Hallo liebe Berater,
Ich lebe mit meiner Tochter im Wechselmodel. Mit der Mutter läuft es mal besser, mal schlechter.
Seit sie unserer Tochter (8) neuerdings den sogenannten Klapps auf den Hinterkopf gegeben hat, eher schlechter. Ich könnte sie nicht davon abbringen und war letztlich bei der Polizei (ja ich weiß, rückblickend vielleicht doch zu überstürzt).
Eine Kommissarin hat nach meinen Angaben dann auch noch von Amts wegen Anzeige erstattet. Misshandlung von Schutzbefohlenen. Mama hat gekocht vor Wut.
Sie hat dann beim FamGericht einen Antrag gestellt, nachdem ich mir alles nur ausgedacht hätte und ausschließlich begleiteten Umgang für mich beantragt. Der Richter hat auch gar nicht lange gefackelt und dieses Gutachten in Auftrag gegeben. Ich bin ja aus allen Wolken gefallen, €7.000 sollte das kosten und ganz unumstritten ist das ja auch nicht.
Nun kam jedenfalls ein Verfahrensbeistand, jemand vom Jugendamt
und die Gutachterin. Alle haben meine Tochter befragt und dann kam die Wahrheit doch ans Licht.
Nun die Frage: Da der Antrag der Mutter ja offensichtlich auf einer Unwahrheit basierte und sie letztlich auch in kleinen Schritten diese Übergriffe eingeräumt hat, sollte sie dann nicht auch die Gesamtkosten übernehmen? Ich hab ja immerhin nichts beantragt.
Ich habe übrigens meine Teilnahme verweigert. Ich habe mich einmal mit der Gutachterin getroffen um ihr meine Entscheidung mitzuteilen und einmal noch um ihr meine Tochter zur Exploration zu bringen (sie hatte darum gebeten und ich wollte nicht den Eindruck erwecken etwas zu verheimlichen).
Als Laie würde ich jetzt zu Beginn der Verhandlung auf diesen Umstand hinweisen und beantragen, dass die Mutter die Kosten trägt, wär doch nur fair oder? Ich hab nicht gelogen, nur beantragt dass es beim Wechselmodel bleibt und sonst nur auf das Ergebnis gewartet.
Ist bestimmt zu einfach gedacht oder?
DANKE Tobias
Kosten Psych. Sachverständigengutachten.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
PS Ich habe keinen Anwalt, da ich eigentlich keine Gefahr sehe. Die Gutachterin empfiehlt ebenfalls die Weiterführung im Wechselmodel.
Liebes Forum,
Hab ich irgendwas falsch gemacht, oder warum sieht das niemand?
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Es wäre sinnvoll, wenn Du die zweite identische Anfrage löschen oder schliessen würdest. Das macht nur alles unübersichtlich.
Es gibt, wie so oft im Leben nicht nur ein falsch oder richtig, sondern auch ein taktisches geschickt oder ungeschickt. Und letzteres warst Du mit Sicherheit.
Vorab, ich bin kein Freund von körperlicher Gewalt in der Familie und überhaupt, das steht hier auch nicht zur Debatte. Nur Deine Reaktion war wohl überspannt, vorsichtig formuliert.
Die Polizei muss jede Anzeige weitergeben an die Staatsanwaltschaft, auch die gegen grüne Männchen vom Mars. Also das war ein normales Vorgehen, hat nichts mit zusätzlicher Anzeige zu tun, oder was immer Du meinst. Nur, welchen Straftatbestand haben wir? Eine Körperverletzung muss letztlich in irgendwelcher Form einen Schaden hinterlassen. Also, der blaue Fleck am Arm muss keine Körperverletzung sein, das Anspucken seines Widersachers hinterlässt zwar keine Spuren, kann aber wegen des Ekelgefühls durchaus eine KV sein.
Anzeigen bei Polizei/Staatsanwaltschaft lösen in den seltensten Fällen familienrechtliche Probleme, die sind woanders zu lösen. Die Kindsmutter hat reagiert, Du hast agiert. So was kommt eben von so was. Das ist die Ausgangssituation. Offensichtlich scheint es ja mit dem Klapps auf den Kopf nicht gravierend zu sein, andernfalls hätte die Gutachterin ja eine andere Empfehlung ausgesprochen.
Letztlich wird das Gericht über die Verteilung der Kosten entscheiden, siehe FamFG. Das können wir hier nicht abschätzen.
wirdwerden
Danke soweit. Ich versuche den zweiten Beitrag zu löschen.
Und jetzt?
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