Kosten für Wohnheim der Tochter

24. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
soulsister61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Wohnheim der Tochter

Meine Stieftochter besucht seit September 2013 eine Berufsfachschule und muss während der Woche dort im Wohnheim bleiben.

Der Wohnheimvertrag wurde von beiden Eltern unterschrieben und wir gingen davon aus, dass die Mutter auch die Hälfte der Kosten trägt. Nun hat mein Mann bisher diese Kosten überwiesen und die Mutter will nichts zahlen.

Kann man diese Kosten einklagen ? Es handelt sich hier nicht um Unterhalt, den zahlt die Mutter sowieso nicht. Meiner Meinung nach müssten doch die halben Kosten einklagbar sein, da der Vertrag gemeinsam unterschrieben worden ist. So ähnlich bei Schulden im Innenverhältnis. Oder sehe ich da was falsch ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo soulsister61,

Warum zahlt die Mutter keinen Unterhalt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
soulsister61
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, tut mir leid, dass ich das vorhin vergessen habe. War nur etwas in Eile.

Weil Sie angeblich kein Geld hat. Sie zahlt für die zwei Töchter die bei uns Leben 100 Euro insgesamt. Wurde in einem Vergleich so ausgemacht.
Aber eine Tochter wird nächstes Monat 18, dann klagt sie selber den Unterhalt ein. Und für die zweite, die jetzt dort im Heim ist, hat mein Mann keine Lust mehr sich abzustreiten. Für den Sohn der bei Mama lebt, zahlt er aber regelmässig.

KM ist selbstständig, da kann man das Einkommen nicht so genau feststellen und daher verdient sie immer soviel, dass sie nichts zahlen muss.

Dachte nur, dass man vielleicht wenigstens mit diesem Vertrag sie dazubringen kann etwas zum Wohnheim dazuzuzahlen. Dachte an einen Mahnbescheid oder sowas.

Vielen Dank für eure Antworten schon im voraus.

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-- Editiert soulsister61 am 24.02.2014 16:28

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