Guten Tag,
mal angenommen, die Großeltern wollen die Enkelkinder sehen, aber da es unüberbrückbare Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern gibt und auch die minderjährigen Kinder nicht die Großeltern besuchen wollen, kann man eine Kontaktsperre erwirken?
Die Mutter ist wegen Depressionen in therapeutischer Behandlung, die Depressionen kommen aus der früheren Kindheit und der Auslöser dafür war die Mutter (jetzt Großmutter). Seit die Mutter eigene Kinder hat, hat es ständig Streit gegeben wegen den Kindern. Die Großeltern halten sich nicht an die Abmachungen (bringen Kinder zu spät heim als angegeben, sind nur in Kneipen mit den Kindern unterwegs, trinken dort natürlich auch Alkohol und manchmal müssen die Kinder auch von den Eltern in den Kneipen abgeholt werden, da die Großeltern nicht mehr in der Lage waren selber mit dem Auto zu fahren). Die Kinder wollen nicht mehr die Großeltern besuchen, da sie nichts kinderfreundliches mit den Kindern machen. Die Tochter wird heimlich am Kindergarten von den Großeltern abgepasst, die sich hinter einem Auto verstecken. Seit über einem Jahr hat die Familie keinen Kontakt mehr zu den Großeltern, doch jetzt wollen sich die Großeltern mit der Schwiegermutter verbünden, das die Schwiegermutter die Kinder heimlich mit in die Stadt nimmt und sie in der Stadt die Kinder den Großeltern übergeben soll damit sie den Kindern Schuhe kaufen kann und den Kindern wird "eingetrichtert" sie sollen zuhause bei den Eltern sagen, dass die Schwiegermutter die Schuhe gekauft hat, also sie sollen die Eltern anlügen. Das nur einige Beispiele von vielen.
Die Großeltern wollen jetzt gerichtlich ein Umgangsrecht einklagen, damit sie die Enkel sehen dürfen, auch wenn die es gar nicht wollen. Kann man als Eltern über einen Rechtsanwalt bzw. Gericht eine Kontaktsperre erwirken lassen, den der Kontakt zu den Großeltern wollen Eltern und Kinder nicht.
Vielen Dank schon im Voraus für die Ratschläge, was man machen kann.
Antworten
Kontaktsperre für Großeltern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zitat:Die Großeltern wollen jetzt gerichtlich ein Umgangsrecht einklagen, damit sie die Enkel sehen dürfen, auch wenn die es gar nicht wollen. Kann man als Eltern über einen Rechtsanwalt bzw. Gericht eine Kontaktsperre erwirken lassen, den der Kontakt zu den Großeltern wollen Eltern und Kinder nicht.
Ähm... so ganz ist mir nicht ganz klar, wie Du Dir das denkst? Das eine Gericht beschließt ein Umgangsrecht und das andere eine Kontaktsperre? So wird das nicht funktionieren. Ich würde auch mal davon ausgehen, dass ein Hinwirken auf eine Kontaktsperre beim Verfahren zum Umgangsrecht eher negativ ankommt.
Grundsätzlich haben Großeltern einen Anspruch auf Umgang (§1685 Abs. 1 BGB ), im Einzelfall wird das ein Gericht entscheiden.
Das mit dem Paragraphen ist mir bekannt, allerdings steht da auch dass es sich um das Wohl des Kindes handelt, d.h. wenn z. B. eine engere Beziehung zwischen Kind und Großeltern besteht. Das ist ja aber überhaupt nicht der Fall.
Das mit der Kontaktsperre würde ja von seitens der Eltern ausgehen, denn das grenzt schon an Psychoterror und die Kinder haben schon Angst in die Schule zu gehen denn sie wissen nicht wie sie sich verhalten sollen, wenn die Großeltern wieder auflauern sollten. Damals wars der Kindergarten.
Man weiß ja nicht ob die Großeltern wirklich eine Klage auf Umgangsrecht einreichen, aber da es schon an die Psyche der Mutter und den Kindern geht (auch die Kinder sind in Kinderpsychologischer Behandlung), würden die Eltern zum RA gehen und versuchen vorher schon eine Kontaktsperre zu erwirken.
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Zitat:Man weiß ja nicht ob die Großeltern wirklich eine Klage auf Umgangsrecht einreichen
Dem kann man relativ gelassen entgegensehen, wenn die Kinder von sich aus keinen Umgang wünschen,
kein Gericht wird die Kinder zwingen Umgang mit den Großeltern zu pflegen.
Zitat:...die Eltern zum RA gehen und versuchen vorher schon eine Kontaktsperre zu erwirken.
Das wird bedeutend schwieriger, denn wie JogyB bereits sagte haben die Großeltern ein gesetzliches Recht auf (einvernehmlichen) Umgang und dieses Recht jemandem zu nehmen ist nicht leicht.
Dabei sollten Sie nicht aus den Augen verlieren, dass in BEIDEN Fällen, sollte das vors Gericht gehen was es zwangsläufig tun würde, Ihre Kinder von Psychologen befragt und eventuell auch vor Gericht aussagen müssen, was meist eine nicht geringe Belastung der Kinder mit "Erwachsenenproblemen" bedeutet.
-- Editiert von spatenklopper am 02.02.2016 16:40
Die Angelegenheit ist relativ unproblematisch. Wenn die Eltern getrennt leben, gibt es die widerlegbare Vermutung, dass es dem Kind nicht gut tut, mit dem Vater zu verkehren. Und das ist naütrlich schwierig für die Mutter zu beweisen. Die Vermutung des Guttuns ist nur schwer zu widerlegen (Achtung, keine Diskriminierung der Männer, gilt bei umgekehrter Situation genauso).
Ganz anders die Situation mit anderen Angehörigen. Da muss nicht bewiesen werden, dass der Umgang miteinander dem Kind nicht guttut, sondern es muss umgekehrt bewiesen werden, dass der Umgang den Kindern guttut. Wir haben also eine Umkehr der Beweislast. Und da sind die Regeln sehr streng. Wenn die Kinder nicht wollen, tut es ihnen nicht gut. Wenn das Verhältnis zwischen den Eltern und (hier den Großeltern) gestört ist, dann, so die Rechtsprechung, tut es den Kids auch nicht gut, dort verkehren zu müssen.
Also, ich würde den Großeltern in einem Dreizeiler (also schriftlich) per Einschreiben mitteilen, dass die Sorgeberechtigten und die Kinder keinen Kontakt zu den Großeltern wünschen. Dass jedwede Kontaktaufnahme untersagt wird. Und das wars.
wirdwerden
vielen Dank für die Infos
Die Angelegenheit ist relativ unproblematisch. Wenn die Eltern getrennt leben, gibt es die widerlegbare Vermutung, dass es dem Kind nicht gut tut, mit dem Vater zu verkehren. Und das ist naütrlich schwierig für die Mutter zu beweisen. Die Vermutung des Guttuns ist nur schwer zu widerlegen (Achtung, keine Diskriminierung der Männer, gilt bei umgekehrter Situation genauso).
Ganz anders die Situation mit anderen Angehörigen. Da muss nicht bewiesen werden, dass der Umgang miteinander dem Kind nicht guttut, sondern es muss umgekehrt bewiesen werden, dass der Umgang den Kindern guttut. Wir haben also eine Umkehr der Beweislast. Und da sind die Regeln sehr streng. Wenn die Kinder nicht wollen, tut es ihnen nicht gut. Wenn das Verhältnis zwischen den Eltern und (hier den Großeltern) gestört ist, dann, so die Rechtsprechung, tut es den Kids auch nicht gut, dort verkehren zu müssen.
ZitatAlso, ich würde den Großeltern in einem Dreizeiler (also schriftlich) per Einschreiben mitteilen, dass die Sorgeberechtigten und die Kinder keinen Kontakt zu den Großeltern wünschen. Dass jedwede Kontaktaufnahme untersagt wird. Und das wars. :
wirdwerden
Zu dem Absatz habe ich jetzt noch eine Frage:
Und wenn das Einschreiben die Großeltern nicht "juckt"?
Vielen Dank schon mal für die hilfreichen Tipps!
Das überlegt man sich dann. Normalerweise dürfen Kindergärten oder wer auch immer die Kinder nur an eine autorisierte Person herausgeben. Eigentlich sollte die Kontaktaufnahme dadurch ziemlich schwierig sein.
wirdwerden
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