Kosten einer Anzeige wegen Betrug bei Erschleichung Prozesskostenhilfe

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616731-49
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten einer Anzeige wegen Betrug bei Erschleichung Prozesskostenhilfe

Guten Tag,

was kostet eine Anzeige durch einen Anwalt an das Gericht wegen Betrug z.B. speziell bei Erschleichung Prozesskostenhilfe durch Falschangaben und was kann dem Erschleicher blühen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2379 Beiträge, 758x hilfreich)

:forum:

Eine Anzeige stellt man bei der Polizei. Und diese ist immer kostenfrei.

Das Strafmaß bei Betrugsdelikten liegt zwischen Geldstrafe und 10 Jahren Freiheitsstrafe.

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#2
 Von 
go616731-49
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Das Strafmaß bei Betrugsdelikten
also egal ob es um Angelegenheiten Unterhalt geht. Also reicht man das somit nicht über den Anwalt bei Gericht ein, hm ok

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14544 Beiträge, 8697x hilfreich)

Natürlich kann man die Anzeige auch von einem Anwalt einreichen lassen.
Der Anwalt wird dafür aber eine Rechnung schicken - ca. 230€ bei Abrechnung nach RVG.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Student
(2379 Beiträge, 758x hilfreich)

Man kann die Anzeige auch beim Gericht stellen. Aber nicht beim Familiengericht. Einen Anwalt braucht man dafür jedenfalls nicht, denn letztlich schildert man einfach nur einen Sachverhalt. Ob eine Straftat vorliegen könnte und wenn ja welche, entscheiden die Strafverfolgungsbehörden dann in eigener Ermittlung.

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(857 Beiträge, 201x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Eine Anzeige stellt man bei der Polizei.
Vorzugsweise erstattet man Strafanzeigen bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14544 Beiträge, 8697x hilfreich)

Falls es immer noch um den Unterhaltsstreit geht:
In einem anderen Thread haben Sie geschrieben, dass Ihre Ex 30%-Teilzeit arbeitet und noch aufstockende Sozialleistungen bezieht. Wenn das stimmt, dürfte die PKH rechtmäßig bewilligt worden sein.
Wenn die Ex irgendwas falsch angegeben hat, sich dadurch aber das Ergebnis der Bewilligung aber nicht geändert hätte, dann ist es meist keine Straftat (weil dann kein Vermögensvorteil eingetreten ist).
Ansonsten ist es doch so, dass Sie (bzw. Ihr Anwalt) den PKH-Antrag Ihrer Ex vor der Bewilligung zur Stellungnahme bekommen haben müssen. Haben Sie da das Gericht nicht auf Unstimmigkeiten hingewiesen?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go616731-49
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Falls es immer noch um den Unterhaltsstreit geht:
In einem anderen Thread haben Sie geschrieben, dass Ihre Ex 30%-Teilzeit arbeitet und noch aufstockende Sozialleistungen bezieht. Wenn das stimmt, dürfte die PKH rechtmäßig bewilligt worden sein.
Wenn die Ex irgendwas falsch angegeben hat, sich dadurch aber das Ergebnis der Bewilligung aber nicht geändert hätte, dann ist es meist keine Straftat (weil dann kein Vermögensvorteil eingetreten ist).
Ansonsten ist es doch so, dass Sie (bzw. Ihr Anwalt) den PKH-Antrag Ihrer Ex vor der Bewilligung zur Stellungnahme bekommen haben müssen. Haben Sie da das Gericht nicht auf Unstimmigkeiten hingewiesen?


Die Ex Frau des Mannes bekommt keine aufstockende Sozialleistungen. Sie erhöht ihren Beschäftigungsumfang. Sein Anwalt hat bei Antragsstellung PKH durch Ehefrau und gleichzeitiger Klageeinreichung umfassend darauf hingewiesen, dass kein Rechtschutzbedürfnis besteht und die Angaben im Antrag auch nicht aktualisiert wurden falls diese falsch gewesen wären. Stellungnahme ist umfangreich erfolgt und auf alles hingewiesen, auch dass Unterhalt gezahlt wird trotz Aufforderung zur außergerichtlichen Einigung nie eine Antwort kam.

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#8
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14544 Beiträge, 8697x hilfreich)

Zitat:
Die Ex Frau des Mannes bekommt keine aufstockende Sozialleistungen. Sie erhöht ihren Beschäftigungsumfang.

Das kam im anderen Thread missverständlich rüber. Sie sprachen von "aufstocken".
In diesem Forum wird mit "aufstocken" meist "aufstockende Sozialleistungen beziehen" gemeint.
Wenn Sie aber "den Beschäftigungsumfang erhöhen" gemeint haben, sieht es natürlich anders aus.

Zitat:
Sie erhöht ihren Beschäftigungsumfang.

Wenn Sie den aber zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erhöht hat, liegt keine Falschangabe vor.
Und wenn Sie durch eine zukünftige Erhöhung des Beschäftigungsumfangs die EInkommensgrenzen für PKH überschreitet, muss die PKH zurückgezahlt werden. PKH ist erstmal ja nur ein Kredit, den man später zurückzahlen muss, falls man im Nachhinein "zu Geld kommt".

Zitat:
Sein Anwalt hat bei Antragsstellung PKH durch Ehefrau und gleichzeitiger Klageeinreichung umfassend darauf hingewiesen, dass kein Rechtschutzbedürfnis besteht

Wie schon im anderen Thread gesagt: Es liegt allein deshalb schon ein Rechtsschutzbedürfnis vor, weil selbst der unstrittige Teil des Unterhalts bislang nicht tituliert wurde. Da haben Sie sich taktisch nicht geschickt verhalten. Wenn Sie wenigstens den unstrittigen Teil tituliert hätten, hätten Sie der Ex ordentlich "Wind aus den Segeln" genommen - und die Chance auf Ablehnung der PKH erhöht.

Ansonsten ist die Frage, ob die Unterhaltsforderung berechtigt ist, natürlich Gegenstand des Hauptverfahrens, nicht der PKH-Bewilligung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109144 Beiträge, 38264x hilfreich)

Zitat (von go616731-49):
was kostet eine Anzeige durch einen Anwalt

Das frage man den Anwalt den man beauftragt.
Abhängig vom Aufwand ca. 200-600 EUR.



Zitat (von AR377):
Vorzugsweise erstattet man Strafanzeigen bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft.

Oder bei der Polizei. Beides ist kostenlos.


Allerdings hat sich bei Anzeigen die entsprechend formuliert sind, ein überdurchschnittliche Verfolgungsquote ergeben. Es mag durchaus damit zu tun haben, das die überlastete Staatsanwaltschaft es positiv empfindet, wenn man die Anzeige quasi per Copy-Paste in die Anklageschrift übernehmen kann...
Das ist aber nicht repräsentativ.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1733 Beiträge, 1106x hilfreich)

Zitat:
Sein Anwalt hat bei Antragsstellung PKH durch Ehefrau und gleichzeitiger Klageeinreichung umfassend darauf hingewiesen, dass kein Rechtschutzbedürfnis besteht
Ach du meine Güte. :crazy:

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