Hallo an alle.
Habe eine Frage.
Vom Gericht habe ich ein Kontakt verbot bekommen.
Verstoße ich dagegen, wenn ich auf die Instagram Seite gehe? Also nur drauf gehe, nichts schreibe, nichts like, kein Screenshot oder ähnliches.
Danke für die Hilfe
Kontaktverbot vom Gericht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Was schreibt dir das Gericht?ZitatVom Gericht habe ich ein Kontakt verbot bekommen. :
Nicht näher als zwanzig Meter zur Wohnung.
Keine Kontaktaufnahme, also Nachrichten schreiben.
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etwa auch noch auf nem Schmierzettel?
SO schreibt kein Gericht.
Habe den genauen Wortlaut nicht da.
Mir geht es darum, ob ich auf die Seite durfte oder nicht?!
Ohne zu mailen oder sonstiges.
Wir auch nicht. Wär wichtig.ZitatHabe den genauen Wortlaut nicht da. :
Sich der Wohnung bis auf zwanzig Meter zu nähern.
Verbindung, auch unter Verwendung von FernKommunikationsmitteln aufzunehmen. Verbindung aufzunehmen.
Wenn Sie nix schreiben ... wie soll das jemand wissen, ob Sie schauen? Wenn Sie Fotos haben können Sie die auch anschauen ....
Bin mir nicht sicher ob es die Möglichkeit gibt, zu sehen wer auf der Seite war. Und wenn, durch einen Beschluss vom Gericht?
ZitatUnd wenn, durch einen Beschluss vom Gericht? :
Der Beschluss des Gerichts erstreckt sich auf die virtuelle Welt?
Eigentlich nicht?!
Was ist das denn dann?ZitatVerbindung, auch unter Verwendung von FernKommunikationsmitteln aufzunehmen. :
Lass es doch ganz einfach ganz sein.
Was soll dir das bringen außer noch mehr Ärger?
Du kriegst sie nicht zurück.
Zitat:Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können.
Hierzu gehören insbesondere Mittel des semipersönlichen Kontakts wie Telefon/Handy, ein unpersönlicher Kontakt durch Fernkommunikationsmittel liegt bei Brief, Katalog, Telefax, E-Mail oder Electronic Banking sowie Rundfunk, Telemedien und Mediendiensten vor (§ 312c BGB ). Als Rechtsfolge bei diesen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume durch die erwähnten Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fernkommunikationsmittel
... ich würde mal die Finger davon lassen ...
Mache ich auf jeden Fall.
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob schon der Besuch der Seite dazu zählt.
Obwohl ich ja nichts schreibe, oder ähnliches.
ZitatMir wäre halt wichtig zu wissen ob schon der Besuch der Seite dazu zählt. :
Obwohl ich ja nichts schreibe, oder ähnliches.
Ich würde sagen ja, bedenken SIe bitte, dass die gerichtliche Anordnung ja nicht vom Himmel gefallen ist, da wird es Gründe für gegeben haben. Um hier wieder Ruhe ins Verfahren zu bringen sollten Sie sich an die Anordnungen halten. Was sagt denn Ihr Anwalt?
Du warst schon auf der Seite.ZitatMir geht es darum, ob ich auf die Seite durfte oder nicht?! :
Nun hör bitte auf damit. Im Ernstfall kriegen die alles raus.
Sonst kommt vielleicht noch Stalking dazu.
Du sollst dich fern halten und KEINEN Kontakt aufnehmen.
Kapiers endlich.
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