Hallo,
meine Frau hat das Trennungsjahr über einen Rechtsanwalt eingeleitet.
In dem Schreiben von dem Rechtsanwalt werde ich darauf hingewiesen, dass
a) meine Frau keinerlei Kontakt wünscht
b) dass wiederholte Belästigung den Tatbestand der Nachstellung nach §238 erfüllt.
Zudem wird bei einem Verstoß (Kontaktaufnahme) mit einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz gedroht.
Dazu folgende Fragen:
Wir sind immer noch verheiratet - kann die Kontaktaufnahme mit meiner Frau (keine Belästigung o.ä.) mir grundsätzlich so strikt verboten werden? Ist nicht mal mehr ein Anruf oder bspw. eine SMS zum Geburtstag etc. gestattet und ich erfülle damit bereits den Strafbestand?
Was passiert, wenn Sie mich kontaktiert? Darf ich den Anruf annehmen oder gar zurückrufen?
Vielen Dank für eine Auskunft.