auch zuverlässig geflossen. Dass die Ehefrau zwischenzeitlich ein Pedelec gekauft und 3 Wochen Spanien sowie Skiurlaub machte, steht auf dem Blatt, dass sie nicht mit Geld umgehen kann. Sie ist schon wieder verschuldet.

Vermutlich deshalb ist sie nun doch zu einer eigenen Anwältin. Da sie kein Geld hat, finanzieren das ihre Eltern - denen der Ehemann über zwei Jahrzehnte immer aufopferungsvoll bei allem Möglichen geholfen hat.

Die Anwältin geht nun volles Programm: Das Haus bleibt hälftig im Besitz der Frau, der Ehemann soll Miete zahlen für die von ihm mit den Kindern bewohnte Hälfte des Hauses, das jetzt viel zu groß ist. Aber eben auch nicht kleiner skaliert werden kann. Zudem wollte sie die Einkünfte des Mannes wissen, ohne zu berücksichtigen, dass dieser von Januar bis Mai 2024 Krankengeld bekam.

Nach einem versuchten Einigungsgespräch, bei dem der Ehemann klarstellte, dass das Haus ihm überschrieben werden muss, weil er wirklich sämtliche Kosten zzgl. der Zinsen trug und die Frau nichts bezahlen wollte, kam der nächste Vorschlag: Grundbucheintrag auf den Mann komplett, dafür die Grundschuld auf den halben Hauswert an die Frau. Um den Wert zu bewerten, sollen beide einen Sachverständigen beauftragen und dessen ermittelter Wert würde dann in die Grundschuld eingetragen werden. Egal, ob das Haus, möglicherweise mit 800.000,- Euro bewertet, möglicherweise nur 550.000,- Euro bringt, sollte es in drei Jahren verkauft werden.

An Reparatur-, Wartungs-, Unterhaltskosten sowie Verwaltungskosten des Hauses wird sich die Frau weiterhin nicht beteiligen.

Zudem soll der Mann die Hälfte der Anwaltskosten DER FRAU tragen und Unterhalt zahlen. Das Einkommen hat die Anwältin geschätzt. Die monatlichen Zahlungen über nun 15,5 Jahre hätte sich die Frau verdient, da sie auf die Kinder aufgepasst hätte und nicht mehr arbeiten konnte. Die Kinder waren in Kita und Schule und immer gut betreut, auch durch die Eltern des Mannes. Nie aber durch die Eltern der Frau, auch, da diese weiter weg wohnen.

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#10
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt steht der Ehemann vor dem Dilemma:

Er möchte nach Absprache mit beiden Kindern im Haus wohnen bleiben, weil alle anderen Optionen viel zu viel Geld vernichten würden (Umzug, Makler, Notar, Grunderwerbsteuer). Das Haus könnte - da nun umfassend saniert (Komplettumbau und Sanierung innen, Dämmung, Dachgauben, PV-Anlage uvm.) tatsächlich einen Wert von 600.000,- Euro erreichen. Von der Hälfte davon kann sich der Mann aber niemals einen ausreichend großen Wohnraum für sich und seine Kinder leisten. Die Frau wird auch niemals die 300.000,- Euro sinnvoll investieren sondern möglicherweise innerhalb weniger Jahre verplempern - wie bisher auch schon.

Im Haus steckt Eigentkapital des Mannes von 75.000,- Euro. Die Frau hatte nichts an Eigenkapital beigesteuert.

Berechnungen ergaben, dass wenn die Frau ähnlich sparsam gelebt hätte wie der Mann, sie vor ca. 4,5 Jahren bereits 145.000,- Euro ansparen hätte können. Dazu hatte sie vor 5 Jahren eine hohe Abfindung des Arbeitsgebers i.h.v. über 40.000,- Euro bekommen und 0 Cent davon der Familie/dem Haus zukommen lassen. Der Ehemann hatte 2007 ebenfalls eine Abfindung i.H.v. 21.000,- erhalten und davon der Frau einen Neuwagen für 16.000,- Euro gekauft.

Der Mann fühlt sich jetzt natürlich wie der letzte Depp. Die Anwältin sagte, es gäbe kein Anspruch darauf, dass sich die Ehefrau - gleich wieviel sie verdient - an den gemeinsamen Immobilienkosten beteiligt. Die Zusagen der "ich zahl nichts, erhebe auch keine Ansprüche/will nichts vom Haus" seien nicht verwertbar.

