Kontaktverbot zu pflegebedürftiger Oma

29. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
schnippsel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktverbot zu pflegebedürftiger Oma

Hallo,
meine Oma ist pflegebedürftig und lebt bei meiner Mutter.

Vor einer Weile bat mich meine Oma eine Wohnung für sie zu suchen, da sie es in der wohnung meiner Mutter nicht mehr aushält.
Meine Oma hat die Pflegestufe 3, hat aber ihre sinne noch alle beisammen und kann klar denken.

Selbstverständlich habe ich mich nach einer Wohnung umgesehen, da ich es für unzumutbar halte, das meiner oma zb. über 6 monate lang der kopf nicht gewaschen wurde. Außerdem lebt meine Mutter in einem Haus mit 6 Zimmern, davon bewohnt meine Oma zwei Zimmer. Das Haus hat eine Gesamtmiete von 600 Euro, davon zahlt meine oma schon 350 Euro. Ich finde das meine mutter sie ganz schön abzockt.

Jedenfalls bekam meine Mutter das mit der Wohnungsuche raus und ein rieser Streit entfachte am Telefon. Meine Mutter verbat mit meine oma zusehen. Sie muß meine oma an dem Abend noch sehr fertig gemacht haben, denn meine oma wollte sich mit einem tabletten-Alkohol-Gemisch das Leben nehmen.

Das war vor 2 Wochen, heute erfuhr ich durch meien Cousine, das meine Oma seit dem im Krankenhaus ist.

Meine Mutter hielt es nicht für nötig mich zu informieren und droht mir jetzt mit einer gerichtlichen Verfügung. Sie will mir nicht sagen wo meine Oma im Krankenhaus liegt und will mir auch die Nummer vom arzt nicht geben.

Nach der Aussage meiner Mutter will meine Oma jetzt nicht mehr ausziehen und will angeblich auch nichts mehr mit mir zu tun haben, weil ich so mit meiner Mutter gestritten habe.

Was kann ich jetzt tun? Ich glaube den Worten meiner Mutter nicht und will meine Oma da rausholen. Weiß jemand was ich für möglichkeiten habe???

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Das ist ja übel!

Ich würde die Leitstelle anrufen, also nicht 112, sondern die Festnetznummer, die im Telefonbuch steht.

Dort höflich anfragen, wohin die Oma am besagten Tag eingeliefert wurde.



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?"

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#2
 Von 
American_Tourist
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 27x hilfreich)

Ich weiss zwar auch nicht wirklich, wohin Du Dich wenden koenntest, aber ich glaube Deine Frage wurde auch schon von einer RA beantwortet.

Ich wollte nur mal los werden, dass ich es klasse finde, dass Du Dich fuer das Wohlergehen Deiner Oma so engagierst!

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#3
 Von 
zoe2000
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Schnippsel,

falls Dir die Leitstelle keine Auskunft gibt- einfacher ist es, bei der Zentralen der umliegenden Krankenhäuser anzurufen und einfach nachzufragen, auf welcher Station die Frau x (deine Oma) liegt, Du möchstest sie besuchen. Nicht fragen, ob sie da liegt, sondern so tun, als wüßtest Du, dass sie da liegt.

Wie Dir der Anwalt schrieb, kümmere Dich um einen Betreuer.
Das heißt nicht, dass 24 Stunden jemand um sie herum ist, so ein Betreuer entscheidet vor allem finanzielle Angelegenheiten.
Aber Du kriegst sicher noch eine genauere Antwort auf Deine Nachfrage.

Viel Glück,

zoe

-- Editiert von zoe2000 am 29.05.2007 23:42:07

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#4
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich würde mir dann evtl. überlegen,mich selber als Betreuer anzubieten!

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#5
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 107x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Sofern deine Oma nicht dement ist, wird da nix mit gesetzlicher Betreuung.

Falsch,eine körperliche Erkrankung kann durchaus ausreichen!

1 x pro Jahr ein Pflegeberatungsgespräch

Bei Pflegestufe 3 = 4 x pro Jahr!

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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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