Guten Abend,
meine Ex und ich wurden vor ein paar Tagen geschieden und die Richterin hat den Versorgungsausgleich beschlossen. Der Beschluss ging uns zu, meine Ex und ich wollen den Vermögensausgleich nun aber doch nicht durchführen lassen, weil er beiden Nachteile bringt. (Hier bitte nicht diskutieren)
Meine Frage:
Wir müssen nun Beschwerde einlegen am OLG, was für beide Seiten Anwalts-, Gerichts- und Vergleichskosten mit sich bringen wird. Ist es kostengünstiger, eine Mitteilung durch einen Notar vornehmen zu lassen?
Vielen Dank für die Hilfe, die Frist endet bald...
Kosten sparen Beschwerde gegen VA - Anwälte oder Notar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich habe den Eindruck, dass Du die Sachen etwas vermischst...
Versorgungsausgleich ist in der Regel der Ausgleich der jeweils während der Ehezeit angehäuften Anwartschaften bei der gesetzlichen Rente, Betriebsrente o. ä.
Vermögensausgleich - hier meinst Du den Zugewinnausgleich?
Es wäre hilfreich dies noch einmal für alle zu konkretisieren, was tatsächlich gemeint ist.
Entschuldigung, Versorgungsausgleich natürlich.
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Der Versorgungsausgleich ist ziwingend durchzuführen, ergibt sich aus dem Gesetz. Die Ausnahmen sind auch fixiert: Ehe unter drei Jahren, um mal nur ein Beispiel zu nennen. Voraussetzungen für die Nichtdurchführung scheinen nicht da zu sein, und darum hätte man sich vorher kümmern müssen, vor der SCheidung.
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