Hallo, ich lebe jetzt fast ein Jahr getrennt von meinem Mann und denke so langsam über die Scheidung nach.
Vermögenswerte sind quasi keine vorhanden. Wir haben zusammen eine gemeinsame Tochter (5) die bei lebt. Ich denke das es keine Streitpunkte zwischen uns geben wird und wir sogar einen gemeinsamen Anwalt nehmen könnte.
Kann mir jemand sagen wie teuer, über den Daumen gepeilt, uns die Anwalts- und Scheidungskosten kämen?
Danke
-----------------
" "
Kosten für Scheidung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das hängt von deinem und dem Einkommen deines Mannes ab. Zumindest einer von euch braucht einen Anwalt (in diesem Falle du, wenn du die Scheidung einreichen willst). Daraus berechnet sich der Steitwert und damit Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn du nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügst beantragst dein Anwalt Prozesskostenhilfe für dich, dann kostet dich das ganze im günstigsten Fall gar nichts.
Geh zu einem Anwalt für Familienrecht, der kann die zielich schnell sagen was das alles so kostet.
Gruß
Andreas
-----------------
""
also ich verdiene etwa 850 EUR Brutto + Kindergeld + Unterhalt + Wohngeld. Mein Mann dürfte etwa 1800 EUR verdienen. Sonstige Vermögenswerte gibt es keine.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Manhattan35 ,
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/ehescheidung/scheidung_kosten.htm
nach deinen Angaben kommen hier ca.1700-2000€ raus.
lg
edy
-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Manhattan35, aufgrund Ihres Einkommens erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Die sollten Sie aber entweder vor Beauftragung eines Anwalts beim Amtsgericht beantragen oder den Anwalt bei Terminvereinbarung fragen, ob er das regelt.
Dann kostet Sie das Verfahren höchstens 10,-€. Sie könnten sich auch erstmal einen Beratungsschein besorgen und mit einem Fachanwalt reden. Ist auch nicht teurer!
Sollten Sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wovon ich Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenssituation dringend abraten würde, muß dieser voll bezahlt werden.
-----------------
""
Hallo,
quote:
hamburgerin01 schrieb:
Sollten Sie einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wovon ich Ihnen aufgrund Ihrer Einkommenssituation dringend abraten würde, muß dieser voll bezahlt werden.
Das war bei mir anders.
Frau bekam VKH (PKH), sie beantragte die Scheidung,
ich hatte keinen RA.
Zu zahlen hatte ich lediglich ca. 160€ Gerichtsgebühren.
lg
edy
-----------------
"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""
Genau so dürfte es laufen. Einen gemeinsamen
Anwalt gibt es nicht, da es nunmal Antragsteller und Antragsgegner gibt. Bei €850 dürfte es auf alle Fälle PKH geben. Damt sind auch die anfallenden gerichtskosten gedeckt. Für die Gegenseite kommen ohne Anwalt eben nur diese dabei heraus.
Gruß
Andreas
-----------------
""
Auch wenn es keinen gemeinsamen Anwalt gibt, so ist es doch zu empfehlen trotzdem gemeinschaftlich(also mit beiden Anwälten) das Vorgehen zu klären
Gruss
Emil
-----------------
"www.scheidungsrechtsanwalt.com"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten