Kostenaufteilung bei Prozesskostenhilfe

26. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Kostenaufteilung bei Prozesskostenhilfe

Hallo,
ich strebe nun eine Abänderungsklage des Kindesunterhaltes an, da meine Sohn nun (endlich) 18 Jahre alt ist. Da er nach langem Nichtstun wieder mal zur Schule geht, wird er wohl für die Klage Prozesskostenhilfe beantragen bzw. bekommen. Da ich bislang alle Gerichtsverhandlungen durch einen nur an´s Geld denkenden Anwalt verloren habe, durfte ich auch immer die Kosten für den Anwalt der Gegenseite und unseren Anwalt sowie die Gerichtskosten komplett tragen. Nun meine Frage.

Wie sieht die Aufteilung der Kosten im Falle eines positiven Ausgangs für mich aus??
Muss ich,weil ich arbeiten gehe, wieder alles bezahlen?

Danke für eure Antworten

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"Leben kann man das Leben nur vorwärts,aber verstehen wird man es nur rückwärts!"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Frank,

also wenn du einen gerichtl. Titel hast, musst dieser auch gerichtl. abgeändert werden.
Aber hast du es schon mal mit persönlichem Kontakt zu deinem Sohn probiert oder ist bei euch "Funkstille"?
Der Unterhalt muss ja ab dem 18 lebensjahr neu beechnet werden, denn auch die Mutter ist jetzt unterhaltspflichtig.Dein Sohn wird sicherlich Prozesskostenhilfe bekommen. Da du ja eigentlich nur eine Neuberechnung anstrebst könntet ihr dies vielleicht auch aussergerichtlich durch einen Anwalt oder Jugendamt veranlassen- vorausgesetzt alle Beteiligten kommen ihrer Mitteilungspflicht nach.(Schulbescheinigung, Einkommensnachweisusw.)Auch das Kindergeld kommt jetzt voll zu Anrechnung.
Wenn es leider nur gerichtl. bei euch geht, so reiche schnellst möglich die Klage bei Gericht ein, denn so lange musst du zahlen!!!
In unserem Fall dauert es nun schon fast 6 Monate.(März ist endlich der Termin vor Gericht)
Ob du PKH bekommst ist abhängig von deinem Einkommen.
Mein Mann bekommt PKH, da er kein Einkommen hat.

Gruß Thessa

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#2
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Thessa,
erstmal vielen Dank für Dein Schreiben. Also ein persönlicher Kontakt ist absolut nicht möglich, denn die Mutter sowie mein Sohn blockieren alle Versuche einen Kontakt herzustellen. Die würden sogar wegen 10€ mich vor Gericht ziehen. Da ist Hopfen und Malz verloren es im "Guten" zu versuchen. Da meine finanzielle Lage nicht so rosig ist, stellt sich mir die Frage, ob ich nach der Verhandlung (Abänderungsklage), wieder alles bezahlen muss (Gerichtskosten, Anwalt und gegnerischen Anwalt). Denn mein Sohn bekommt bestimmt PKH. Weißt Du da vielleicht bescheid??;)=
MfG

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#3
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Frank,

ja so einbißchen kenne ich dies auch.Da bleibt dir nichts anderes übrig als zu klagen.Ichgehe davon aus, dass du ein Gerichtsurteil hast, wo der Unterhaltsbetrag festgelegt wurde oder? Es wäre von Vorteil wenn du mal einpaar Zahlen nennen bzw. schreiben würdest. Was hast du bisher gezahlt und was verdienst du Netto abzgl.5%berufsbedingte Aufwendungen.Was verdient deine Ex bzw. hat sie Arbeit.Welche Schule macht dein Sohn? Das Kindergald wird ebenfalls voll angerechnet!!!
Vielleicht bekommst du ja doch PKH.Dir geht es nur um die Neuberechnung (Abänderung) weil dein Sohn nun Volljährig ist.Normaler weise trägst du nur deine Kosten.
In diesem Verfahren wird deine Ex auch aufgefordert ihr Einkommen offen zu legen-egal ob der Sohn noch bei ihr lebt oder nicht.Mein eigener Sohn ist auch 18 Jahre, lebt bei mir und ich und mein Ex haben einen Titel. Ich war beim Jugendamt und habe die Neuberechnung veranlaßt.Mein Ex zahlt nun (leider)an meinen Sohn aber es ist nun mal Gesetzlich so geregelt.Deine Ex hat da eigentlich nichts mehr zu veranlassen, dass muss dein Sohn nun tun.

Gruß Thessa

Such dir einen guten Anwalt - diesmal!! für Familienrecht!!

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#4
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Thessa,
also ich habe bisher 310€ gezahlt. Meine Ex verdient ca. 1000-1200€. Ich ca. 1800-2100€. Mein Sohn macht ein Berufsvorbereitungsjahr in einer entsprechenden Schule. Angeblich muss er den Hauptschulabschluss nachmachen (tstststs). Also ich muss bis zum abgeänderten Titel weiterhin die volle Summe zahlen??:(= Nun gut, vielleicht kannst Du mit den Zahlen etwas anfangen.
Gruß

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#5
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Frank,

leider kann ich heute nicht gleich ausführlich antworten(bin auf Arbeit und habe Stress)aber ich hoffe morgen.OK?
Also ich kann nur für den ersten Moment sagen, dass wenn dein Sohn noch privilligiert ist(also noch in allgm. Schulausbildung)dies muss natürlich noch geprüft werden, dann bleibt dir ein Selbstbehalt(und deiner Ex)von 890€!!Also momentan bei deinem Einkommen denk ich, zahlst du nicht zu viel.Muss man aber noch mal ganz genau berechnen. PKH ist da wohl auch nicht drin:-(
Ja solange du diesen Titel hast, musst du leider zahlen.
Solltest du allein nur zahlungsfähig sein, dann kannst du das gesamte Kindergeld abziehen. Es muss auch geprüft werden ob dein Sohn irgendwie Einkommen hat.

Aber das alles später...

Gruß Thessa

Muss mich verbessern, mein Sohn bekommt Unterhalt - aber eben weniger als vorher. Ich und mein Ex verdienen annähernd gleich.

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#6
 Von 
Frank (HH)
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi Thessa,
ich danke Dir schon mal im voraus für Deine Mühe.
Gruß

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