Kosten für Anwalt & Gerichtsverhandlung

17. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Don
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)
Kosten für Anwalt & Gerichtsverhandlung

Hallo,

da ich nur sehr eingeschränkten Umgang mit meinem Kind habe (mündliche Absprache zwischen mir und der KM, zu mehr lässt sie sich nicht überreden, zudem hält sie sich manchmal nichtmal daran), möchte ich demnächst vor Gericht versuchen, mir ein vernünftiges Umgangsrecht einzuklagen.

Zuerst möchte ich mich aber nur einmalig von einem Anwalt über Chancen usw. informieren lassen. Ist so eine Beratung sehr kostspielig?

Dann noch eine Frage zu den Gerichtskosten: Von einem Freund weiss ich, dass er auch wegen geringen Umgangs vor Gericht gegangen ist und auch Recht bekam. Nun kann er seine Tochter alle 14 Tage sehen. Nur durfte er neben den Gerichts und-Anwaltskosten auch noch sämtliche Kosten seiner Exfreundin tragen. Ist dies bei so einer Verhandlung üblich?

Mich interessiert dieses finanzielle so sehr, da ich nicht der Reichste bin und auch schon mit Sparen dafür angefangen hab. Wäre wirklich froh, wenn mir jemand, der sich mit sowas auskennt, antworten würde.

Gruß Don

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag "Don",

Sie könnten sich überlegen, ob Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Bedürftige Kläger/Beklagte, damit diese auch ohne eigene finanzielle Mittel Ihre Rechte vor deutschen Gerichten wahrnehmen können. Diese PKH ganz dann sowohl die gesamten Kosten des Rechtsstreites übernehmen, oder nur anteilsmäßig. Wieviel genau von den jeweiligen Gerichten von den Rechtskosten übernommen wird, liegt im Ermessen des jeweiligen Gerichtes, das über die Bewilligung der PKH verfügt.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Don
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo BOBO,

vielen Dank für die Information :) Nun gehen mir aber noch andere Gedanken im Kopf umher. Ich war mit der KM mehrere Jahre zusammen und wir haben auch gemeinsam gewohnt. Könnte sie für diese Zeit evtl. Unterhaltsansprüche nicht nur für unser Kind, sondern auch für sich selbst geltend machen? Ich war mir immer sicher, dass man für die Ex nur Unterhalt zahlen müsse, wenn man mit ihr verheiratet war, aber da ich hier zuletzt ein paar Beiträge zum Thema gelesen habe, bin ich mir in der Hinsicht nicht mehr sicher. Könnte sie von mir für sich Unterhalt verlangen und sich diesen womöglich sogar einklagen?

MfG Don

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.919 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen