Lebensabschnittgemeinschaft!

28. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Maus03
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensabschnittgemeinschaft!

Hallo,
ich habe hier im Forum was von Lebensabschnittsgemeinschaft gelesen.
Kann mir jemand den Unterschied zu einer Bedarfsgemeinschaft erklären?
Wenn ich mit meinem Freund einen Untermietvertrag mache und wir gegenseitig erklären, dass wir finanziell nicht füreinander einstehen wollen, meint ihr ich käme dann in den Genuss der Lohnsteuerklasse 2, anstatt ab 2005 Lohnsteuerklasse 1.
Muss ich dann die Miete des "Untermieters" beim Finanzamt angeben?

Was sind die Vor- und Nachteile?

Für euren Rat bin ich dankbar

Gruß




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1102x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.844 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.