Kosten für Unterhaltstitel

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Annithom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Unterhaltstitel

Hallo!

ich habe mal wieder eine Neu-Berechnung des Kindesunterhaltes erhalten. Bei jeder Änderung wird die Beurkundung des Unterhaltstitels durch das Jugendamt "erwünscht". Nach mehreren Recherchen im Internet bin ich nun darüber gestolpert, dass diese Beurkundungen i.d.R. kostenfrei sind. Nun... bei unserem Jugendamt anscheinend nicht... Im Gebührenbescheid wird sich auf §§ 59 , 60 Beurkundungsgesetz berufen. Im Amtsblatt des Landkreises sind die Kosten für die Beurkundung des Unterhaltes mit je 22€ hinterlegt.
Habt ihr damit Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank im Voraus,
Gruß
Annithom

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Da schafft sich die Gemeinde wohl eine zusätzliche Einnahmequelle.

Das Erstellen von Jugendamtsurkunden durch das Jugendamt ist grundsätzliche kostenfrei.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annithom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Danke für deine Antwort. Kann ich mich da auf irgendetwas berufen oder muss ich das so hinnehmen?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Einen genauen Gesetzestext habe ich dazu jetzt auch nicht parat. Mein zuständiges JA hat die Urkunde immer, und das über einen Zeitraum von 15 Jahren, kostenfrei erstellt.

Vielleicht mal so argumentieren, dass das JA die Urkunde ja im Namen des Kindes, also für das Kind erstellt, und dem Kind wolle man doch wohl kein Geld abknöpfen.

Ein Notar könnte sich auf das Beurkundungsgesetz berufen. Der Arbeitet dann aber im Auftrag des Unterhaltsschuldners.

LG nero

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