Kostenbeteiligung §91-93 SGB VIII während der anstehenden Rückführung

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nicma
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Kostenbeteiligung §91-93 SGB VIII während der anstehenden Rückführung

Hallo...

ich hätte 2 Fragen eine zum Thema Kostenbeteiligung SGB VIII und eine zu alltäglichen bzw. schulischen Aussgaben während des stationären Aufenthalts.

wie ist es während der Rückführung mit den Unterhaltszahlungen nach SGB VIII, wenn unsere Tochter 50 % des Monats bei uns ist?
Die Wohngruppe verweigert jetzt meiner Tochter die Bezahlung der Schulbücher & Materialien usw. Da die Rückführung ansteht, ob wohl es noch einen Zeitplan dafür gibt... wir zahlen Unterhalt ans Jugendamt und das Kindergeld wird auch abgeführt... somit haben wir theoretisch für unsere Grosse kein Geld zu Verfügung. Wer zahlt derartige Ausgaben und in welchen § sind diese Dinge gereglt?

Danke für eure Mühe.

Nicole

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2796 Beiträge, 919x hilfreich)

Hallo Nicole,

Unterhaltszahlungen nach SGB VIII gibt es nicht. Die unterhaltspflicht "ruht" und stattdessen hat man sich nach den von dir bereits genannten Paragraphen an den Unterbringungskosten des Kindes zu beteiligen. Bei einer nur 50% igen Unterbringung kann man unter Verweis auf § 94 Abs.4 SGB VIII eine prozentuale Kürzung des Kostenbeitrages verhandeln.

Die Wohngruppe hat überhaupt nichts zu verweigern. Die Wohngruppe ist - finanziert vom Jugendamt - viel mehr nach § 39 SGB VIII zur Sicherung des vollständigen notwendigen Lebensunterhaltes verpflichtet. Und Schulbücher gehören, sofern sie nicht der Lernmittelfreiheit unterliegen - definitv dazu. Sollte dies nicht passieren, ist dies zwingend dem Jugendamt und ggf. auch dem Landesjugendamt zu melden. Da würde ich überhaupt keinen Spaß verstehen.

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