Kürzung vom Selbstbehalt

3. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Hustelinchen68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kürzung vom Selbstbehalt

Hallo,
mein Sohn hat sich von seiner Freundin getrennt. Die beiden haben ein gemeinsames Kind. Die kleine Maus ist 17 Monate. Sie erhält Hartz IV. Mein Sohn ist Vollzeitbeschäftigung und verdient 1350, 00 Netto und zahlt Unterhalt für seine Tochter. Nun bekommt er Post vom Jobcenter, dass er Betreuungsunterhalt für seine Freundin zahlen soll. Da seine Freundin die gemeinsame Wohnung verlassen hat und ihm die Wohnung zu groß ist, hat er sie gekündigt und einen Nachmieter stellen dürfen. Da er noch keine neue Wohnung hat zieht er vorübergehend bis er was eigenes gefunden hat zu uns. Also wir sind seine Eltern und bewohnen eine zwei Zimmerwohnung. Er schläft zur Zeit bei uns auf der Couch. In der Not sind wir für unseren Sohn da, auch wenn wir ihm als Eltern nur ein Schlafplatz anbieten können. Er zahlt keine Miete an uns. Meine Frage ist wie hoch ist sein Selbstbehalt? Ich habe gelesen, daß der Selbstbehalt bei 1160,00 liegt. Kann das Jobcenter den Selbstbehalt noch weiter kürzen, weil er keine Miete zahlt? Bis wie weit dürfen sie sein Selbstbehalt kürzen? Danke in voraus.
Gruß Hustelinchen68

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Wie viel Unterhalt bezahlt er denn für seine Tochter?

wirdwerden

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#2
 Von 
Hustelinchen68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und frohe Ostern.
Er zahlt laut Jugendamt 188,00 €.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Okay, er zahlt also unter dem Mindestunterhalt für das Kind. Betreuungsunterhalt ist nachrangig, die einzige Frage, die sich hier stellt, die ist, ob er den Kindesunterhalt aufstocken müsste.

Zwar kann bei fehlenden oder geringen Mietkosten, etwa wegen einer neuen Beziehung, der Unterhalt grundsätzlich aufgestockt werden, der Eigenbedarf herabgesetzt. Dies gilt aber nicht, wenn sich der Betroffene selbst beschränkt, wie hier, auf alles verzichtet. Und wenn schon der Kindesunterhalt für diese vorübergehende Situation nicht aufstockbar ist, dann doch erst recht nicht der Betreuungsunterhalt.

Der Sohn sollte dem JC mitteilen, dass er durch Zahlung des Kindesunterhalts an der Selbstbehaltsgrenze liegt, weitere Zahlungen nicht möglich sind.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hustelinchen68):
Nun bekommt er Post vom Jobcenter, dass er Betreuungsunterhalt für seine Freundin zahlen soll.
Er soll vermutlich erklären, ob oder ob nicht... stimmts?
Er kann nachweisen, dass er das nicht kann. Das JC muss fragen, will schließlich für Mutter+Kind so wenig wie möglich zahlen.

Der Selbstbehalt für Erwerbstätige ist 1.160,-
Er wird ja intensiv nach ner Wohnung für sich suchen, oder? Das sollte er dem JC mitteilen, damit vermeidet man möglichst unnötigen Hin-und Her-Schriftverkehr.

Zitat (von Hustelinchen68):
Bis wie weit dürfen sie sein Selbstbehalt kürzen?
Das JC kann keinen Selbstbehalt kürzen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Hustelinchen68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Er soll vermutlich erklären, ob oder ob nicht... stimmts?
Er kann nachweisen, dass er das nicht kann. Das JC muss fragen, will schließlich für Mutter+Kind so wenig wie möglich zahlen.



Genau er musste Formulare ausfüllen. Nun wartet er auf Antwort. Normalerweise ist das Jobcenter recht schnell und antwortet innerhalb von 14 Tagen. Er am 01.04.2021 mitgeteilt, dass sich seine Adresse geändert hat. Ich denke mal, dass er dann wieder Post bekommt, weil das Jobcenter bestimmt wissen möchte wie die neuen Mietausgaben sind. Er kann dann ja nur sagen, dass er vorübergehend bei seinen Eltern wohnt und intensiv nach einer für ihn bezahlbaren Wohnung sucht. Er wohnt bei uns Mietfrei auf der Couch. Ich hoffe man legt es dann nicht so aus, dass er dann ja mehr Geld zur Verfügung hat weil er keine Miete zahlen muss. Auf der einen Seite ist es gut, so kann er sich was für die Kaution zusammen sparen. Wir hoffen das er schnell was findet. Gibt es da irgendwelche Regelungen mit denen man beim Jobcenter argumentieren kann, dass man mein sein Selbstbehalt nicht noch weiter kürzen kann? Danke euch
LG

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Hustelinchen68):
dass er Betreuungsunterhalt für seine Freundin zahlen soll...Genau er musste Formulare ausfüllen
Bemerkst du den Unterschied? Er soll also nicht zahlen, sondern über Formulare was erklären.
Zitat (von Hustelinchen68):
Normalerweise ist das Jobcenter recht schnell und antwortet innerhalb von 14 Tagen.
Warum sollte das JC jetzt schnell sein?

Nochmal: Das JC kann den Selbstbehalt NICHT herabsetzen. Der Selbstbehalt wird jährlich neu festgelegt--- daran hat sich das JC zu halten. Das JC kann nichts auslegen, deshalb muss man auch nicht argumentieren. Vergiss das bitte.

Zitat (von Hustelinchen68):
Er kann dann ja nur sagen,
NÖ. Er braucht jetzt gar nichts sagen. Auch nichts schreiben.
Nur Wohnung für sich suchen. Genügt.

Ob Couch oder LuMa und mietfrei -----geht hier das JC gar nichts an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das JC kann aber einen Bescheid über Zahlungsverpflichtungen erlassen, das ist dann faktisch die Herabsetzung des Selbstbehalts.

Aber, wie ich schon geschrieben habe, er zahlt Kindesunterhalt unterhalb des Selbstbehalts. Erst wäre gegebenenfalls der Kindesunterhat bis zur untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle aufzustocken. Und selbst dafür gibt die derzeitige Situation nichts her. Ein Bescheiden auf ein Bett anstelle einer kleinen Wohnung führt eben nicht zur Senkung des Selbstbehaltes. Zur Senkung kann eine dauerhafte neue Beziehung in einer angemessenen Wohnung führen.

Mich wundert es, dass das JC überhaupt das Formular geschickt hat. Denn aus der Höhe des Kindesunterhalts, ergibt sich ja im Prinzip, dass er nicht leistungsfähig ist.

wirdwerden

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#8
 Von 
Hustelinchen68
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke mal das es für das Jobcenter ein normaler Behördenakt ist. Sie müssen ja erstmal gucken ob etwas zu holen ist. Das war bei meinem ältesten Sohn vor 14 Jahren auch. Auf Grund seiner Behinderung nicht arbeitsfähig. Mit 18 Jahren wollten wir Grundsicherung beantragen. Mussten aber erst ein Rentenantrag stellen obwohl fest stand er bekäme keine. Aber es musste erst einmal schwarz auf weiß haben, dass er keinen Anspruch hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
smogman
Status:
Student
(2778 Beiträge, 913x hilfreich)

Zitat (von Hustelinchen68):
Kann das Jobcenter den Selbstbehalt noch weiter kürzen, weil er keine Miete zahlt?
Ja, aber nicht mit dieser Begründung. Mietfreies Wohnen ist nur dann relevant, wenn ihr es eurem Sohn extra mit der Absicht gewährt, dass er mehr Unterhalt zahlen kann (siehe Unterhaltsleitlinien Punkt 8). Da das in 99,9% der Fälle nicht vorliegt, ist das mietfreie Wohnen deshalb meist irrelevant. Sehr wohl hat der Vater aber weitere Einsparungen in den Lebenshaltungskosten durch gemeinsames Wohnen, einen sogenannten Synergieeffekt. Dieser wird im Unterhalt oft mit einer Kürzung des Selbstbehaltes von pauschal 10% belegt, aber theoretisch ist auch eine viel größere Kürzung des Selbstbehaltes möglich, nämlich bis auf das sächliche Existenzminimum oder in Einzelfällen sogar noch darunter. Trotzdem wird dies relativ selten gemacht (nach meiner Erfahrung).

Zitat (von Hustelinchen68):
Er zahlt laut Jugendamt 188,00 €.
Gibt es eine Beistandschaft beim Jugendamt? Wenn nein, ist dieser Wert nichts wert. Er ist nicht bindend für das Jobcenter.

Zitat (von Anami):
Das JC kann keinen Selbstbehalt kürzen.
Jeder kann das. Ob man sich darüber einig wird, ist die entscheidende Frage. Da es sowohl den Unterhaltsleitlinien als auch der ständigen Rechtsprechung entspricht, besteht für mich erst mal kein Grund dafür, dass die Jobcenter sich dessen nicht auch bedienen.

Zitat (von Anami):
Der Selbstbehalt wird jährlich neu festgelegt--- daran hat sich das JC zu halten. Das JC kann nichts auslegen, deshalb muss man auch nicht argumentieren.
Das ist ein weit verbreiteter Mythos und der Hauptgrund für das ständige Scheitern Unterhaltspflichtiger vor dem Gericht. Am Ende schaut man dumm aus der Wäsche und weiß nicht mal warum eigentlich. In der Argumentationsebene ist im Mangelfall grundsätzlich mal der Schuldner und nicht der Gläubiger. Ein richtig anstrengender Gläubiger fordert in dieser Fallkonstellation einfach den Mindestunterhalt und lässt den Schuldner an den verfahrensrechtlichen Hürden der gesteigerten Erwerbsobliegenheit abprallen.

Zitat (von wirdwerden):
Das JC kann aber einen Bescheid über Zahlungsverpflichtungen erlassen, das ist dann faktisch die Herabsetzung des Selbstbehalts.
Es gibt keine Bescheide im Zivilrecht. Ich weiß nicht warum du das hier immer wieder schreibst. Unterhaltsforderungen des Jobcenters sind genauso zivilrechtliche Forderungen wie die einer Privatperson.

Zitat (von wirdwerden):
Und selbst dafür gibt die derzeitige Situation nichts her.
Warum nicht? Ich kann dem Sachverhalt keinerlei Erklärung entnehmen, warum der Unterhaltspflichtige nur so ein geringes Nettoeinkommen hat.

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