Frage juristisch:

Kann man hier möglicherweise wegen Betrugs- und arglistiger Täuschung Anzeige erstatten? Außerhalb des Scheidungsverfahrens? Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten?

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#11
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 371x hilfreich)

Zitat:
Kann man hier möglicherweise wegen Betrugs- und arglistiger Täuschung Anzeige erstatten? Außerhalb des Scheidungsverfahrens?

Das kann man immer, ich sehe hier jedoch keine Anhaltspunkte, auf die man das stützen könnte.

Zitat:
Oder gibt es sonst irgendwelche Möglichkeiten?

Nehme ich richtig an, dass die ganzen Verträge zwischen den Parteien dahingehend geprüft worden sind, ob sich etwas davon durchsetzen ließe?

Gab es bereits irgendwelche Verhandlungen vor Gericht oder ist bislang alles außergerichtlich erfolgt?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Der Mann fühlt sich jetzt natürlich wie der letzte Depp.

Sieht so aus, leider.
Ich sehe da nicht viel Spielraum.
Die Kinder gehen jetzt Richtung 18 Jahre? Auszug absehbar?

Die Ausgaben während der Ehe sind "verfallen", da kann man nichts verrechnen.
Kann der Mann denn die ca. 300.000 € aufbringen, um die Frau auszuzahlen?
Wenn nicht, bleibt nur, das Haus zu verkaufen.
Vermutlich langfristig die beste Lösung, auch wenn es viel Herzblut kostet.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Die Anwältin für Familienrecht sagte ihm,
Seine sagte ihm...
Zitat (von Tropheus):
Tatsächlich ging aber die Ehefrau .... zu einer anderen Anwältin.
Ihre sagte ihr...

Das wundert nicht. Wozu hatte sie sich denn verpflichtet?

Der Wert von ca 600.000,- ist nichts wert, wenn der Mann dort wohnen bleibt.
Die Verkehrswertbestimmung ist rausgeworfenes Geld, wenn der Mann dort wohnen bleibt.
Die Kinder werden früher oder später ausziehen... und bis dahin keine Miete zahlen.

Eine **Anzeige ??? Weil *sparsam* hingerechnet wurde? Man wusste schon 2007, dass die Frau nicht sparsam ist.

Zitat (von Tropheus):
Der Mann fühlt sich jetzt natürlich wie der letzte Depp.
Das kann ich verstehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Gab es bereits irgendwelche Verhandlungen vor Gericht oder ist bislang alles außergerichtlich erfolgt?


Alles bislang außergerichtlich. Deshalb die Vereinbarung, aufgrund derer man mittels Anwalt eine rechtssichere Formulierung ausarbeiten und diese ggfs. notariell beurkunden bzw. dem Scheidungsgericht vorlegen wollte.

Wäre alles möglich gewesen.

Die Anwältin scheint sich nur deshalb so darauf zu stürzen, weil sie viel mehr Geld verdient, wenn ein Haus mit im Spiel ist. Wäre das von den Scheidungsfolgenvereinbarungen ausgeschlossen, würde doch auch die Trennung der beiden vielfach günstiger. 2x Anwaltsanteilig, Verfahrensanteilig usw. . Kann jemand das mal vorrechnen?
.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Wäre alles möglich gewesen.
Erst muss die Tinte trocken sein---hieß es früher.
...Nun ist die Sach-und Faktenlage eine andere. Wahrscheinlich nicht die letzte Variante. Und eine Scheidung steht noch nicht an.

Zitat (von Tropheus):
Die Anwältin scheint sich nur deshalb so darauf zu stürzen,
Jetzt ist die Anwältin schuld?? Ich lese doch: Vermutlich deshalb ist sie nun doch zu einer eigenen Anwältin.
Deine Frau hat ihr Recht in Anspruch genommen... das kannst du bewerten, wie du willst, denn du kennst sie seit mind. 2007....und sie hat *eine 2. Meinung eingeholt*. Ihre Anwältin hat sie anders beraten... und das ist nun dabei rausgekommen.
Zitat (von Tropheus):
Kann jemand das mal vorrechnen?
Was soll das bringen? Wieder sowas wie... wenn sie sparsamer gewesen wäre...hätte-hätte.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier steht was von der Scheidungsfolgenvereinbarung.

Demnach könnte die Scheidung eigentlich relativ glimpflich ablaufen.

Nach dem, was Anami schreibt, kann die Anwältin gar nicht anders. Die Ex-Frau sagte ihren Kindern aber immer, sie wolle eigentlich weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten. Die Kinder sagten ihr: Würdest Du mit einem Freund, der Dich verklagt, befreundet bleiben wollen?

