Kostenbeitrag und Insolvenz?

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Paul Karin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenbeitrag und Insolvenz?

Hallo!

Mir ist klar, dass es keinen Unterschied macht, ob Inso oder nicht. Bisher gezahlter Unterhalt 260 €, jetzt Kostenbeitrag für Heimerziehung 380€ (Sohn aus erster Ehe).

Das Einkommen wurde von Januar 08 bis Febr. 07 berechnet. Seit Januar läuft das Inso-Verfahren.

Somit bleibt ja nur der pfändbare Betrag und der ist knapp 300 € geringer als das Durchschnittseinkommen des letzten Jahres.

Bei meiner Berechnung käme ein geringerer Kostenbeitrag infrage.

Wie ist die Gesetzeslage, wenn durch die Inso ja ERWIESEN ist, dass das Monatseinkommen nicht so hoch sein wird?

LG, Karin

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
quitschi32
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 11x hilfreich)

Die Person die in der Inso ist darf die Unterhaltsberechtigte Person zusätzlich zu seiner Pfändungstabelle zuziehen.

zb.:3 Personen (2 Erwachsene 1 Kind) leben in eurem Haushalt und 1 Kind zusätzlich Unterhaltsverpflichtet dann schaut ihr in der Pfändungstabelle bei Abschnitt3 ausser der Ehepartner verdient eigenes Geld dann dürft
ihr nur in der Tabelle 2 schauen.

Inso befreit nicht vom Unterhalt ihr müsst sogar den Unterhalt zahlen ansonsten gefährdet ihr eure Inso.

Neues Unterhaltsrecht sieht sogar vor das die Ehefrau nicht mehr ind die Unterhaltsberechnung mit einfliest ob sie Geld verdient oder nicht ausser sie hat ein Kind das jünger ist als 3 Jahre.

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#3
 Von 
Paul Karin
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal!

Noch haben wir nur das Schreiben vom Jugendamt, dass der höhere Betrag festgesetzt werden soll, per Bescheid.

Der Sohn ist schon als unterhaltsberechtigte Person angegeben. Es geht mir ja nur um die erhöhte Zahlung. Letztes Jahr hat mein Mann besser verdient und da blieb ihm ja das GANZE Einkommen, jetzt wird ja gepfändet.

Grüße, Karin

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#4
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

das Jugendamt setzt nix einfach so fest...

eine Unterhaltsurkunde beim Jugendamt geht nur, wenn Papa zustimmt...

oder ist bereits ein Verfahren bei Gericht anhängig?

in der Inso berechnet sich der Unterhalt nach dem pfandfreien Betrag...

wieviele unterhaltsberechtigte Personen gibt es denn?

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