Kostenaufteilung

22. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
dirku
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenaufteilung

Ich hatte in der ersten Instanz das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine beiden Kinder zugesprochen bekommen, weil dies auch der Wunsch der Kinder war.
Die KM versprach (insbesondere den Kindern) auch, gegen diesen Beschluss keine Beschwerde einzureichen. Ihr Egoismus jedoch ließ sie trotzdem Beschwerde einlegen und dies, obwohl ich ihr und den Kindern mehrfach mitteilte, dass wir zukünftige Änderungen außergerichtlich abmachen können. Es kam dann auch so, dass die Tochter doch zur Mutter wollte (und dort polizeilich gemeldet). Ich sagte, dass ich mich dem nicht entgegenstellen würde. Die KM versprach, die Beschwerde zurückzuziehen...tat es aber nicht. Erst kurz bevor der Termin beim Kammergericht anstand, zog sie die Beschwerde zurück und es wurde eine Vereinbarung ans Kammergericht bzgl. der Regelungen geschickt.
Das Kammergericht entsprach der Vereinbarung, will aber eine hälftige Kostenaufteilung. Begründung: Der elterliche Konflikt war Ursache des Verfahrens. Ja...des Verfahrens der ersten Instanz vielleicht, aber nicht für das Verfahren in der zweiten Instanz.
Wie kann ich erreichen, dass die KM die vollen Kosten zu tragen hat? Immerhin machte ich zigmal klar, dass wir für die Neuregelung kein Gericht benötigen. Also wollte die KM mir einfach nur Kosten generieren, um mir zu schaden und hat dafür die Kinder mißbraucht.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie hoch sind denn die Kosten?

edy

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dirku
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Das weiß ich noch nicht, die Rechnung habe ich noch nicht erhalten, nur den Bescheid über das Verfahren. Der Streitwert wurde auf 3.000,00€ festgesetzt. Hinzu kommen natürlich auch die RA-Kosten.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo ,

bei einem Streitwert von 3000€ dürften sich die Gerichtskosten auf 350€ belaufen

edy

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#4
 Von 
dirku
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay...pro Person oder insgesamt?
Allerdings geht es mir natürlich darum, dass ich keine Kosten übernehmen möchte, weil ich ja anbot, alles außergerichtlich zu regeln und mir die KM nur aus Boshaftigkeit Kosten generieren wollte.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dirku
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke. :)
Aber die Hauptfrage bleibt noch offen:
Wie schaffe ich es, dass die Kosten nicht geteilt werden, sondern von der KM getragen werden, da ich von vornherein eine außergerichtliche Einigung wollte? Lohnt sich also ein Einspruch?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39540 Beiträge, 14166x hilfreich)

Ich bin eher skeptisch, dass man der Mutter die ganzen Kosten auferlegen kann. Fakt ist, es bestand Streit. Und dann ist aus Gründen der Rechtssicherheit eine Gerichtsentscheidung geboten. Im Unterhaltsrecht (Kinder) besteht sogar bei völliger Einigkeit der Eltern ein Anspruch auf einen Titel, also einer Gerichtsentscheidung oder einem vergleichbaren Dokument. So, Du hättest Deine mündliche Zusage jederzeit zurückziehen dürfen. Und diese Unsicherheit wäre ja nicht so toll gewesen für die Mutter. Hinzu kommt ja noch was: Ihr habt ja offensichtlich einvernehmlich eine Entscheidung der Kammer herbeigeführt. Da wird es wohl bei der Kostenaufteilung bleiben.

wirdwerden

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