Interessant wäre, welche Strategien man hier anwenden könnte.

Das mit dem Betrug und der arglistigen Täuschung: Ich denke, es ist vorstellbar, dass man unter diesem Szenario die Ex-Frau und ihre Anwältin dazu bringen kann, dass die Ex-Frau sich an ihre eigenen Zusagen hält. Denn nur deshalb ist überhaupt der Wert (das Haus) zustande gekommen (ansonsten wäre es weder gekauft noch saniert worden).

Arglistige Täuschung (was heißt das unten?)
Wie bei der Drohung ist das geschützte Rechtsgut – im Gegensatz zur Anfechtung nach §§ 119, 120 BGB – die Willensentschließungsfreiheit bzw. die freie Selbstbestimmung[1]. Sofern eine verübte Täuschung widerrechtlich und kausal für die Abgabe einer Willenserklärung ist und dies vom Vorsatz des Handelnden umfasst ist, kann das gesamte Rechtsgeschäft rückwirkend vernichtet werden.

Die andere Sache ist die:

Es leuchtet ein, dass ein Grundschuldeintrag der Ex-Frau überhaupt nichts bringt. Wenn der Mann noch 50 Jahre im Haus lebt und dann stirbt, ist außer Spesen nichts gewesen. Das müsste man jetzt so verpacken, dass klar wird: Die Anwältin will nur Geld und das bekommt sie umso mehr, solange das Haus im Spiel ist.

Der halbe Gebäudewert bedeutet aber auch, dass alle Reparaturen, Wartungen, Sanierungen und auch Verwaltungsaufwendungen hälftig geteilt werden müssen. Wenn die Ölheizung defekt ist und eine Wärmepumpe eingebaut werden muss, kostet das 40.000 Euro. Die Frau müsste 20.000 Euro bezahlen, die sie garantiert nicht hat. Nur, damit die Grundschuld eingetragen wird.

Wäre die Frau da nicht besser beraten, die Abfindung und monatliche Unterstützung anzunehmen und ansonsten zu schauen, dass die Anwalts- und Verfahrenskosten niedrigstmöglich bleiben?

Strategische Tipps

Zitat (von lyra82):
Die Ausgaben während der Ehe sind "verfallen", da kann man nichts verrechnen.
Kann der Mann denn die ca. 300.000 € aufbringen, um die Frau auszuzahlen?
Wenn nicht, bleibt nur, das Haus zu verkaufen.
Vermutlich langfristig die beste Lösung, auch wenn es viel Herzblut kostet.


Warum sind die Ausgaben einerseits verfallen, andererseits soll der dadurch deutlich höhere Gebäudewert geschätzt, berechnet und vom Verkauf hälftig profitiert werden?

Was ist mit dem Eigenkapital des Mannes und den Eigenleistungen?

Ein Hausverkauf kommt nicht infrage. Der Mann hat mit den Kindern alles durchgerechnet: Es wäre einfach zu teuer, weil man in der Region Stuttgart etwas "ausreichendes" nur mit sehr viel Geld bekommt, Umzug, Notar, Grunderwerbsteuer erneut anfallen usw. .

300.000 sind exakt der Knackpunkt: Unmöglich, das aufzubringen.

Dem Mann geht es aber um die Aussage "ich will nichts von dem Haus und will deshalb nichts bezahlen". Dazu gibt es Zeugen. Wird der Scheidungsrichter (oder sonstige Richter??) nicht die Ex-Frau fragen "stimmt das?"?

Und was ist wenn sie zugibt: "Ja, das habe ich ihm jahrelang vorgegaukelt, es mir aber dann doch anders überlegt"?

Und wenn sie es leugnet, die Zeugen - ihre eigenen Kinder und Familienangehörigen - befragt würden und sagen "doch, das hast Du immer gesagt und nie was bezahlt, obwohl Du viel mehr Geld als Papa hattest"?

Stelle mir gerade einen Justizthriller vor, so schmerzhaft es auch ist, ist er auch spannend. :devilangel:
.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 371x hilfreich)

Zitat:
Die Ex-Frau sagte ihren Kindern aber immer, sie wolle eigentlich weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten.

Ich kann hier keine Bemühungen, Freundschaft zu erhalten, erkennen.
Ehrlich gesagt aber auch schon (bezogen auf die hier angeführten Ereignisse) während der Ehezeit nicht.

Zitat:
Arglistige Täuschung

Die kann ich hier nicht erkennen.
M.E. wäre Voraussetzung ohnehin ein gültiger (zivilrechtlicher) Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Frau, der unter arglistiger Täuschung zustande gekommen ist. Folge wäre dann eine Rückabwicklung des Vertrages. Das ist hier nicht zutreffend. Klassisches Beispiel für arglistige Täuschung ist das Verschweigen eines Unfallschadens beim Verkauf eines Gebrauchtwagens.

Bezüglich der Absprachen zum Haus könnte sich Ihre Frau schlicht auf „Ich habe es mir anders überlegt" berufen.
Alternativ könnte man auch sagen „die Absprache galt nur für die Ehezeit" (es ist nicht zu erwarten, dass man Pläne, die man für die Ehezeit hatte, nach der Trennung aufrechterhalten möchte).


Zitat:
Warum sind die Ausgaben einerseits verfallen, andererseits soll der dadurch deutlich höhere Gebäudewert geschätzt, berechnet und vom Verkauf hälftig profitiert werden?

So simpel wie tragisch: dadurch, dass beide im Grundbuch eingetragen sind, haben beide einvernehmlich erklärt, dass sie das Haus zu gleichen Teilen besitzen.
Dabei ist völlig egal, wer welchen Anteil am Erwerb bzw. Ausbau des Hauses geleistet hat.
Wenn man der Meinung ist (die ich hier durchaus teile), dass man selbst einen höheren Anspruch am Haus hat, weil man die Kosten alleine getragen hat, den Ausbau vorgenommen hat usw., hätte man die Frau nicht als hälftige Eigentümerin eintragen dürfen (hätte hätte, ich weiß).

Zitat:
doch, das hast Du immer gesagt und nie was bezahlt, obwohl Du viel mehr Geld als Papa hattest

Das ist weniger ein Justizthriller, als vielmehr eine tragische Komödie.
Im Grunde setzt sich die schon in der Ehezeit gezeigte Anspruchshaltung Ihrer Frau weiter fort.
Da Sie die Anspruchshaltung stets bedient haben, stehen Sie nun in der Situation.

Die Folge ist, dass unfassbar viel Kapital einfach verbrannt wird.
Eine Folgevereinbarung wäre super, setzt aber voraus, dass sich beide darauf einlassen.


Ich an Ihrer Stelle würde mir einen versierten Anwalt besorgen und den eine Strategie entwickeln lassen, da noch so glimpflich wie möglich rauszukommen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Demnach könnte die Scheidung eigentlich relativ glimpflich ablaufen.
--Demnach-- gilt ja nun in eurem Falle NICHT. Es ist bisher NICHT gelungen. Die Versuche scheiterten. Deine Frau WILL nicht.
Zitat (von Tropheus):
Nach dem, was Anami schreibt, kann die Anwältin gar nicht anders.
NÖ. Deine Frau ist zu dieser Anwältin gerannt (nicht ich)... und die Anwältin macht ihren Job. Das sind die Jobs der Scheidungsanwälte, wenn die Eheleute es sich selbst schaffen/nicht schaffen wollen.
Zitat (von Tropheus):
Die Ex-Frau sagte ihren Kindern aber immer, sie wolle eigentlich weiterhin ein freundschaftliches Verhältnis beibehalten.
Welche Ex-Frau? Du hast eine Ehefrau---bis ein Gericht die Ehe scheidet.
Und wenn die Kinder nicht wollen, dann müssen sie nicht. OMG--->
Wirfst du nun noch die von Anfang misslungene Ehe, Kinder, Vermögen, Trennung, Scheidung, Haus in eine große Mühle??
Zitat (von Tropheus):
Interessant wäre, welche Strategien man hier anwenden könnte.
NÖ. Nicht interessant. Verfahrene Kiste. Jetzt stehen sich die Ehepartner mit *unvereinbaren Ansätzen* gegenüber. Die Anwälte legen sich die jeweiligen Vorstellungen ihrer Mandanten vor.
Ob es zu einer (neuen) Vereinbarung kommt, kann dauern. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Die Anwälte machen ihren Job und rechnen nach RVG/Verfahrenswert ab. DIE können nicht anders, solange die Ehepartner mit immer neuen Ideen oder Strategien aufwarten.
Ich denke NICHT, dass du deine Frau und ihre Anwältin ---zurück--- zu den o.g. Zusagen/Absprachen bringen kannst. Deine Frau hat offenbar NICHTS unterschrieben, sondern es sich anders überlegt und einen anderen Weg eingeschlagen. Damit ist das frühere Einigungs-Szenario das Papier nicht wert.

