Kündigung Elternzeit

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
M. Monika
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung Elternzeit

Mein Arbeitgeber hat Ende letzten Jahres (2006) mitgeteilt das er nach Ende meiner Elternzeit (Ende dieses Jahr 2007) keine Arbeit mehr für mich hat. Daraufhin wollte ich wegen einer langjährigen zusammenarbeit keinen ärger machen und habe einer Kündigung v. seiner Seite eingewilligt. Nun habe ich erfahren das er 2 neue Angestellte an meiner Stelle eingestellt hat! Nun bin ich ziemlich enttäuscht und wollte fragen welche Möglichkeiten / Ansprüche ich habe ohne dort jemals wieder arbeiten zu müssen (Möchte diesem Menschen nie wieder unter die Augen treten) - Abfindung etc.?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Ich sehe da erst mal keine Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen. Du hast die Kündigung akzeptiert, damit ist das Vertragsverhältnis beendet.

Wenn dein Arbeitgeber NACHWEISLICH die Kündigung damit begründet hat, dass die Stelle wegfällt und sie dann doch sofort an neue Mitarbeiter vergeben wird, dann könnte man vielleicht Schadenersatz wegen arglistiger Täuschung geltend machen. Aber da solltest du dich erst mal von einem Anwalt beraten lassen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen