Kontakt zum Halbbruder untersagen

22. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hilflos123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontakt zum Halbbruder untersagen

Hallo zusammen,
folgende Situation habe ich. meine Partnerin und ich trennen uns gerade, Hauptgrund ist Ihr Verhältnis zu ihrem Sohn aus einer anderen Beziehung, dieser ist 20. Er hat bis zum Abschluss seiner Schule bei uns gelebt, es war kein gemeinsames Leben wie man es sich in einer Patchwork Familie vorstellt sondern der Sohn ist nachweislich ein Narzist, ist und war nur auf sich ausgerichtet, zockt die ganze Nacht, hat seine Mutter und mich beleidigt, seine Mutter geschlagen und beklaut zusätzlich nimmt er Drogen. Im letzten Sommer hat er mich mit einem Messer bderoht darauf hin habe ich ihn rausgeworfen. Er ist zu seiner Freundin gezogen hat dort eins zu eins sein bisheriges Leben weitergeführt und nun hat ihn seine Freundin rausgeworfen. Da zwischen den beiden Wohnorten 400km liegen hat seine Mutter kurzfristig entschieden dahin zu ziehen und unseren gemeinsamen kleinen Sohn mit 4 Jahren mitzunehmen.
Auf Grund des Verhaltens will ich verhindern das es zu einem Zusammenzug kommt denn ich habe große Sorge das mein Kleiner ebenfalls abrutscht und massivst unter seinem Halbbruder leiden wird.
Habe ich die Möglichkeit es rechtlich zu unterbinden das die drei in einem Haushalt zusammen ziehen? Ich möchte den Kleinen nicht seiner Mutter entziehen und möglichst das Jugendamt da rauslassen, aber ich sehe hier eine massive Gefährdung für den Kleinen.
Die Mutter kann den Großen nihct loslassen und er weiß auf Grund seiner narzistischen Verhaltensweise genau wie er sie steuern kann damit sie exakt das tut was er will. Wie sich nun von mir zu trennen um ihn zu retten.
Die Beziehung habe ich aufgegeben, den Kleinen jedoch kann ich nicht aufgeben und will ich nicht.

Also kurz und knapp kann ich den Umgang und den Zusammenzug verhindern in irgendeiner Form?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 1136x hilfreich)

Sie können, aber dafür brauchen Sie das alleinige Sorgerecht bzw. muss zumindest ein Gericht Ihrem Antrag gemäß den Wohnort bestimmen (bzw. Sie diesen alleine bestimmen lassen). Dafür müssen Sie sich an das Familiengericht wenden. Ob Sie das Sorgerecht dann auch bekommen, ist unklar.

Das Gericht dürfte sich bei seiner Entscheidung maßgeblich davon leiten lassen, wer das Kind bisher betreut hat, ob Sie das Kind alleine großziehen könnten (Betreuung sichergestellt?) und was darunter zu verstehen ist, dass der andere Sohn "nachweislich" ein Narzist ist und so weiter.

Das Gericht wird das entscheiden, was für das Kind besser zu sein scheint. Dazu würde das Jugendamt um Rat gefragt werden. Zumindest wenn die Mutter es darauf ankommen lässt.

Wenn Sie hier etwas unternehmen wollen, dann sollten Sie sich zeitnah an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden. Die Zeit arbeitet gegen Sie.

-- Editiert von Zuckerberg am 22.02.2021 17:57

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#2
 Von 
Hilflos123123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank, wir haben das gemeinsame Sorgerecht und den Kleinen bisher gemeinsam großgezogen wobei ich mehr arbeite und die Mutter nur während der KITA Betreuungszeiten arbeitet.
Nachweislich Narzist heisst, dass der große Sohn bereits mehrfach aufgefallen ist und es zu psychologischen Gutachten kam in denen diese narzistische Verhaltensweise attestiert wurde. Narzismus ist keine Krankheit das ist mir bewusst. Ich will den Kleinen ja nicht der Mutter wegnehmen, aber ich will um jeden Preis verhindern das er mit seinem Halbbruder unter einem Dach lebt oder gar Kontakt hat.
Es gab bereit in der Vergangenheit mehrfach Streit da ich der Mutter drauf gekommen bin dass sie dem erwachsenen Sohn immer wieder größere Summen geschickt hat, es ging so weit das ich teilweise den Lebensunterhalt für uns drei alleine bestritten habe während sie ihr gesamtes Einkommen ihrem Sohn gegeben hat. Sie ist in höchstem Maße abhängig von ihm, kann und will nicht verstehen das er sie benutzt und nun sowohl sie als auch den Kleinen mit in den Abgrund stürzt.
Ich bin Unterhaltspflichtig wenn die beiden da hinziehen, will mich auch nicht davor drücken, jedoch muss ich auf Grund ihrer Verhaltensweise davon ausgehen das sie die Gelder dem Großen zuschiebt damit er seine Spielsucht, Drogensucht und alle weiteren Verhaltensweisen finanziert. Was bleibt dann für den Kleinen?

Familiengericht - das wird langwierig befürchte ich, werde jedoch dann morgen bereits zu einem Anwalt gehen und die Schritte in die Wege leiten müssen.

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