Hallo!
Ich habe gestern schoneinmal gepostet, es war jedoch zu viel auf einmal. Hier einie gekürzte, übersichtlichere Version:
Es ist folgende Situation:
- HERR A. und FRAU B. sind seit Mitte Dezember 2005 verheiratet, sie wollen sich scheiden lassen
- Trennungszeitpunkt ist Anfang November 2007, bis zum Scheidungsantrag wären es also noch keine 3 Jahre Ehe
- FRAU B. hat vier Kinder (6,11,13,16 J.) von 3 Vätern aus vorherigen Ehen, es sind also "nur" die Stiefkinder des HERRN A.
- Frau B. hat vor der Ehe Leistungen nach SGB erhalten und wird sie höchstwahrscheinlich auch nach der Scheidung erhalten müssen. Sie hat
kein eigenes Einkommen
- HERR B. verdient €1600 netto (inkl. Kinderzuschlag für 2 Stiefkinder) im Monat
Ich habe 2 Fragen:
1.) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe als "Kurzehe" anerkannt wird, so dass kein Ehegattenunterhalt fällig wird?
2.) Sollten auf jeden Fall beide Parteien einen Anwalt (mit PKH seitens der Ehefrau) nehmen, auch wenn bis auf Unterhaltsfragen alles einig verläuft. Würde es
reichen, wenn HERR A. erst beim Auftreten von Problemen bzgl. Unterhalt einen eigenen Anwalt beauftragt?
Schonmal vielen Dank für Infos im Voraus!
Freundliche Grüsse, Chaostatic
Kurzehe? / Ehegattenunterhalt / Ex-Frau kein Einkommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hat Herr A vielleicht schon mal daran gedacht, dass er die Ehe auch annulieren lassen könnte? Ob es dafür Gründe gibt, kann ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen, aber scheinbar war die Frau vorher schon 3x verheiratet, oder?
Nein, habe ich nicht.
Habe aber mal im Netz nachgesehen: "Eine rechtskräftig geschlossene Ehe kann auch nur durch ein rechtskräftige Scheidung aufgehoben werden. (...)
Eine Ausnahme davon kann gem. § 1565 Abs. 2 BGB
nur dann gemacht werden, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen, die in der Person des anderen Ehepartners liegen, für Sie eine unzumutbare Härte darstellt.
(liegen nicht vor!)
Die Eheannulierung kommt aus dem katholischen Kirchenrecht. Auf Antrag kann die kirchliche Eheschließung nach katholischem Glauben unter bestimmten Voraussetzungen annuliert werden."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
hab schon mal versucht, dir zu antworten:
http://www.123recht.net/Scheidung--Unterhalt--Stiefkinder--Kurze-Ehe__f100140.html
Annulierung wird nicht möglich sein, dafür brauchts schon heftige Gründe.
Grüßle
-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
chaostatic hallo,
es gibt schon Probleme, also wäre es doch sinnvoll sich einen eigenen Anwalt zu nehmen.
Der auch die Sache mit der kurzen Ehe erklären könnte.
Anstreben kann man das ja mal.
So teuer ist das alles nicht, und wenn am Ende alles glatt läuft, warum dann nicht jeder einen Anwalt.
Sie bekommt ja wohl Unterhalt für die Kinder und für das jüngste eventuell noch Betreuungsunterhalt.
Trennung ist nicht ausschlaggebend, sondern die Scheidung, wird eng mit der kurzen Ehe.
Wie sind denn die Ansprüche der Frau?
Schade auf der einen Seite für die Kinder, auf der anderen Seite, Mensch warum heiratet man eine Frau mit 4 Kindern, da muss doch auch mal was ganz enges gewesen sein, sonst tut sich das doch keiner an.
Ist nicht abwertend gemeint.
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
@anny
was meinst du mit trennung ist nicht ausschlaggebend sondern scheidung?
die dauer der ehe? die wird bis trennung, nicht bis scheidung gerechnet.
sunbee
Danke für die Antworten. Soweit ich weiss ist des Datum des ScheidungsANTRAGES ausschlaggebend.
Vor der Ehe erhielt Frau A. Leistungen nach SGB, soweit es nicht durch Kindergeld, Unterhalt für die Kinder gedeckt war.
Das Gehalt von Herrn A. von €1600 wurde natürlich voll angerechnet, so dass sie derzeit keine Leistungen von der ARGE erhält.
Durch das Gehalt von Herrn A. wurde ihr Lebensstandard finanziell betrachtet nicht allzu sehr gebessert...Vielleicht wäre es ja dann 'grob unbillig' für Herrn A. allzu lange Unterhalt zu zahlen?
Herrn A. wird sich jetzt ganz bestimmt zur Sicherheit einen eigenen Anwalt an Land ziehen.
gruss, m.
-- Editiert von chaostatic am 09.11.2007 09:04:56
-- Editiert von chaostatic am 09.11.2007 09:07:50
Hallo,
Das
quote:
Ich werde mir zur Sicherheit einen eigenen Anwalt an Land ziehen.
ist eine gute Entscheidung.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Würde es sich lohnen bzw. hat es Sinn jetzt schon einen Anwalt aufzusuchen? Obwohl das Trennungsjahr gerade erst begonnen hat?
hallo
kurze Ehedauer
Wann eine kurze Ehedauer im Sinne der Verwirkung des Unterhaltstatbestandes vorliegt lässt sich leider nicht anhand fester abstrakter Maßstäbe beurteilen. Ausschlaggebend ist immer die Lebenssituation im Einzelfall. Nach der Rechtssprechung des BGH kann man zumindest grob sagen, dass bei einer Ehezeit bis zu 2 Jahren dieser Ausschlussgrund vorliegt. Ab einer Ehezeit von ca. 3 Jahren wird er dem gegenüber regelmäßig nicht mehr gegeben sein. Ausschlaggebend ist aber jeweils, inwieweit die Partner Ihre bisherigen Lebensbedingungen auf ein gemeinsames Leben eingerichtet haben. Es gibt auch z.B. eine Entscheidung des OLG Hamm, in der eine kurze Ehedauer noch bei 4 Jahren und 2 Monaten bei einer Eheschließung im Rentenalter bejaht worden ist (OLG Hamm, FamRZ 1992 326).
Braucht der andere Ehegatte einen eigenen Anwalt?
Bei einer einverständlichen Scheidung braucht der andere Ehegatte keinen eigenen Anwalt! Es genügt also, wenn nur ein Anwalt "im Spiel" ist, die Kosten für den zweiten Anwalt können Sie sich sparen.
Der andere Ehegatte hat dann zwar keinen eigenen Anwalt, das ist aber auch nicht nötig, solange alles einvernehmlich ist. Bei einer einverständlichen Scheidung gehen die Eheleute oft so vor, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt nimmt und der andere Ehegatte ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmt. Dies ist völlig unproblematisch und der billigste Weg. Es muss lediglich darauf hingewiesen werden, dass der Anwalt in einem solchen Fall nicht etwa der Anwalt beider Ehegatten ist, sondern einzig und allein der Anwalt desjenigen Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt. Er darf daher auch nur dessen Interessen vertreten. Bei einer einverständlichen Scheidung ist das aber kein Problem. Befürchtet der andere Ehegatte aber, dass seine Interessen zu kurz kommen, so muss er einen eigenen Anwalt beauftragen. In einem solchen Fall kann es aber genügen, wenn er sich von einem anderen Anwalt lediglich beraten lässt. Das ist billiger, als einen eigenen Anwalt für das Scheidungsverfahren zu beauftragen.
mfg Ostseeperle;)
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