Was du da rausgepult hast, ist ein Straftatsbestand. Deine Anwältin wird dir erklären, welchen Wert und Sinn deine Idee hat.

Verabschiede dich mal von der fixen Idee, dass die Anwältin deiner Frau nur Geld will. Vielmehr fordert deine Frau MEHR als bisher angedacht/abgesprochen war. Ihre Anwältin führt die juristischen Instrumente.
Zitat (von Tropheus):
Wäre die Frau da nicht besser beraten, die Abfindung und monatliche Unterstützung anzunehmen und ansonsten zu schauen, dass die Anwalts- und Verfahrenskosten niedrigstmöglich bleiben?
Offenbar traut sie diesem Rat/Plan/Vorschlag nicht. Sie will *leben*, dazu braucht sie Geld. Sie will sich kein Teilhaus und ewige Sparsamrechnerei ans Bein binden. Sie hat damit--fertig--.

Zitat (von Tropheus):
Warum sind die Ausgaben einerseits verfallen,
Was reingesteckt wurde, steht jetzt in Stein. Da das Haus aber NICHT verkauft werden soll--- ist jede Überlegung dazu für die Katz.
Zitat (von Tropheus):
Was ist mit dem Eigenkapital des Mannes und den Eigenleistungen?
Nichts. Das steckt in Stein. Frag deine Anwältin, wo das noch gegenzurechnen wäre.
Zitat (von Tropheus):
Es wäre einfach zu teuer,
Auf eure Weise wird es noch viel teurer, aber eben schleichend. So ist das, wenn Einsicht auf allen Seiten fehlt. Sorry.
Zitat (von Tropheus):
Wird der Scheidungsrichter
Mal ganz platt: Der will von den Anwältinnen nur wissen, ob alles *erledigt und geregelt* ist. Dann kann er die Ehe für gescheitert erklären und sie scheiden.
Einen Richter interessiert doch eure hanebüchene Hampelei nicht. Das ist der Anwaltsjob.
Zitat (von Tropheus):
Stelle mir gerade einen Justizthriller vor, so schmerzhaft es auch ist, ist er auch spannend.
Sorry, aber dass mit dem Depp--- passt tatsächlich viel besser auf die beschriebene Situation.
Von Justizthriller ist 0,nix zu erkennen.
Wach auf !!

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle bis hierhin für die Aufklärung bzw. die Belehrungen.

Meine Bitte: Springt von der Wortwahl her nicht so hart mit mir als juristischen Laien um.

Ich kann nun mal nicht eben so nochmal 350.000,- Euro finanzieren und es muss irgendwie einen anderen Weg geben.

Die Ehe des Paares war durchaus in Ordnung. Beim Bau des ersten Hauses 2003 - noch ohne Kinder, weil die Frau damals noch keine wollte - waren beide voll berufstätig und beide tilgten ihre Kreditanteile. Der Ehemann überwies regelmäßig den höheren Anteil gemäß dem Einkommen an seine Frau.

Es musste schon davon ausgegangen werden, dass das auch im neuen (alten) Haus so weitergeht.

Mit der Akzeptanz, die Frau zahlt nichts, der Mann alles, hat aber das Haus dafür als Sicherheit, konnte der Mann durchaus leben und die Ehe war nicht die Schlechteste. Aber die Frau litt und leidet nun mal unter verschiedenen psychischen Problemen, was es manchmal arg schmerzhaft und schwer machte.

Kosten für die Anwälte zu begleichen, die sich gegenseitig angreifen und die Sache immer höher und teurer schaukeln, macht für den Mann keinen Sinn. Eine Familienrechtsanwältin, die, wie die der Frau, auch Mediatorin ist, sollte doch auch um das Wohl der Kinder bedacht sein. Das Haus ist ja deren Erbe und sie leben nach wie vor hier drin, wollen auch zur Mutter ein gutes Verhältnis. Es ist nicht zu erkennen, dass sich diese Anwältin um diese Punkte bemüht. Das ist die Kerbe, wo ich denke, hineinschlagen zu können.
,

