Hallo,
folgende Situation:
Sie in PKV, verdient weit über Bemessungsbetrag
Er in GKV, könnte aber wechseln da auch über Bemessungsbetrag
Nicht verheiratet
Wohnen in einer Lebensgemeinschaft
Vaterschaft anerkannt und beurkundet
So jetzt zu meiner Frage:
Kann das Kind bei dem Vater in der GKV mitversichert werden ?
Wenn ja, nach welcher Grundlage ?
Ich habe das Internet lange bemüht und leider keine ausreichende Antwort bekommen.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen
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Krankenversicherung - Uneheliches Kind
21. Juni 2011
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Frage vom 21. Juni 2011 | 20:31
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenversicherung - Uneheliches Kind
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#1
Antwort vom 21. Juni 2011 | 21:23
Von
Status: Beginner (129 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo Maaxi,
die Mitversicherung beim Vater ist völlig Problemlos.
Hatte mich damals selber rein telefonisch bei der GKV (TK)nach der Mitversicherung unser Kind erkundigt. Gleiche Situation wie bei Euch.
Welche Angaben ich telefonisch gemacht habe kann ich jetzt nicht mehr sagen, aber ich habe gleich eine Versicherungskarte für unser Kind zugesandt bekommen.
Einfach mal bei Eurer GKV anrufen.
Grüße
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