Kürzung Kindesunterhalt wegen angeblichen Wechselmodells

30. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Mandarinchen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Kürzung Kindesunterhalt wegen angeblichen Wechselmodells

So-nun der nächste Klopper...... Gestern bekam ich Post von der Anwältin meines Mannes, dass man ja gehofft hätte, sich bei der Immobilie gütlich zu einigen, dieses aber nicht geklappt hat, mein Mann nun beschließt den Kindesunterhalt zu kürzen. Es wird behauptet, dass ein Wechselmodell bei der Kinderbetreung vorliegt-was nicht der Fall ist, da ich die Kinder 2/3 und er 1/3 in der Woche hat. Außerdem muss ich für alles aufkommen, wie Kleidung,Schulsachen, Nachhilfe....., was auch völlig ok ist, bei normaler Unterhaltszahlung. Nun hat er berechnet, dass aufgrund des angeblichen Wechselmodells, ich eigentlich nur nach einen Anspruch auf 129€ für beide Kinder zusammen von seiner Seite hätte. Man muss überlegen, dass er wahnsinnig gut verdient und ich im Moment 489€ und 589€ für die Kinder bekomme-jetzt würden mir rund 1050€ fehlen..... Ein Titel liegt nicht vor.... Kann er das zum nächsten Monat einfach spontan machen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na, dann machen wir halt hier weiter.

Wieso um alles in der Welt hast du denn mitten in der Trennung die Handwerkerrechnungen bezahlt? Hast du denn dazu deinen Anwalt befragt? Hat der dir das empfohlen? Wenn du eh zahlst, hättest du dir doch die ganze Schreiberei hier im Forum sparen können.

Du hast eine enorm komplexe Vermögenslage. Da ist während der Ehe ein Erbe eingeflossen (das ist beim Zugewinn herauszunehmen), da gibt es einen Kredit auf deinen alleinigen Namen, da hat dein Ex die Firma per Ehevertrag ausgeklammert, da gibt es eine gemeinsame Immobilie, die schwer zu vermarkten ist ... glaubst du denn, dass dir irgendjemand hier im Forum verbindlich sagen kann, wie das alles zu regeln ist? Da geht es doch um große Beträge! Und deshalb ist das eine Sache für einen Anwalt, der alle Fakten kennt.

Jetzt kürzt dein Mann einseitig den Kindesunterhalt, weil er ein Wechselmodell geltend macht. Du bestreitest das. Wie sollen wir beurteilen wie das jetzt aussieht. Geschrieben hat das SEINE Anwältin. Und jetzt rate mal, wer darauf antworten sollte! Richtig, DEIN Anwalt!

Wenn keine Einigung erzielt werden kann, dann muss halt der Trennungs- und Kinderunterhalt gerichtlich festgelegt werden. So geht das Spiel. So besonders ist deine Scheidung nämlich auch wieder nicht. Also auf zum Anwalt ...

Grüße
Marcus


-- Editiert von Marcus2009 am 30.04.2016 18:05

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja, und zwar sofort. Da sind einfach zu viele Baustellen. Auch unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mandarinchen,

Warum schreibst du zum selben Sachverhalt in zwei unterschiedlichen Themen?

Jeder antwortet nun wo er will?

ob das übersichtlich bleibt?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
dein Problem:

Zitat:
..... Ein Titel liegt nicht vor....

Solange das so ist, hast du keine unmittelbare Handhabe wenn die Mann die Unterhaltszahlungen kürzt oder gar ganz einstellt.
Also mein Tip: geh zum Fachanwalt, lase einen Titel erwirken (entweder per JA Urkunde, oder per Gerichtsbeschluss). Der kann dann deine anderen Scheidungsprobleme auch gleich mit beheben.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

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