Hallo zusammen,
ich habe meiner Nochfrau im Dez/Jan die Selständigkeit mit ca. 18.000€ finanziert. Eine erste Rückzahlung gabs im Februar, danach (natürlich?) nichts mehr. Ende März ist sie nach eigener Entscheidung nach 2,5 Jahren Ehe (ohne Kinder) ausgezogen.
Nun denke ich, dass die Anschubfinanzierung, von der sie Waren gekauft hat, mit der Ehescheidung (TU, Zugewinn, Vorsorgeausgleich,...) nichts zu tun hat, richtig?
Wenn das so ist, gibt es Chancen, dieses Geld zurück zu bekommen? (Musste dieses Jahr schon meine Wohnung umschulden, weil ich natürlich nicht einfach mal auf so viel Kohle verzichten kann).
Hat jemand mit sowas schon Erfahrungen machen "dürfen" und kann mir nun einen zielführenden Weg beschreiben?
Danke vorab & schönes WE!
bubble
Kredit kurz vor Trennung
Notfall oder generelle Fragen?
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ich schieb mich nochmal hoch. :-)
Hast du mit deiner Frau einen Vertrag über diese Summe? Ansonsten würde ich versuchen mich gütlich auf die Rückzahlung zu einigen.
Es wäre ja keinem gedient, wenn ihr Laden gut läuft, dass sie zumachen muss um dich auszuzahlen.
Wenn ihr keinen Vertrag habt, kannst du ihr natürlich den mündlich geschlossenen Vertrag kündigen und um Rückzahlung bis.... bitten.
Habt ihr eigentlich getrennten Güterstand? Nicht das sie pleite macht und du mit zahlen musst.
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Liebes Forum, hallo Sika,
danke für Deine Antwort! Wir haben keinen Vertrag über diese Summe. Ich habe lediglich meine Überweisungen auf ihr Geschäftskonto mit Verwendungszweck.
Einen Laden hat sie nicht. Sie hat mittlerweile auch einen neuen Job (von dem ich offiziell nichts weiß), da sich die Waren nicht in der von ihr erwarteten Zeit/mit dem von ihr erwarteten Aufwand verkaufen ließen. Insofern kann sie nicht "pleite machen" - das ist sie schon.
Hierzu noch ein paar erklärende Worte: Sie verlangt und bekommt derzeit noch von mir vollen TU. Ihr Einkommen beträgt bei dieser Berechnung wegen des Verlustes ihres Gewerbes "0" (den aber faktisch ich habe bzw. finanziert habe!).
Trotz allem verfügt sie nun über die Waren und sie wird diese (Achtung, Unterstellung) vermutlich nach der Scheidung an eine Bekannte im gleichen Business aber mit Ladenlokal, verkaufen. Vielleicht sogar ohne Gewinn.
Eine gütliche Einigung erscheint mir schwierig bis unmöglich. Sie argumentiert, dass ich ihr das Geld doch schließlich für ihre Selbständigkeit geschenkt habe (für die sie jetzt keinerlei Anstrenungen mehr unternimmt). Abgesprochen war allerdings, dass sie zurück zahlt, indem sie dieses Jahr die Wohnungsfinanzierung übernimmt (ich bin Alleineigentümer).
Es ist nicht mein Ziel, sie finanziell zu ruinieren. Wenn Sie beim Verkauf einen Gewinn macht (wovon auszugehen ist) dann soll sie den auch bitte behalten. Andererseits kann es aber auch nicht sein, dass sie vollen TU bekommt (die Waren sind nicht essbar...;-) , am Zugewinn partizipiert (der aber erst noch errechnet werden muss), noch Aufstockungsunterhalt einklagt und meine Kohle dabei "vergessen" wird.
Vielleicht geben diese Zusatzinfos ein etwas geschlosseneres Bild!?
Gruß, bubble
Hallo Bubble.Spätestens bei der Zugewinnberechnung dürftest du einen Teil des geldes zurückbekommen da du durch die Überweisungen belegen kannst für wen und für welchen zweck.Mfg
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"recht haben und bekommen sind zwei verschiedene welten"
Hallo realist111,
ich war bisher der Meinung, dass für den Zugewinn die Vermögensveränderung während der Ehezeit relevant ist.
Vermögensbestand Hochzeit vs. Vermögensbestand Scheidung. Ist das Ergebnis positiv, steht dem Expartner die Hälfe zu.
Hier gibt es aber kein Vermögen, da das Geld für die Einkäufe ausgegeben wurde. Hier gibt es nur den Warenbestand ihres (Ex-)gewerbes.
Gruß
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