Guten Tag zusammen,
Familie A trennt sich,
Vater ist Alleinverdiener, Mutter ist Hausfrau, hat kein Einkommen.
Nach 7 Jahre Ehe und 2 gemeinsame Kinder, 3 Jahre und 8 Jahre reicht die Frau die Scheidung ein.
Hat Frau die möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen, weil man ja noch Verheiratet ist.
Wird das Einkommen vom noch-Ehemann angerechnet?
Es sind getrennte Konten vorhanden, da Frau bereits zwei Kinder in die Ehe mitgebracht hat.
Sind alle Kosten vom Ehemann zu tragen, da Alleinverdiener?
Liebe Grüße
Kosten Scheidung Berufstätig/Arbeitlos
20. Oktober 2021
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Frage vom 20. Oktober 2021 | 11:39
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 10x hilfreich)
Kosten Scheidung Berufstätig/Arbeitlos
#1
Antwort vom 20. Oktober 2021 | 18:47
Von
Status: Lehrling (1646 Beiträge, 995x hilfreich)
Die Ehefrau kann Prozesskostenhilfe beantragen, das Einkommen des Nochehemannes wird nicht angerechnet.
Bei entsprechend hohem Einkommen oder Vermögen hat sie aber auch einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den Nochehemann. Dieser geht der Prozesskostenhilfe (bzw. Verfahrenskostenhilfe) vor.
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