Kosten für Scheidung

31. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)
Kosten für Scheidung

Hallo, ich lebe jetzt fast ein Jahr getrennt von meinem Mann und denke so langsam über die Scheidung nach.
Vermögenswerte sind quasi keine vorhanden. Wir haben zusammen eine gemeinsame Tochter (5) die bei lebt. Ich denke das es keine Streitpunkte zwischen uns geben wird und wir sogar einen gemeinsamen Anwalt nehmen könnte.
Kann mir jemand sagen wie teuer, über den Daumen gepeilt, uns die Anwalts- und Scheidungskosten kämen?
Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Das hängt von deinem und dem Einkommen deines Mannes ab. Zumindest einer von euch braucht einen Anwalt (in diesem Falle du, wenn du die Scheidung einreichen willst). Daraus berechnet sich der Steitwert und damit Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn du nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügst beantragst dein Anwalt Prozesskostenhilfe für dich, dann kostet dich das ganze im günstigsten Fall gar nichts.
Geh zu einem Anwalt für Familienrecht, der kann die zielich schnell sagen was das alles so kostet.
Gruß
Andreas

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#2
 Von 
Ichkannnix42
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 23x hilfreich)

also ich verdiene etwa 850 EUR Brutto + Kindergeld + Unterhalt + Wohngeld. Mein Mann dürfte etwa 1800 EUR verdienen. Sonstige Vermögenswerte gibt es keine.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Manhattan35 ,

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/scheidung_kosten.htm

nach deinen Angaben kommen hier ca.1700-2000€ raus.

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Manhattan35, aufgrund Ihres Einkommens erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Die sollten Sie aber entweder vor Beauftragung eines Anwalts beim Amtsgericht beantragen oder den Anwalt bei Terminvereinbarung fragen, ob er das regelt.
Dann kostet Sie das Verfahren höchstens 10,-€. Sie könnten sich auch erstmal einen Beratungsschein besorgen und mit einem Fachanwalt reden. Ist auch nicht teurer!

Sollten Sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wovon ich Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenssituation dringend abraten würde, muß dieser voll bezahlt werden.





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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,


quote:
hamburgerin01 schrieb:
Sollten Sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wovon ich Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenssituation dringend abraten würde, muß dieser voll bezahlt werden.


Das war bei mir anders.

Frau bekam VKH (PKH), sie beantragte die Scheidung,
ich hatte keinen RA.

Zu zahlen hatte ich lediglich ca. 160€ Gerichtsgebühren.

lg
edy


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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Genau so dürfte es laufen. Einen gemeinsamen Anwalt gibt es nicht, da es nunmal Antragsteller und Antragsgegner gibt. Bei €850 dürfte es auf alle Fälle PKH geben. Damt sind auch die anfallenden gerichtskosten gedeckt. Für die Gegenseite kommen ohne Anwalt eben nur diese dabei heraus.
Gruß
Andreas

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#7
 Von 
emiku
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn es keinen gemeinsamen Anwalt gibt, so ist es doch zu empfehlen trotzdem gemeinschaftlich(also mit beiden Anwälten) das Vorgehen zu klären
Gruss
Emil

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"www.scheidungsrechtsanwalt.com"

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