Kredit für Wohneigentum

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Annithom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit für Wohneigentum

Hallo,

kurz zu meiner Situation:
Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder aus früheren Beziehungen.
Meine Frau hat eine Immobilie, durch uns selbstgenutztes Wohneigentum, mit in die Ehe gebracht, in dessen Kredit ich mich auch habe eintragen lassen. Diese Kosten können doch grundsätzlich berücksichtigt werden auch wenn ich nicht im Grundbuch stehe oder wird das JA nur Kredite akzeptieren, wenn dadurch das Vermögen perspektivisch steigt?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Du zahlst also ein Haus ab und erwirbst daran kein Eigentum? Bischen ungewöhnlich oder? Was machst Du wenn Deine Frau sich scheiden lässt? Dann hast Du Geld in das Haus gepulvert und die Ex sagt nicht mal Dankeschön.

Das Dein Anteil an der Kredittilgung einkommensbereinigen angesetzt werden kann, sehe ich nicht. Zumal die Kreditverpflichtung nach Eintritt der Barunterhaltspflicht eingegangen wurde.

LG nero

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen