Hallo!
Ich hoffe doch, dass mir jemand helfen kann, denn ich habe ein sehr großes Problem! Mein Sohn ist ein Kuckuckskind. Kurz zum Sachverhalt: 2006 befand ich mich in einer Beziehung, im August kam es leider zu einem kleinen Ausrutscher auf einer Party mit meinem besten Freund XY. Mein Freund MM wusste von dem nichts. Im Oktober sagte mein Arzt mir herzlichen Glückwunsch, sie sind schwanger in der 6. Woche. Rein rechnerisch gesehen kam nur mein Freund MM in Frage, er wollte aber kein Kind und ich beendete die Beziehung und entschloss mich das Kind alleine groß zu ziehen. Beim Jugendamt gab ich MM als Vater des Kindes an und er erkannte auch die Vaterschaft an, kennt aber bis heute das Kind nicht und hat keinerlei Kontakt, kommt den Zahlungsverpflichtungen aber nach. Beim Jugendamt unterschrieb ich das ich im gesetzlichen Empfängniszeitraum nur mit MM verkehrt habe, obwohl mein Ausrutscher in diese Zeit fiel.
Mein bester Freund und ich hatten die ganze Zeit über guten Kontakt, er kommt uns öfter besuchen, spielt mit dem kleinen, wir fahren alle drei zusammen im Urlaub. Je älter der kleine wurde desto mehr sah mein kleiner aus wie mein bester Freund XY. Am Anfang zog ich das ganze im ins lächerliche, weil viele fragten ob der kleine ganz der Papa sei, antwortete ich immer nur, nein wie mein bester Freund. Jetzt kam uns das ganze auch mittlerweile sehr komisch vor und wir ließen ein privates Gutachten erstellen und dabei wurde die Vaterschaft meines besten Freundes bestätigt.
Jetzt zahlt die ganze Zeit mein Ex für ein Kind womit er nichts zu tun hat, das wollen wir nicht. Wir wollen nicht jemand anders für unsere Dummheit zahlen lassen.
Könnte mir bitte jemand sagen was für rechtliche Konsequenzen für mich bestehen wenn wir das ganze beim JA angeben und wie sowas abläuft?
Bekomme ich durch sowas eine Vorstrafe?
Mit welchen Kosten muss man rechnen?
Muss der leibliche Vater den Unterhalt an meinen Ex zurückzahlen oder muss ich den Unterhalt zurückzahlen und ihn vom leiblichen Vater einfordern?
Welche Möglichkeit würde es sonst für uns geben?
Für einen sachlichen Rat wäre ich sehr dankbar!
Kuckuckskind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Das ist zwar kein wirklich sachlicher Rat, aber trotzdem möchte ich meinen Kommentar mal loswerden:
Natürlich ist das jetzt eine ganz schön verzwickte Situation, aber ich finde es sehr anständig von Dir diese Sache jetzt klären zu wollen. Und das solltest Du auch so schnell wie möglich tun. Da hat ja jetzt keiner etwas von mit dieser Lüge weiterzuleben. Unterhalt kann meines Wissens nach nicht zurückverlangt werden. Aber so genau kenn ich mich da mit der Rechtslage auch nicht aus.
Also ich drück die Daumen.
Gruß Nicole
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@Salamander:
Ich weiß selber das es moralisch unterste Schublade ist was dort geschehen ist. Ich vertrage sehr wohl ehrliche Äußerungen, habe hier aber hauptsachlich geschrieben um mich rechtlich beraten zu lassen und nicht um mir moralisch vorwerfen zu lassen was dort geschehen ist. Ich hoffe sie haben meinen Beitrag richtig gelesen und auch den Satz das wir beide nicht wollen das jemand fremdes für unser Kind zahlt.
@Nicole:
Vielen lieben Dank für deine Worte. Wir möchten einfach nur so schnell wie möglich die Situation aufklären und nicht länger jemand falsches zahlen lassen, wollen aber vorher wenigstens die rechtlichen Folgen kennen. Danke dir nochmals!
-- Editiert von emma62 am 27.12.2008 00:05
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@Almah:
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Mit der Vorstrafe meine ich weil ich beim JA falsche Angaben gemacht habe bzw. den Schein unterschrieben habe, dass ich im Empfängniszeitraum mit niemand anders verkehrt habe. Ich werde definitiv noch warten.
Hallo emma!
Ich hab schon desöfteren gelesen, dass es wohl so ist, dass derjenige, der Unterhalt geleistet hat und nicht der Erzeuger des Kindes ist, dann wohl die geleisteten Zahlungen vom Erzeuger zurück verlangen kann. Das ärgert mich in vielen Fällen maßlos, weil mitunter die leiblichen Väter auch nichts davon wussten, dass sie Väter sind. Dann auf einmal kommt jemand, sagt herzlichen Glückwunsch, sie sind Vater und müssen den Unterhalt, den sie ja nicht geleistet haben zurückzahlen. Finde ich sehr ungerecht. Denn (ohne Dich jetzt damit anzugreifen, Du möchtest es ja gerade biegen) meist sind es ja die Mütter, die es dem Erzeuger und dem Unterhaltszahler eingebrockt haben.
Aber, wie mein Vorredner schon sagte, warte mal ab, vielleicht kennt sich ja jemand mit dieser Situation aus.
Viel Glück!
beijing
Hallo emma,
diese Geschichte zu bereinigen ist wohl tatsächlich insbesondere im Sinne des Kindes der sauberste Weg und wohl der einzige, auf dem für euch alle eine Zukunft auf einer gesunden Basis möglich wird.
Zunächst einmal müsste wohl die Vaterschaft des rechtlichen Vaters angefochten werden.
Das könnte er durchaus selbst in Angriff nehmen, da er ja von der Möglichkeit, dass es sich bei dem Kind nicht um seines handelt, keinerlei Kenntnis hatte.
Allerdings halte ich es für günstiger, das alles möglichst schon im Vorfeld einer gerichtlichen Feststellung zu klären.
So absurd die ganze Geschichte ist, so *vorteilhaft* ist in dieser Situation doch der Umstand, dass der rechtliche Vater keinen Kontakt zu dem Kind hatte ... wie viel problematischer wäre die ganze Lösung, wenn hier eine zwischenmenschliche Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater bestünde.
Schadensersatz dem vermeintlichen Vater gegenüber sollte nicht nur selbverständlich, sondern wird wohl auch unvermeidlich sein.
Auch und gerade weil das womöglich ein schwieriger Gang wird meinen vor der Entschlossenheit, sich den Konsequenzen vergangener Fehler vollumfänglich zu stellen.
Suche anwaltlichen Rat, um im Vorfeld weitere Fehler zu vermeiden und nun planmäßig vorgehen zu können.
Viel Erfolg!
liebe schreiberin,
ich denke das das was haselstrauch schreibt ist tatsächlich der beste weg.
im gegensatz zu den oben schreibenden, denen wohl nie ein fehler in ihrem leben unterlaufen sidn, möchte ich dir sagen, das ich es wirklich klasse finde, dass du das aus der welt schaffen willst.
ich denke, dass viele das nicht tun würden. dafür hast du echten respekt vedient und kein anpöbeln.
ausrutscher lassen sich nicht rückgängig machen und da dieser mann sich ja heute noch positiv in deinem umfeld aufhält, sogar konntakt zu seinem kind hat, war wohl, auch auf das verhalten des ex zurückkomend eher er der ausrutscher.
ziehe es bitte auch durch und euch viel glück
uwe
-- Editiert von uweundpapa am 27.12.2008 10:57
Hallo,
den bereits bezahlten Unterhalt mußt der leibliche Vater wohl erstatten. Strafrechtlich dürftest Du nichts zu befürchten haben. Du kannst es in dem Moment ja einfach verdrängt haben- was wohl auch der Fall war.
Gruß von Patti
Liebe Emma 62,
moralisch möchte ich diese Angelegenheit jetzt nicht bewerten.
Sobald, der beurkundete KV über den Sachverhalt informiert ist, bleibt ihm eine gewisse Zeit um zu klagen. Hier ist die Klagerichtung: unber. Unterhalt zurück!
Entweder ihr geht diesen Weg oder -jetzt wird verhandelt- . (Kommt auf seiner Rechtskenntnis an). Desweiteren per pers. Mail.
Liebe Grüße von Katrin
@Katrin1966
** Hier ist die Klagerichtung: unber. Unterhalt zurück! **
magst du erklären, weshalb der aktuelle rechtliche Vater klagen sollen müsste, wenn die TE aus freien Stücken zu Schadensersatz bereit ist?
Die einzig denkbar notwendige *Klagerichtung* ist eine Vaterschaftsanfechtung.
Grüße
-- Editiert von Haselstrauch am 27.12.2008 14:59
Lieber Haselstrauch,
es ist richtig! Vollkommen richtig!
Ich möchte sie zu nichts überreden oder sonstiges unterstützen. Sie hat als geschäftstüchtiger Mensch über sich und ihre Vorgehensweisen zu entscheiden, dass wird sie auch tun müssen.
