Hallo ihr Lieben
Wir ( 3 Kinder ) haben einen kranken Vater ( 86 J ) .
Wo finde ich die Rechte und Pflichten der Kinder für die Versorgung unseres Vaters.
Wer kann die Einweisung in ein Pflegeheim veranlassen?
Wer kommt für die Kosten auf?
Ich weis nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, aber hier finde ich die besten " Wissende".
Danke im Vorraus.
Kranker Vater
26. September 2005
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Frage vom 26. September 2005 | 11:44
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 3x hilfreich)
Kranker Vater
#1
Antwort vom 26. September 2005 | 22:44
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
zu Einweisung: siehe hier -> http://www.babsies.de/sozialrechtliches/sozial_vorsorge.html
zu den Kosten:
Der kranke Vater wird ja sicher eine hohe Pflegestufe haben (drei?). Insoweit zahlt also zunächst seine Versicherung. Als zweites ist sein/e Vermögen/Rente heranzuziehen. Reicht das immer noch nicht, sind die Kinder drann. Nur falls diese ebenfalls mittellos sind, springt der Staat im Sinne von Sozialhilfe ein
mfg
TasseFloh
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