Kurze Ehe - Kind - Freund und Ehegattenunterhalt

1. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Traum(ann)
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kurze Ehe - Kind - Freund und Ehegattenunterhalt

Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach Urteilen, zu dem Thema kurze Ehedauer unter 2 jahren, wenn ein gemeinsames Kind da ist,
sowie es aussieht, wenn ich nachweisen kann, dass die beiden eine gewisse Zeit während der Ehe zusammen gelebt haben, d.h. während des Trennungsjahres haben die beiden zusammen gewohnt.

Rechtzeitig zum Scheidungstermin steht dann ne eigene Wohnung für den neuen da und die beiden waren natürlich offiziell getrennt... :-) - des weiteren war der Freund im Betrieb Ihrer eltern beschäftigt, jetzt naturlich Saisonbedingt gekündigt.

Des weiteren wüsste ich gerne ob jemand weiss, wie sich Bedrohung und Körperverletzung durch den neuen Freund meiner Frau mir gegenüber (habe Anzeige erstattet) im Unterhaltsprozess auswirken...

Danke für eure Hilfe und bitte keine emotionalen Reaktionen, das bringt nichts :-)) habe ich aber auch erst lernen müssen, es geht nur ums Geld

Euer Traum((a)nn)




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Saduka
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ein gemeinsames Kind da ist hat das Vorrang, die kurze Ehedauer zählt da nicht, das Kindeswohl geht vor. Die Beziehung als eheähnlich einzustufen wird sehr schwierig werden da erstens zu kurz und zweitens kein gemeinsamer Hausstand mehr besteht. Es gibt auch Urteile wo trotz getrennter Wohnungen eine auf eine eheähnliche Beziehung erkannt wurde aber bedenke, du bist in der Beweislast und das gestaltet sich i.d.R. sehr schwierig.
Die Bedrohung wird sich kaum auf den UH-Prozeß auswirken.

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#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 249x hilfreich)

Hallo,
muss ich Saduka leider Recht geben. Allerdings könntest du versuchen, die Unterhaltsdauer zu beschränken. Hier lassen die Richter in solchen Fällen oft mit sich reden.

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#3
 Von 
Traum(ann)
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr beiden..
herzlichen Dank für eure Antworten.

Habe ich mir schon gedacht, dass dies keine derartigen Auswirkungen haben wird.

> An Teufelin - was heisst dies konkret?
Wie lange meinst du denn so dürfte die Unterhaltsdauer sein ?
Kann der Ehegattenunterhalt auch von der Höhe her gedeckelt werden, was ist eure Meinung?

Danke und Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

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