Sie hat sich auf jeden Fall mit einem Anwalt zusammenzusetzen, damit sie über alle rechtl. Konsequenzen informiert ist.
Nichtwissen, schützt vor Strafe nicht.
Liebe Grüße von Katrin
Nachtrag:
- vielleicht will der beurk. Vater seine Vaterschaft nicht aufheben ? Was macht man da? Sie hat der Vaterschaft zugestimmt. Ein Faktum, welches zu beachten ist.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass der beurkundete Vater sofort zustimmen würde die Vaterschaft aufzuheben, nicht umsonst wünscht er uns regelmäßig zu „verrecken“.
Jetzt nochmal zu meinem Hauptproblem:
Wenn lediglich die Kosten anfallen würden die wir für den unrechtlich erhaltenen Unterhalt bezahlen müssten, wäre es kein Problem und würden diesen sofort an den beurkundeten Vater zahlen, bis jetzt 3800,- €
Meine größte angst ist, das ich wegen Mittelbare Falschbeurkundung oder Personenstandsfälschung angezeigt und strafrechtlich verfolgt werden könnte, und eine Vorstrafe bekomme, denn dann hätten sich meine Zukunftspläne erledigt, dann bekomme ich in meinem Berufsfeld keinen neuen Job mehr. Und das macht das Leben für mich und meinen kleinen sehr schwer.
Dann habe ich natürlich Angst welche Kosten sonst noch auf uns/ mich zukommen könnten, weil eine Vaterschaftsanfechtung etc. kosten ja auch, und es gab ja in der Vergangenheit auch eine Gerichtsverhandlung wegen dem Unterhalt gegen den beurkundeten Vater. Muss ich diese Kosten dann auch noch nachträglich erstatten? Ich habe Angst, dass aus dem Fall ein Loch ohne Boden wird, welches ich in dem Ausmaß nicht auffangen kann.
Es ist klar, dass wir die ganze Sache klären müssen, nur wie das ist die Frage!? Schon allein weil der leibliche Vater meines Kindes auch in vollem Umfang Vater sein möchte. Wir wollen einfach nur das Beste für unseren Sohn.
-- Editiert von emma62 am 27.12.2008 16:14
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Emma, meine Hochachtung für Dich! Bring die Sache in Ordnung, vor allem im Interesse Deines Kindes! Geh den geraden Weg, wenn Ihr ganz sicher seid, daß der Test ordnungsgemäß gemacht wurde. Um den zu Unrecht geleisteten Unterhalt würde ich nicht auf ein Verfahren warten, wozu? Teile doch dem Scheinvater mit, daß Du eine frohe Botschaft für ihn hättest und daß er von Dir Geld bekäme, er müsse sich aber noch etwas gedulden, weil noch Formalitäten zu erledigen seien.
Dann mit dem Realpappi auf zum JA, nicht ausfragen lassen, warum und seit wann und weshalb erst jetzt und so."Ich möchte eine Erklärung abgeben" Basta!
Wegen der Falschbeurkundung brauchst Du Dir m.E. keine Gedanken zu machen, denn es gibt so etwas wie Rücktritt und tätige Reue, die Du ja damit einleitest, auch wenn die "Tat" schon geschehen ist
Die beim JA werden Euch sagen, was dann zu tun ist. Vermutlich ist dann doch eine Klage notwendig, denn der Scheinvater muß ja seine Vaterschaft loswerden, bevor der richtige Vater seine Würden übernehmen kann. Das kann man nicht einfach durch eine Unterschrift beseitigen, sonst....jede Woche neu? Die Gerichtkosten sind dafür aber minimal, etwas über 200€, einen Anwalt brauchst Du dafür nicht unbedingt, sonst kämen nochmals ca.500€ hinzu.
Und wegen der Moral brauchst Du Dir wirklich keine Gedanken zu machen: Männer gehen fremd, Frauen gehen fremd, und das seit Jahrhunderten, und wie war das mit dem ersten Stein?
Ich wünsche gutes Gelingen! :
-- Editiert von Pachlus am 27.12.2008 22:03
--- editiert vom Admin
Nun sag doch mal bitte, Emma, warum wünscht der Scheinvater Euch regelmäß "zu verrecken" , wie du schreibst. Weiß er schon, daß er nicht der Vater ist?
Ich frage nur wegen der 2-Jahres-Frist!
koine Antwoart)
Ja, keine Antwort ist auch eine,
außerdem trau' ich mich mal!!
Warum darf man eigentlich in einem öffentlichen Forum keine moralische Bewertung abgeben? Wenn teilweise intimste, familiäre Zusammenhänge hier öffentlich gemacht werden bzw. man einen Einblick gewinnt, dann darf man auch eine moralische, verwerfliche Seite dieses Tun's hervorheben!
>Fremdgeh'n in einer festen, vertrauensvollen Beziehung, ist schon ein schwerer Vertrauensbruch des jeweiligen Partners und kein "Ausrutscher", diese Bezeichnung nehmen Frauen gern als Entschuldigung in der Öffentlichkeit, also, wie man sieht, auch in diesem Forum.<
Und diese Worte, meine Damen und Herren, müssen auch mal gestattet sein, auch, wenn viele meinen, dass ich - oder egal wer - nicht das Recht dazu haben, gut, ich hab' es mir genommen!
So, nun könnt ihr mich zerpflücken!
PS.: Wenn die Frage kommen sollte,...hast du nicht auch mal, ...warst du nicht auch mal..., nein, nicht, wenn in einer festen Beziehung!
Freundliche Grüße, peter-norbert.
PS.: Man kann ja bald annehmen, dass es hier gutgeheißen wird, nein, das ist es nicht!
-- Editiert von peter-norbert am 29.12.2008 22:45
--- editiert vom Admin
hallo britt186,
wenigstens einer/e spricht mit mir und haut mir nicht gleich auf die Fre...e, obwohl ich von meiner (persönlichen) Meinung überzeugt bin! Frauen wissen, was sie tun, wir sind dann meistens besoffen und wissen es nicht.
Das war von mir eine ehrliche Antwort, keine faule Ausrede.
Diese Frage hab' ich doch erwartet, drum habe ich doch vorgebaut!
Weiß ja nicht, wie du das meinst, aber doch, doch, ich hab schon öfters, aber nicht in einer festen Beziehung, warum auch?
peter-norbert.
Habe meinen Beitrag um 23:47 reingestellt und nicht um 23:57, komisch die Uhrzeit hier!
-- Editiert von peter-norbert am 29.12.2008 23:50
-- Editiert von peter-norbert am 29.12.2008 23:51
Hallo peter-norbert,
Moral war gestern.
Auch dieser Thread zeigt eindrucksvoll, wie aus einem vorsätzlichen Betrug, an Scheinvater und Kind ein seichtes "hoppala" kreiert und vollkommen von Schmerz befreit umgesetzt wird.
Ein wenig Angst vor den neuen Möglichkeiten, zum Gesetz, zur Kenntnis der Abstammung, schwingt freilich mit.
An die Nase aber, müssen sich weite Teile der Gesellschaft selber fassen, auch Leute wie du und ich.
Ich habe es auch immer so gehalten, wie von dir beschrieben, aber ich habe mir etwas vorgemacht, die wohl falschen Leitbilder gehabt.
Ich würde heute nicht vor meinen Problemen stehen, denn ich hätte bereits mehrere Kids, von unterschiedlichen Müttern, mit mehreren Verpflichtungen.
Ich könnte denen zwar nicht voll nachkommen, aber ich hätte jede Menge Ansprüche auf Staatsknete und Umgang.
So, bin ich eines der letzten Schlachtrindviecher.
Nein, Moral war gestern!
Liebe Grüße
-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"
Hm- wirklich, Moral war gestern?
hallo,
ich bin hier beim Durchstreifen des Forums angelangt und stoße auf diesen Ausspruch:
...>Nein, Moral war gestern!<
NEIN! Moral ist heute, kommt nur auf den individuellen Menschen drauf an!
Wer selber keine hat, hat auch anderen gegenüber keine!
Dies ist nur eine Anmerkung, keiner bestimmten Person zugeordnet!
Grüße, Peter-norbert
-- Editiert von peter-norbert am 04.01.2009 22:33
Hallo zusammen,
ich finde es schön zu lesen, dass ein Mensch bereut und seine Fehler gut machen will.
Muss deswegen ja nicht auf Ehebruch stehen oder auf Betrug in anderer Weise.
Das Kind wird ja nicht mal geschädigt, was will man noch mehr.
Ich würde mich umfassend beim Anwalt BERATEN lassen und dann weiter sehen.
Alles wird gut;)
-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"
Ich finde es auch gut, dass ihr das richtig stellen wollt und dem rechtlichen Vater den bisher gezahlten Unterhalt zurueckzahlen wollt.
Ich habe sowas aehnliches aus dem Bekanntenkreis miterlebt, da ging es aber um Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt. Der leibliche Vater hat sein eigenes Kind dann einfach adoptiert, musste keinen Unterhaltsvorschuss zurueckbezahlen und hat dann halt einfach die Unterhaltszahlungen ab dem Zeitpunkt der Adoption uebernommen.
Da muss man erst mal drauf kommen!
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