Lebensgemeinschaft

27. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-30
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgemeinschaft

Hallo,

hab heute ein Schreiben gelesen, in dem darin "nichteheliche Lebensgemeinschaft" formuliert war. Wollte von Euch mal wissen, was wird im juristischen Sinne damit gemeint? Ich verstehe zB unter einer Lebensgemeinschaft, daß die Menschen zusammen gelebt u. gewohnt haben oder irre ich da?

In dem besagten Fall haben sich die Klägerin und der Angeklagte im Zeitraum von ca. 6-8 Monaten evtl. 2-3 Mal/Woche gesehen ...

Danke im voraus für Eure Hilfe und Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi drachenmaus!
Lies dich bitte im folgenden Link durch den Text, bestimmt bist du dann etwas besser informiert:

http://www.notarinstitut.de/inotr_neu/uniwi/vorlesungen/vorlesung_nichteheliche_lebensgemeinschaft.htm

Bis denne und noch ´ne schöne Sommerzeit :)

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