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Springt von der Wortwahl her nicht so hart mit mir als juristischen Laien um.
Sorry, offenbar ist dir deine Lage nicht mit weichgespülten warmen Umschlägen deutlich zu machen.
Zitat (von Tropheus):
Ich kann nun mal nicht eben so nochmal 350.000,- Euro finanzieren
Mehr als logisch und niemand hier schlägt das als *Strategie* vor. Du kannst gern weitere 15 Jahre am Haus *sanieren*
Zitat (von Tropheus):
Die Ehe des Paares war durchaus in Ordnung.
Du kannst gern rückwärts alles golden sehen. Hier liest man, was du im EP schreibst. Davon bin ich bisher ausgegangen.
Zitat (von Tropheus):
Es musste schon davon ausgegangen werden, dass das auch im neuen (alten) Haus so weitergeht.
NÖ. Ab 2008 ging es in dem sanierungsbedürftigen Haus anders weiter, wie man lesen kann.
Zitat (von Tropheus):
Kosten für die Anwälte zu begleichen, die sich gegenseitig angreifen und die Sache immer höher und teurer schaukeln, macht für den Mann keinen Sinn.
Sorry, du erkennst die Aufgabe der Anwälte einfach nicht. Wenn ihr die Anwältin auch als Mediatorin benötigt, braucht sie einen besonderen Auftrag. Die Leistung dafür rechnet sie extra ab. Das wird teuer.
Ich kann überhaupt keinen Grund erkennen, warum halbwüchsige Kinder zu ihrer Mutter ein inniges Verhältnis haben müssten, das mit Mediation durchgedrückt werden müsste.

Das hat doch mit dem Hausdrama und der Scheidung der Eheleute nichts zu tun.

Zitat (von Tropheus):
Das Haus ist ja deren Erbe
Ganz neues Thema. Wenns dann noch da ist. Ansonsten nicht. Einfache, tausendfache Kiste.
Zitat (von Tropheus):
Das ist die Kerbe, wo ich denke, hineinschlagen zu können.
Na, dann... hau rein.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#21
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Ich kann nun mal nicht eben so nochmal 350.000,- Euro finanzieren und es muss irgendwie einen anderen Weg geben.

Sehe ich nicht.
Da bleibt nur, das Haus zu verkaufen.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#22
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 371x hilfreich)

Zitat:
Das ist die Kerbe, wo ich denke, hineinschlagen zu können

Das würde ich genau so machen.
In der Hoffnung, dass sich die Gegenseite nicht taub stellt

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#23
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich kann überhaupt keinen Grund erkennen, warum halbwüchsige Kinder zu ihrer Mutter ein inniges Verhältnis haben müssten, das mit Mediation durchgedrückt werden müsste.

Das hat doch mit dem Hausdrama und der Scheidung der Eheleute nichts zu tun.

Ha, doch! Für die Kinder war die Trennung insoweit ok, da sich ihre Eltern nicht mehr gut verstanden und sich die Frau einen neuen Partner genommen hat.

Aber es war nicht ok, dass sie dann auch noch Papa finanziell übers Ohr haut und nicht zu ihren Zusagen steht, obwohl dieser sich jahrzehntelang so gut um seine Familie gekümmert hat.

Irgendwie denke ich, muss es doch im Rechtsstaat ein Gericht geben, das unter diesen Umständen und dem Vorliegen der schriftlichen Vereinbarungen eine Einigung/einen Vergleich anstrebt OHNE dass sich für zehntausende Euro die Anwälte gegenseitig zerfleischen und dann doch nichts bei rumkommt außer einem Scherbenhaufen für alle Beteiligten - einschließlich der Kinder.

Was ist denn, wenn der Ehemann A. sagt, er zahle keinen Unterhalt, bis die Haushälfte ihm überschrieben wird, B. er würde keine Reparaturen usw. mehr bezahlen, bis dies nicht geklärt wäre (er steigert ja damit den Hauswert), C. er stoppt die Bezahlungen der noch laufenden Kredite auf den Namen der Noch-Frau.

Dies unter Mitbetrachtung des Kindeswohl. Nein, sie wollen beide nicht so schnell ausziehen.

?

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
und dem Vorliegen der schriftlichen Vereinbarungen
Mach doch mal bitte Füße dran.
WAS hat deine Frau ---unterschrieben--? WELCHES Gewicht hat diese Vereinbarung?

Zitat (von Tropheus):
Irgendwie denke ich, muss es doch im Rechtsstaat ein Gericht geben,
Für eine Ehescheidung ist das Familiengericht zuständig, wenn der Scheidungsantrag eingereicht ist.
Das mit dem Vergleich ist zuerst Sache der Anwältinnen, weil ihr als Ehepaar es eben nicht könnt.
Die zerfleischen sich nicht. Du raffst es leider einfach nicht.

