Hallo,
hab heute ein Schreiben gelesen, in dem darin "nichteheliche Lebensgemeinschaft" formuliert war. Wollte von Euch mal wissen, was wird im juristischen Sinne damit gemeint? Ich verstehe zB unter einer Lebensgemeinschaft, daß die Menschen zusammen gelebt u. gewohnt haben oder irre ich da?
In dem besagten Fall haben sich die Klägerin und der Angeklagte im Zeitraum von ca. 6-8 Monaten evtl. 2-3 Mal/Woche gesehen ...
Danke im voraus für Eure Hilfe und Antworten.
Lebensgemeinschaft
27. März 2004
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Frage vom 27. März 2004 | 21:49
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Lebensgemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 28. März 2004 | 08:19
Von
Status: Student (2429 Beiträge, 213x hilfreich)
Hi drachenmaus!
Lies dich bitte im folgenden Link durch den Text, bestimmt bist du dann etwas besser informiert:
http://www.notarinstitut.de/inotr_neu/uniwi/vorlesungen/vorlesung_nichteheliche_lebensgemeinschaft.htm
Bis denne und noch ´ne schöne Sommerzeit
Und jetzt?
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