Kontaktverbot zur Tochter

8. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Einstein55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontaktverbot zur Tochter

Hallo,
Ich bin geschieden. Vor 6 Jahren habe ich, was meine Kinder betrifft, damals 8 und 12 (zwei Mädchen) losgelassen, weil sie im Rosenkrieg von meiner Exfrau benutzt wurden und sie sich seelisch veränderten.
Das einzige was ich in den letzten 6 Jahren getan habe, mehrmals im Jahr Postkarten oder Briefe an meine Kinder gesandt, obwohl ich sehr
annehme, das sie diese Post nie bekamen. Am 2.12 lernte ich rein zufällig den jetzigen Freund meiner ältesten Tochter kennen und habe mich erkundigt wie es ihr geht und was sie jetzt macht. Daraufhin
sandte ich meiner Tochter eine Karte mit dem Vermerk, das ich den Freund nett finde und habe ihr alles Gute für die Zukunft mit ihm und mit der neuen Lehrstelle gewünscht. Am 22.12 ist sie 18 geworden.
Jetzt bekam ich einen Brief von der Rechtsanwältin meinerTochter am 31.12. Sie (RA)schrieb, das meine Tochter von mir in Ruhe gelassen werden möchte.
Dann schreibt die Rechtsanwältin wörtlich: Das bedeutet, dass Sie
meine Mandantin weder anrufen, noch Briefe oder Postkarten schreiben.
Unter dieses Verbot fällt auch, das Sie Briefe an meine Mandantin in
Briefkasten dritter Personen,wie OMA und Freund oder deren Vater
einwerfen oder Kontakt aufnehmen. Verstöße gegen diese Aufforderung
wird ohne Ankündigung gerichtliche Schritte eingeleitet, die mit
etwas Disziplin wirklich vermeidbar sind.
Ich nehme an, das diese Aktion von meiner Exfrau aus geht, weil ich vor Jahren ihr mitteilte, sobald die Kinder erwachsen sind, würden
sie die Wahrheit über die Mutter erfahren, wie sie die Kinder gegen mich benützt hat.
Jetzt nehme ich an, dass sie Angst hat die Tochter zu verlieren, wenn
ich Gerichtsakten, wie die Tochter lügen musste oder Dinge erfahren,
die sie nie gesagt hat oder all die Kopien von Briefen und Karten
die ich meiner Tochter sandte und die sie wahrscheinlich nie bekamen,zustelle.
Meine Frage:
Darf ich wirklich keinen schriftlichen Kontakt aufnehmen und meiner
Tochter diese Kopien senden, damit sie die Wahrheit erfährt?
Darf ich nicht mit dem Freund sprechen oder mit seinem Vater, wenn
ich sie zufällig begegne, also nicht extra speziell aufsuche?

Vielen Dank für einen Tipp!

Viele Grüße
Josef Einstein

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

die Anwältin wird den Brief erstmal so formuliert haben, um Eindruck zu schinden. Wie das rechtlich zu bewerten ist, können dir vielleicht die Leute im Strafrecht sagen.

Ich persönlich, würde mich nicht von diesem ersten Brief einschüchtern lassen. Im Gegenteil, nun erst recht, oder endlich, würde ich alle *Beweise* kopieren und deiner Tochter zukommen lassen. Soll sie sich endlich oder abschließend ein eigenes, neues Bild machen! Deine wenigen, bisherigen Aktionen hinsichtlich des Kontaktbekommens mit deiner Tochter, dürfte den *Tatbestand* des Stalkings für meine Begriffe noch nicht erfüllen.


Viel Erfolg!



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Und wenn schicken, dann per Einschreiben, damit Tochter sie selber abholen muss und Muttern sie nicht anfängt/unterschlägt ;9

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

Hat die Rechtsanwältin eine Vollmacht Deiner Tochter dabeigelegt?

Könnte ja sein das Deine Tochter garnichts von dem Schreiben der Rechtsanwältin weiß ???

Ein Auskunfsrecht gegenüber Deiner Tochter hast Du1
Las Dir doch mal die Vollmacht zukommen, da biste wenigens auf der sicheren Seite.
Gruß
Jpeter

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charqui
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 50x hilfreich)

hast du eine eintsweiligeng verfügung vom Richter diktiert,und sthet dort dass du in einem unkreis von weniger als 20 oder 50 m vom deine Tochter oder deine kinder aufzuhalten muß.

Falls ja hast du ein absolut kontakt verbot, falls nicht, der Antwalt hat kein recht dass zu verhindern. Rechtlich es ist nicht richtig.

Ich werde in deiner stelle, so bald wie möglich der Kontakt mit deiner Tochter aufbauen, so lange sie keine anzeige gegen dir macht, wird nicht negativ passiert, total das gegenteil, finde ich.

Seid muttig, und viel erfolg


0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Einstein55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben,
erst einmal Danke, dass ich so schnell verschiedene Tipps erhalten habe.

----------
Ich habe der RA'in meiner Tochter fogendes geschrieben und warte mal ab, wie sie reagiert:
.............
An RA'in:
Ich fordere Sie höflich auf, die Vollmacht für Ihre Wahrnehmung, die meine Tochter .... betrifft und sie Ihnen unterschrieben hat, mir in Kopie zukommen zu lassen, bevor ich rechtliche / gerichtliche Hilfe in Anspruch nehme.

Über den Tatbestand des Stalkings kann keine Rede sein und liegt nicht vor, wenn mir der Freund von meiner Tochter ... (unter Zeugen) vorgestellt wird und ich nur Frage, wie es ihr geht und was sie jetzt so macht. Eine anschließende Postkarte an meine Tochter, wo ich sie zum Freund beglückwünsche und ihr alles Gute für die Lehrstelle wünsche, schließt dies des weiteren aus.

Die einzige, die hier wiederum ein böses Spiel mit mir treibt, ist meine Exfrau, weil sie Angst davor hat, dass meine Kinder die Wahrheit erfahren.
Mfg
-----------------

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Einstein55 hallo,
wir hatten damals eine zeitlang das Glück, dass uns 2 erfahrene Leute beim formulieren der Briefe zur Seite standen.

Hast den Brief schon abgeschickt?


-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Einstein55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja den Brief habe ich in der Form an die RA'ingesendet.
Kann man doch korrigieren, oder?
Gruß
J. Mittelsberger

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hi J.
man kann das natürlich dann ergänzen, falls es notwendig ist.
Ich wollte mich nicht aufspielen oder so.
Es ist halt schwer, dass rüber zu bringen, was man rüberbringen will.
Wäre schade, wenn da was ganz anders ankommt.
Verstehst?
Wenn du mich nicht begrüßen willst, muss ich alles hier lesen, dass wollte ich mir eigentlich ersparen.
Schönen Abend:)

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Einstein55
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe(r) Anny,
sorry, das ich Dich nicht mit Namen angesprochen habe.
Trotzdem verstehe ich Deine Nachricht nicht und ist auch keine Antwort auf meine Frage an Dich.
Viele Grüße
Einstein

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