Kosten Scheidung Berufstätig/Arbeitlos

20. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
derdatedoktor
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 10x hilfreich)
Kosten Scheidung Berufstätig/Arbeitlos

Guten Tag zusammen,

Familie A trennt sich,

Vater ist Alleinverdiener, Mutter ist Hausfrau, hat kein Einkommen.

Nach 7 Jahre Ehe und 2 gemeinsame Kinder, 3 Jahre und 8 Jahre reicht die Frau die Scheidung ein.

Hat Frau die möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen, weil man ja noch Verheiratet ist.
Wird das Einkommen vom noch-Ehemann angerechnet?

Es sind getrennte Konten vorhanden, da Frau bereits zwei Kinder in die Ehe mitgebracht hat.

Sind alle Kosten vom Ehemann zu tragen, da Alleinverdiener?


Liebe Grüße

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1642 Beiträge, 994x hilfreich)

Die Ehefrau kann Prozesskostenhilfe beantragen, das Einkommen des Nochehemannes wird nicht angerechnet.
Bei entsprechend hohem Einkommen oder Vermögen hat sie aber auch einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Nochehemann. Dieser geht der Prozesskostenhilfe (bzw. Verfahrenskostenhilfe) vor.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.020 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen