Kosten für "gemeinsamen" Anwalt bei Scheidung?

21. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
amrei15
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für "gemeinsamen" Anwalt bei Scheidung?

Hallo! Wir sind getrennt lebend und wollen uns scheiden lassen. Die 3 Kinder leben bei mir. Ich gehe 25 Std./Wo. arbeiten. Mein Noch-Mann hat bisher keinen Unterhalt gezahlt. Er ist selbständig und in finanziellen Schwierigkeiten, Für meine Söhne bekomme ich Unterhaltsvorschuss, die Tochter ist schon 12, somit bekomme ich NICHTS für sie. Er kam auf die Idee mit der Scheidung, wandte sich an einen Anwalt und meinte, er könne uns ja "gemeinsam" vertreten. Das dies rechtlich nicht möglich ist, weiß ich, aber da wir uns weitersgehend einig sind, habe ich das mal so angenommen. Heute bringt er nach dem Papawochenende die Kids wieder und sagt mir, WIR müssten bis Ende nä Woche 1300Euro Anwaltskosten zahlen, damit wäre die komplette Scheidung abgegolten. Ich sagte, dass ER den Anwalt beauftragt hätte. Ich habe weder eine Rechnung noch sonst ein Schriftstück erhalten. Ich sehe mich nicht in der Pflicht! Gerichtskosten teilen ist klar, aber den Anwalt, den ER bemüht hat? Wie ist da die Lage? Muss ich den Anwalt mitzahlen?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

#Muss ich den Anwalt mitzahlen? #
Nein, derjenige der den Anwalt beauftragt, bezahlt ihn auch.

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#2
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

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#3
 Von 
Dad1993
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

Wenn du nichts unterschrieben hast, musst du auch nichts zahlen. Ohne schriftliche Einwilligung kann dein Ex niemanden in deinem Namen beauftragen.
Von einem gemeinsamen Scheidungsanwalt kann ich dir nur abraten.

Ein einzelner Anwalt kann zwar für euch die Scheidung abwickeln und dich mit vertreten(zum Scheidungstermin kommt ein zweiter Anwalt proforma hinzu, den du auch für diesen Tag selber zahlen musst), verpflichtet ist er aber deinem Mann, der ihn beauftragt hat. Er wird also die Dinge so rücken, das er rechtliche Möglichkeiten zum Vorteil deines Mannes auslegt, auch wenn er etwas anderes sagt.
Gehe lieber zu einem anderen Anwalt und lasse dich beraten. Auch du musst den Anwalt nicht in einem bezahlen, das geht per Prozesskostenhilfe auch in kleinen Raten ohne Zinsen.
Kann das aus eigener Erfahrung sagen, man spart zwar zunächst Anwaltskosten, später aber, wenn man sich besser auskennt mit der Materie, merkt man wie man damals über den Tisch gezogen wurde.

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#4
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dad1993
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 6x hilfreich)

@vier@amrei15
Klar zählt eine mündliche Einwilligung. Die hat sie aber aus dem Text zu entnehmen erstmal nicht gegeben, lediglich eine "in diese Richtung gehende Verfahrensweise nicht ausgschlossen". Zumal er wohl schon alles am Kinderwochenende [color=blue]alleine[/color] mit dem Anwalt "geklärt" hat. (da denke ich, wenn es mit rechten Dingen zugeht, sollte man zu zweit zum Anwalt gehen).
Auch wenn man "weitgehend" einig ist, lässt sich die Gefahr der einseitigen Einflußnahme des Exgatten auf den Anwalt, z.B. bei zusätzlichen heimlichen Terminen nicht auschließen.
Sie schreibt oben: "weitestgehend", nicht völlig einverständlich.
Das sind m.E. doch Anzeichen, die es sinnvoller erscheinen lassen, einen eigenen Anwalt zu nehmen, der die weiterreichenden Konsequenzen z.B. bestimmter Formulierungen kennt, weiß, wann befristungen sinnvoll oder gefährlich sind usw.
Ich rate da eher zur Vorsicht. Es kann die, aus heutiger Sicht einvernehmliche Scheidung schnell anders werden

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#6
 Von 
guest-12314.06.2010 10:35:19
Status:
Praktikant
(588 Beiträge, 336x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 251x hilfreich)

Dazu folgendens. Man kommt mit nur einem Anwalt nur dann aus wenn alles geregelt ist. Meine zukünftige und ich machen es so. Sie wird vom Anwalt vertreten, ich nicht. Wir sind uns aber soweit einig das es auch kein Problem ist. Wir sind beide erwachsene Leute und das ist auch gut so. Keiner will dem anderen etwas. Das wird in einer Urkunde notariell beglaubigt und dieser Zettel bleibt ein Jahr liegen. Nach diesem einen Jahr können wir die scheidung einreichen. Dort werden wir dann lediglich gefragt ob diese Einigung immernoch bestand hat. Ist dieses der Fall werden wir ruckzug geschieden sein. Kosten: ca. 500 Euro für die notarielle beglaubigung der Vereinbarung, finde ich im übrigen eine Frechheit, und dann nochmal ca. 1700,- Euro für den Anwalt und nochmal ca. 350,- Euro Gerichtskosten. Alles in allem wird es immer billiger wenn man sich versucht vorher vernünftig zu einigen.

Mfg


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