Zitat (von Tropheus):
dann doch nichts bei rumkommt außer einem Scherbenhaufen für alle Beteiligten - einschließlich der Kinder.
Welcher Scherbenhaufen denn?
1. Du sitzt mit den beiden Kindern in dem großen Haus, sanierst es vor sich hin, zahlst das, was nötig ist.
2. Deine Frau fordert, was sie fordert, will einfach NICHTS mehr mit dem Haus zu tun haben.
Eigentlich ganz üblich---lässt sich auch so beilegen, dass die Kinder ohne Benachteiligung außen vor bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das mit dem Vergleich ist zuerst Sache der Anwältinnen, weil ihr als Ehepaar es eben nicht könnt.
Die zerfleischen sich nicht. Du raffst es leider einfach nicht.

Sorry, das ist einfach unfreundlich.

Ich hatte ja schon einige Gerichtsverhandlungen und in einem Nachbarstreit mit unseren Nachbarn im letzten Haus haben sich die Anwälte dermaßen angegriffen, dass die Richterin fast einen Schreikrampf bekam.

Kann sein, dass Du das nicht kennst, aber die Befürchtung ist doch, dass sich das hochschaukelt.

Jedenfalls gibt es mehrere handschriftliche Vereinbarungen, in denen steht, dass die Noch-Frau des Mannes auf ihren Anteil am Haus verzichten würde und deshalb auch nichts bezahlen möchte. Und daraus wurde die abschließende Vereinbarung abgeleitet, die auch der Sohn mit unterzeichnet hat.

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Sorry, das ist einfach unfreundlich.
Ja, stimmt.
Jetzt deinen Ehestreit noch mit deinen Erfahrungen in einem Nachbarschaftsstreit zu vergleichen, genügt mir dann langsam. :sad:
Zitat (von Tropheus):
Und daraus wurde die abschließende Vereinbarung abgeleitet,
Und DIE hat deine Frau unterschrieben? Und DIE liegt deiner jetzigen Anwältin vor?
Dann wird sie wissen, wo und wie man noch ansetzen kann.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11635 Beiträge, 4365x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
aber die Befürchtung ist doch, dass sich das hochschaukelt.

Das hat es doch schon längst.
Du verdrängst momentan, dass sowohl Dein Eigenheim, als auch dass deiner Kinder extrem am seidenen Faden hängt und du als völlig blauäugiger Laie einer Anwältin gegenüber stehst....

Zitat (von Tropheus):
Was ist denn, wenn der Ehemann A. sagt, er zahle keinen Unterhalt

Darf man fragen, warum überhaupt Unterhalt gezahlt wird?
Wurde irgendwann mal irgendetwas vernünftig berechnet?

Wie alt sind die Kinder überhaupt?
Steht denen eventuell noch Kindesunterhalt zu und zahlt die Mutter diesen?

-- Editiert von User am 4. Februar 2025 15:21

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#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35917 Beiträge, 6093x hilfreich)

Zitat (von Tropheus):
Was ist denn, wenn der Ehemann A. sagt, er zahle keinen Unterhalt,
Dann wird er die fast volljährigen Kinder auf die Straße setzen? Er zahlt den Kindern doch *Wohnen* und Lebensunterhalt, also Naturalunterhalt.
Zitat (von Tropheus):
er würde keine Reparaturen usw. mehr bezahlen, bis dies nicht geklärt wäre
Das würde die Ehefrau wohl nicht stören, wird eben nix repariert. Sie wohnt längst nicht mehr in dem Sanierhaus.
Zitat (von Tropheus):
er stoppt die Bezahlungen der noch laufenden Kredite auf den Namen der Noch-Frau.
Die Noch-Frau ist die Ehefrau. Er kann stoppen? Er zahlt auch für die Ehefrau an die Bank?

Werden Kreditraten nicht geleistet, könnte die Bank den Kredit fällig stellen.
Die Bank könnte Stundung gewähren.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1461 Beiträge, 371x hilfreich)

Ich habe das Gefühl, dass hier zwischenzeitlich einiges durcheinander gerät.

Über die Verträge wurde doch schon längst gesprochen.
Hier muss letztlich geprüft werden, ob sie - oder auch nur einzelne von Ihnen, gültig sind.
Derartige Verträge sind grundsätzlich erlaubt, aber für Laien oftmals schwierig abzufassen, da es in der Ehe gesetzliche Vorgaben einzuhalten sind.
Alle Pflichten aus gültigen Verträgen sind natürlich einzuhalten. Aber wie gesagt, erstmal gilt: die Gültigkeit ist abzuklären.

Bezüglich des Unterhaltes: soweit ich verstanden habe, erfolgen die Unterhaltszahlungen an die Gattin freiwillig.
Ich kenne mich da in der Berechnung nicht aus, behaupte aber, dass eher Ihnen Unterhaltszahlungen zustehen.
Zahlt Ihre Gattin Kindesunterhalt? Wenn nicht, ist damit umgehend anzufangen.
Dann ist zu ermitteln, ob Sie tatsächlich überhaupt eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Frau haben oder ob nicht vielmehr Ihnen unter Berücksichtigung der Kreditzahlungen für das mit den Kindern bewohnte Haus und unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse Trennungsunterhalt zusteht.

Aber wie ich schon sagte, das sollte alles sauber durch Anwältin/Anwalt geprüft werden.
Mit dem Ergebnis kann man dann auf die Frau zugehen.
Brieffreundschaften oder gar Kaffeetreffen mit der gegnerischen Anwältin würde ich nicht führen, zumindest nicht, ohne meine Verhandlungsmasse zu kennen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#30
 Von 
Tropheus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Despi, für Deine gut gewählten und einfühlsamen Worte.

Anami, ich würde Dich gerne bitten, auf Beratung mir gegenüber zu diesem Thema ab sofort zu verzichten. Du musst nicht mitlesen, was Dich auf die Palme bringt, aber dem Opfer tun Deine Zeilen nicht gut. Danke.

Ja, die Verträge sind mehrfach vorhanden und schon fast 15 Jahre alt, selbstverfasst von der Noch-Ehefrau, weil sie unendlich viele Bestellungen gemacht hat und keine Ratenzahlung leisten konnte/wollte.

Frage an dieser Stelle: Was hättet Ihr denn da gemacht?

Der Ehemann zahlt alle Kredite, auch die, die auf die Frau laufen. Grund: Als das alte Haus noch Bestand, zahlte sie die Hälfte von diesem und es wurde alles miteinander verrechnet. So hätte es eigentlich weitergehen sollen im neuen (alten) Haus. Ist es aber nicht. Nur: Es ist nicht mehr viel Restschuld. Der Zweitkredit ist ein Bausparkredit, der auf beide je zur Hälfte läuft. Damals war das Kreditverhältnis über beide Häuser ca. 100.000 zu 300.000, mit dem Verkauf des alten Hauses 0 zu 200.000,- . Leider doof gelaufen, aber man ist ja schließlich verheiratet und vertraut dem Ehepartner. :augenroll:

Unterhaltspflichtig ist der Mann, da er viel mehr arbeitet und somit auch besser verdient und eben auch eine bessere Ausbildung hat. Die gegnerische Anwältin hat das schon berechnet, das Gehalt des Mannes geschätzt und auch den Unterhalt für die Tochter einfließen lassen. Der Sohn ist in Ausbildung, dafür gibts nix mehr. Der Unterhalt sollte sich auf ca. 600,- Euro belaufen und darüber lässt der Mann auch mit sich reden. Nur: Er ist amtsärztlich als zur Zeit arbeitsunfähig eingestuft und steht ständig vor dem BurnOut, bekommt aber keinen anderen Job als einen, in dem er wöchentlich 50 h unterwegs ist. Aber auch das schein im Rechtswesen egal zu sein. Nur: Was ist, wenn der Ehemann den Job quittiert und sich endlich in die Rehakliniken begibt (diverse Symptome)? Wie wird dann gerechnet mit ALG 1, ALG2 oder zumindest mit Krankengeld? Deshalb will der Mann auch keine Zusagen machen, die er nachher nicht wieder zurücknehmen kann. Verbranntes Kind....

Der Mann kann dennoch nicht akzeptieren, dass er bei Bedarf das Haus nicht verkaufen kann, ohne dafür nur noch so viel zu bekommen, dass es nur noch für eine 2-Zimemr-Wohnung reicht. Ein Gedanke wäre, vorzuschlagen, vom Verkaufserlös - nur bei Verkauf - 20% an die Frau zu bezahlen. Der andere, z.B. 600,- Euro monatlich zu bezahlen, bis der Erbfall (Eltern der Frau) eintritt, egal, ob der mann berufsunfähig wird oder den Job quittieren muss. Oder sogar noch mehr, allerdings nur bis Monat 1 nach dem Erbfall. Alles unter der Begründung, "dass man sich noch in die Augen sehen kann".

0x Hilfreiche Antwort

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