Frau führt mit dem Vater ihrer Tochter einen Streit über die Umgangsregelungen zwischen Vater und Tochter. Frau hat kein eigenes Einkommen. Muß neuer Ehemann für die Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen?
Kosten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo mb1005,
als Ehepaar leben die Frau und der Mann in einer wirtschaftlichen Gemeinschaft, man steht auch finanziell füreinander ein.
Da die Frau keine eigenen Einkünfte erzielt, ist ihr der Mann unterhaltspflichtig, auch wenn kaum jemand normalerweise auf die Idee käme, das innerhalb einer funktionierenden Ehe als *Zahlungsleistung* einzufordern
Mit diesen *hypothetischen Unterhaltsleistungen* könnte die Frau dann die Gerichtskosten zu bestreiten gehalten sein.
Normalerweise besprechen Ehepaare solche *Planungen* aber doch untereinander und regeln damit auch die finanziellen Fragen schon im Vorfeld.
Vielleicht genügt aber auch meine Fantasie mal wieder nicht, um der Wirklichkeit gerecht zu werden ...
Grüße
Der Kindsvater verursacht die Kosten für die der neue Ehemann nicht aufkommen möchte wenn er nicht muß. Kann der Anwalt der Ehefrau den Rechnungsbetrag vom Ehemann einfordern?
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--- editiert vom Admin
ja, ist fehlgeschlagen, hat sich auf nichts eingelassen und dann zum gericht gegangen!
--- editiert vom Admin
Hier gehts nur um die Rechnung des Anwalts!
Anhörung ist schon gelaufen!
Es geht nur darum ob der Anwalt die Forderungen vom Ehemann geltend machen kann?
--- editiert vom Admin
Nochmal
Ehefrau führt Rechtsstreit mit Kindsvater.
Ehefrau hat kein Einkommen.
Anwalt schickt die Rechnung an die Ehefrau.
Die kann aber nicht zahlen.
Ist jetzt der Ehemann verpflichtet die Rechnung zu zahlen? Wenn ja auf welcher Grundlage?
Hallo mb1005,
damit sind wir wieder bei der Eingangsfrage.
Und ich bleibe bei meiner Eingangsantwort
Gesetzliche Grundlage:
§§1601ff BGB
, schau mal hier zum Nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
Grüße
PS: wie geht es denn dem Kind mit all dem Streit um seinen Kontakt zu seinem Vater? Weiß es, wie viel Widerwillen die Kosten auslösen, die durch seine Existenz *verursacht* werden?
--- editiert vom Admin
PKH hat der Anwalt versäumt!
Trifft dies hier zu?
§ 1360a IV BGB
, ein Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß entspricht nicht der "Billigkeit", wenn die beabsichtigte Klage nach dem Maßstab des § 114 ZPO
keine hinreichende Erfolgsaussicht hat.
Hier gehts nicht um wollen hier gehts darum das das Geld nicht da ist um die Rechnung zu bezahlen!
Wenn ich könnte würde ich den letzten Cent dafür ausgeben!
Prozesskostenhilfe gibt es bei Bedürftigkeit UND Erfolgsaussicht einer Klage.
Ist das Verfahren denn schon abgeschlossen?
PKH kann auch bei einem laufenden Verfahren noch beantragt werden.
Schau mal hier:
http://209.85.135.104/search?q=cache:b_IGq02KukAJ:www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/merkblaetter/merkblatt_prozesskostenhilfe.pdf+Prozesskostenhilfe+bei+laufendem+Verfahren&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de
Vielleicht hilft das weiter.
Grüße
--- editiert vom Admin
Verfahren ist schon abgeschlossen.
PKH nachträglich eingereicht und abgelehnt worden.
Hier gehts darum ob der Anwalt der Ehefrau von dem jetzigen Ehemann die Bezahlung der Rechnung fordern kann!!!
Oder kann der Anwalt nur die Forderungen an die Frau stellen und die muß sich das Geld bei dem Ehemann holen? Was ist wenn er es ihr nicht geben kann?
Warum wurde die PKH abgelehnt? Zu hohes Einkommen oder keine Erfolgsaussicht???
Grüße
weder noch...
nachträglich eingereicht...
nach abschluß des verfahrens...
--- editiert vom Admin
ja so sehe ich das auch...
aber wo steht das...
wie kann ich das belegen???
Sorry ,aber so ganz verstehe ich die Planung hier nicht .
Man kauft doch kein Auto und sagt dann dem Händer :* Ach übrigens ,Geld hab ich aber keines !*
Überlegt man sich sowas nicht vorher ,wie man etwas finanziert ?
Du selbst musst PKH beantragen ,nicht dein Anwalt ,also kann er es auch nicht versäumt haben .
Und es muss ja auch einen Grund haben ,das es im Nachhinein abgelehnt wurde - Prozess verloren ,oder zu hohes EK deines Mannes ,oder ienfach zu spät .
Bekommst du zur Zeit auch kein ALG ,HatzV oder Elterngeld ?? Garnichts ??
Ansonsten kann ich mich auch nur anschließen :
bekommst du kein Geld ,ist dir dein Mann zum Unterhalt verpflichtet ,von dem du dann die Rechnung zahlen musst .
Einfacher ist natürlich er bezahlt es gleich .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
-- Editiert von Dori* am 15.10.2008 12:12
--- editiert vom Admin
@Horst
Genau so sehe ich das auch .
Aber ist doch nicht weiter schlimm ,dann klingelt halt bald der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben .
Fest steht ja wohl ,das es bezahlt werden muss ,früher oder später .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Danke, endlich einer der versteht auf was ich hinaus wollte...
würde dem Anwalt meiner Frau gerne belegen das ich nicht für die Kosten aufkommen muß...
wo steht das???
--- editiert vom Admin
@ Reike (d.romedar): Danke für die Info zur PKH.
Viele Grüße
--- editiert vom Admin
@Reike
quote:
Dori, es gibt für Verfahren Prozessordnungen.
So schlau war ich auch schon ,deswegen schrieb ich ,samt Rechtschreibfehler :
quote:
Und es muss ja auch einen Grund haben ,das es im Nachhinein abgelehnt wurde - Prozess verloren ,oder zu hohes EK deines Mannes ,oder ienfach zu spät .

Naja ,nichts für ungut ,wir überlesen alle mal was

Und ich bin trotzdem weiterhin der Meinung ,das wenn die Ehefrau absolut keinerlei eigene Einkünfte hat und der Ehemann über EK verfügt ,er ihr zum Unterhalt verpflichtet ist und sie davon die Rechnung zahlen muss .
Wie schon geschrieben :
quote:
Aber ist doch nicht weiter schlimm ,dann klingelt halt bald der Gerichtsvollzieher um die Schulden einzutreiben .
Fest steht ja wohl ,das es bezahlt werden muss ,früher oder später .
LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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