Kontaktverbot vom Gericht

13. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktverbot vom Gericht

Hallo an alle.
Habe eine Frage.
Vom Gericht habe ich ein Kontakt verbot bekommen.
Verstoße ich dagegen, wenn ich auf die Instagram Seite gehe? Also nur drauf gehe, nichts schreibe, nichts like, kein Screenshot oder ähnliches.
Danke für die Hilfe

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Vom Gericht habe ich ein Kontakt verbot bekommen.
Was schreibt dir das Gericht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nicht näher als zwanzig Meter zur Wohnung.
Keine Kontaktaufnahme, also Nachrichten schreiben.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

etwa auch noch auf nem Schmierzettel?
SO schreibt kein Gericht.
:pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe den genauen Wortlaut nicht da.
Mir geht es darum, ob ich auf die Seite durfte oder nicht?!
Ohne zu mailen oder sonstiges.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Habe den genauen Wortlaut nicht da.
Wir auch nicht. Wär wichtig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Sich der Wohnung bis auf zwanzig Meter zu nähern.
Verbindung, auch unter Verwendung von FernKommunikationsmitteln aufzunehmen. Verbindung aufzunehmen.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wenn Sie nix schreiben ... wie soll das jemand wissen, ob Sie schauen? Wenn Sie Fotos haben können Sie die auch anschauen ....

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#8
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin mir nicht sicher ob es die Möglichkeit gibt, zu sehen wer auf der Seite war. Und wenn, durch einen Beschluss vom Gericht?

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Und wenn, durch einen Beschluss vom Gericht?


Der Beschluss des Gerichts erstreckt sich auf die virtuelle Welt?

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#10
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich nicht?!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Verbindung, auch unter Verwendung von FernKommunikationsmitteln aufzunehmen.
Was ist das denn dann?
Lass es doch ganz einfach ganz sein.
Was soll dir das bringen außer noch mehr Ärger?
Du kriegst sie nicht zurück.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können.

Hierzu gehören insbesondere Mittel des semipersönlichen Kontakts wie Telefon/Handy, ein unpersönlicher Kontakt durch Fernkommunikationsmittel liegt bei Brief, Katalog, Telefax, E-Mail oder Electronic Banking sowie Rundfunk, Telemedien und Mediendiensten vor (§ 312c BGB ). Als Rechtsfolge bei diesen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume durch die erwähnten Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.


https://de.wikipedia.org/wiki/Fernkommunikationsmittel

... ich würde mal die Finger davon lassen ...

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#13
 Von 
Hans 007
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Mache ich auf jeden Fall.
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob schon der Besuch der Seite dazu zählt.
Obwohl ich ja nichts schreibe, oder ähnliches.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Mir wäre halt wichtig zu wissen ob schon der Besuch der Seite dazu zählt.
Obwohl ich ja nichts schreibe, oder ähnliches.


Ich würde sagen ja, bedenken SIe bitte, dass die gerichtliche Anordnung ja nicht vom Himmel gefallen ist, da wird es Gründe für gegeben haben. Um hier wieder Ruhe ins Verfahren zu bringen sollten Sie sich an die Anordnungen halten. Was sagt denn Ihr Anwalt?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Hans 007):
Mir geht es darum, ob ich auf die Seite durfte oder nicht?!
Du warst schon auf der Seite.
Nun hör bitte auf damit. Im Ernstfall kriegen die alles raus.
Sonst kommt vielleicht noch Stalking dazu.
Du sollst dich fern halten und KEINEN Kontakt aufnehmen.
Kapiers endlich. :zoff:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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