Ladung zur mündl. Verhandlung/Scheidung

10. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)
Ladung zur mündl. Verhandlung/Scheidung

Hallo,

meine Anwältin ist grad im Urlaub, vielleicht kann mir jemand hier meine Frage beantworten:

Heute bekam ich Post vom Amtsgericht. Ladung zur mündlichen Verhandlung. Als Überschrift steht auch Ladung.

Ist das nun der Scheidungstermin?

Danke

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

Mußte Stammbuch und Ausweis mitbringen???

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Nein, da steht aber, dass das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet ist. Familienbuch hatte ich aber bei Einreichung der Scheidung meiner Anwältin gegeben.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

Du gibst Dein Stammbuch ab.. also nein.. :neck:

ich weiß leider nimmer, was bei mir auf dem Brief stand.. aber die Chancen dürften gut stehen, das Du es nach dem Termin hinter Dir hast.. weil durch is die Scheidung ja erst, wenn alles schriftlich da is.. und das ist dann meisten so zwei Wochen nach dem Termin ;o))))

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich habs doch schon längst wieder zurück.

:augenroll:

Entscheidend ist jetzt für mich, ob das DER Termin ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Senor James
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 21x hilfreich)

Also ich meine ja...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Moin,
Ich hab das ja grade hinter mir.
Das ist dein Scheidungstermin. Dauert wenn alles glatt geht ca. 15 Min. Mitbringen musst du nichts. Deine Anwältin wird an dem Termin auch anwesend sein. Und wenn beide Parteien nicken und alles geklärt ist bist du an dem Tag auch geschieden. Das schriftliche kommt dann irgendwann später. Ich warte da jetzt schon seid fast 3 Wochen drauf.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Das geht ja dann schneller, als ich erwartet habe! Dann haben wir das auch bald überstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

wenn du die Verhandlung überstanden hast kehrt erst mal Ruhe ein.
Dauert es noch lange?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Termin ist schon Anfang November. Ja, ich hoffe auch, dass dann Ruhe einkehrt. Dann ist das abgeschlossen und ich kann besser nach vorne schauen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

dann stell schon mal den Sekt kalt......
:cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Der Termin ist an einem Freitag. Wie passend!

:cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

war meiner auch.....10.50 Uhr, durfte sogar noch ausschlafen
:rock:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Mein Termin ist um 09.45 Uhr, auch gut.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lizzy1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

also ich habe auch am 23.07.2008 um 10:30Uhr einen Termin.

Nun meine Frage, werden beie Eheleute gefragt wann man sich getrennt hat und was für verhältnisse noch herschen?
Denn ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Mann und er kann auch nicht all zu gut deutsch daher die frage.

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lizzy1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Kann mir denn keiner weiter helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nachtelfe789
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

lizzy1234,
keine Sorge. Der Richter fragt nur, ob es stimmt, dass ihr seit dem.... getrennt lebt und ob die Ehe tatsächlich für euch gescheitert ist bzw. ihr die eheliche Gemeinschaft nicht weiterführen wollt. Ihr müßt beide nur entsprechend mit Ja/Nein antworten und das war's dann in der Regel (so ähnlich zumindest, ist schon ein Weilchen her bei mir).

Dann kannst Du feiern gehen :devil:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
lizzy1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

supi

vielen dank für die antwort!

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