Bisher habe ich immer die Kosten für Schulbücher und Klassenfahrt (190€), Ferienlager (230€) etc. komplett alleine finanziert. Ich bat nun den Kindesvater, die Schulbücher für das kommende Schuljahr auch einmal zu bezahhlen, er weigert sich. Wer/wo kann mir geholfen werden, um zu erfahren, ob er sich auch an den Kosten beteiligen muss. Er zahlt Unterhalt lt. Ddorfer-Tabelle, ansonsten nie etwas extra!!
Kosten teilen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Diese Kosten musst du alleine tragen. Die Pflichten des Vaters sind mit der Zahlung des Unterhalts abgegolten.
moin kizibowski lese hier mal nach.....Sonderbedarf?
In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war. Typisch für den Sonderbedarf ist, dass er aus dem normalen, laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann und auch nicht angespart werden kann.
2. Einzelfälle: Sonderbedarf ja oder nein?
Die folgende Auflistung soll einen Überblick über die einzelnen Fallgestaltungen geben. Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich.
Arztkosten
wenn notwendig, aber von der Krankenkasse nicht erstattet
Betreuungskosten
ja
Brillenkosten
ja
Familienfeiern
nein
Internatskosten
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten
Kindergartenbeitrag
nein. Die Mutter kann diese Kosten aber bei der Berechnung ihres eigenen Unterhaltsanspruchs von ihrem Einkommen abziehen, wenn sie berufstätig ist
Klassenfahrt
die meisten Gerichte: ja, siehe die Anmerkung unten
Kleidung
nein
Kommunion
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, die meisten Gerichte sagen "nein" (siehe die Anmerkung unten)
Lernmittel
nein
Möbel
nein
Musikausbildung
nein, es sei denn, es liegen gehobene Einkommensverhältnisse vor und die Musikausbildung gehört zum üblichen Lebensstandard der Familie
Musikinstrument
nein
Nachhilfe
ja, wenn unvorhersehbar und nicht über einen längeren Zeitraum
Pivatschule
nein
Prozesskosten
ja
Säuglingserstausstattung
ja
Schüleraustausch
sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen, siehe die Anmerkung unten
Sport
nein
Umzugskosten
ja
Urlaubskosten
nein
Zahnarztkosten
ja
Anmerkung: In einigen Fällen (z.B. bei Internatskosten, Klassenfahrten, Kommunion, Schüleraustausch) unterscheiden die Gerichte danach, ob der normale, laufende Unterhalt nach einer der unteren Stufen der Düsseldorfer Tabelle (das sind die Stufen 1 bis 5) gezahlt wird, oder nach einer höheren Stufe. Wird der laufende Unterhalt nur nach einer der unteren Stufen gezahlt, ist der Unterhalt also verhältnismäßig gering, dann liegt eher Sonderbedarf vor, als wenn der laufende Unterhalt höher ist.
wie du siehst lernmittel nein
ostseeperle;)
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