Kosten für Führerschein vom Vater einklagen ?

22. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
jensen05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Führerschein vom Vater einklagen ?

Guten Tag , wir haben im entfernten Bekanntenkreis einen Fall , wo der Sohn nach Scheidung der Eltern die Kosten für einen PKW Führerschein vom Vater vor Gericht einklagen will.
Die Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt / scheiden lassen , der volljährige Sohn lebt bei der Mutter und lehnt jeden Kontakt zum Vater ab. Z.Zt. macht er wohl eine Ausbildung .
Bekannte fragten mich , ob das so möglich sei , was ich zunächst verneinte. Meiner Meinung nach kann es nicht angehen , das der Vater zahlen muß , mit welchem Recht bitteschön ? Dann könnte ja jeder seinen Vater verklagen ? Oder ist die Rechtslage tatsächlich anders ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Wenn der Sohn einen Führerschein machen will, dann ist das seine Entscheidung. Dafür muss er auch selbst aufkommen. Eltern schulden den Kindern keinen Führerschein.

Aber: Während der Ausbildung sind BEIDE Elternteile nach wie vor Unterhaltspflichtig, wenn das Ausbildungsgehalt plus Kindergeld nicht ausreicht, um den Bedarf zu decken. Der Bedarf richtet sich allerdings nicht nach den Bedürfnissen des Kindes, sondern nach dem Gesamteinkommen der Eltern. Meist ergibt sich ab dem zweiten Lehrjahr kein von den Eltern zu leistender Unterhalt mehr.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

sicher, dass die dich nicht veräppeln wollen? So eine Klage wird keine Aussicht auf ERfolg habn...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Zitat:
sicher, dass die dich nicht veräppeln wollen?


Mit etwas Suchen findet man durchaus auch Aussagen von Anwälten, die Führerscheinkosten als Sonderbedarf einstufen.

Das KG Berlin hat in seinem Beschluss vom 22.11.2003 (Az.: 18 WF 431/03 ) jedoch entschieden, dass kein Anspruch des Kindes auf Erstattung der Führerscheinkosten besteht. Aus dieser Entscheidung ergibt sich aber auch, dass es im Einzelfall auch anders aussehen kann.

Zitat:
Bekannte fragten mich , ob das so möglich sei


Dass das Kind seinen Vater verklagt ist selbstverständlich möglich.

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