Krankenversicherung - Uneheliches Kind

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Maaxi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung - Uneheliches Kind

Hallo,

folgende Situation:

Sie in PKV, verdient weit über Bemessungsbetrag
Er in GKV, könnte aber wechseln da auch über Bemessungsbetrag
Nicht verheiratet
Wohnen in einer Lebensgemeinschaft
Vaterschaft anerkannt und beurkundet

So jetzt zu meiner Frage:

Kann das Kind bei dem Vater in der GKV mitversichert werden ?
Wenn ja, nach welcher Grundlage ?

Ich habe das Internet lange bemüht und leider keine ausreichende Antwort bekommen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jumpel
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Maaxi,

die Mitversicherung beim Vater ist völlig Problemlos.

Hatte mich damals selber rein telefonisch bei der GKV (TK)nach der Mitversicherung unser Kind erkundigt. Gleiche Situation wie bei Euch.
Welche Angaben ich telefonisch gemacht habe kann ich jetzt nicht mehr sagen, aber ich habe gleich eine Versicherungskarte für unser Kind zugesandt bekommen.

Einfach mal bei Eurer GKV anrufen.


Grüße

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